Hallo Alle,
habe meine Ehefrau bei einer allseits bekannten Sozialeinrichtung in einer Betreuungsgruppe für Demenzkranke angemeldet. Die Betreuung findet 2 x monatl. für je 4 Stunden statt, ich bringe sie hin und hole sie auch ab. Ich bzw. meine Ehefrau sind Selbstzahler. Bei der Anmeldung wurde ich gefragt, ob wir eine Vorsorgevollmacht hätten?, ob die Vorsorgevollmacht privat erstellt oder notariell beglaubigt sei.
Ich fand die Frage nach der Vorsorgevollmacht irgendwie suspekt, was hat eine stundenweise Betreuung mit der Vorsorgevollmacht zu tun?, oder unterliege ich hier einem Denkfehler ? Was könnte man mit der Fragestellung und Beantwortung bezwecken, die fragen und notieren das ja nicht umsonst, irgendeinen Haken muss die Sache ja haben. Das Vorlegen der Vorsorgevollmacht wurde nicht verlangt.
Schon mal Dank im vorau
MfG HuPra
Hallo
Ich kann mir vorstellen, dass das einfach nur ein guter Rat ist. Wenn sie gar nicht mehr ansprechbar ist, müsste man sie entmündigen lassen, um ihre Angelegenheiten regeln zu dürfen.
Diese Vorsorgevollmacht besagt doch, dass du - falls sie dich als Bevollmächtigten bestimmt - die Dinge für sie veranlassen kannst, die man sonst nur höchstpersönlich veranlassen kann.
Viele Grüße
Hallo
Ich kann mir vorstellen, dass das einfach nur ein guter Rat
ist.
Oder einfach nur eine Nachfrage.
Wenn sie gar nicht mehr ansprechbar ist, müsste man sie
entmündigen lassen, um ihre Angelegenheiten regeln zu dürfen.
Steht genau wo ?
Entmündigen wie es früher mal war, ist heute kaum noch möglich und wegen einer fehlenden Vorsorgevollmacht kaum vorstellbar, denn diese ist keine Pflicht, sondern ein kann…
Gruß
BelRia
Hallo,
Was könnte man mit der Fragestellung und
Beantwortung bezwecken, die fragen und notieren das ja nicht
umsonst, irgendeinen Haken muss die Sache ja haben. Das
Vorlegen der Vorsorgevollmacht wurde nicht verlangt.
Lese mal hier:
Was tun im Pflegefall FAQ:1550 und FAQ:1387
Gruß
BelRia
Hallo,
bedanke mich für Eure guten Hinweise u. Ratschläge, lag also ein Denkfehler meinerseits vor. Sehe ein, dass die Frage nach einer Vorsorgevollmacht ihre Berechtigung hatte.
MfG HuPra
Hallo
Entmündigen wie es früher mal war, ist heute kaum noch möglich
Aber irgendein Gerichtsbeschluss ist doch immer noch nötig, bevor man für jemand anderen entscheiden darf, oder etwa nicht?
Viele Grüße
Dann musst Du das nächste mal bekunden, dass Du eine solche Frage suspekt findest und hinterfragen, um was es sich dabei handelt.
Aber jedwede Einrichtung ist angehalten danach zu fragen, damit im Ernstfall feststeht, wer welche Vollmachten hat
Nachfolgend ein Auszug:
Mit der Patientenverfügung bestimmen Sie, was medizinisch unternommen werden soll, wenn Sie krankheitsbedingt entscheidungsunfähig sind und Ihren letzten Willen nicht mehr zum Ausdruck bringen können. Seit 18.06.2009 sind Ärzte verpflichtet, sich an Ihren schriftlich verfassten Willen zu halten.
Wenn allerdings die Festlegungen der Patientenverfügung nicht die aktuelle medizinische Situation treffen, muss das Betreuungsgericht entscheiden. Aber nur dann, wenn Sie vorher keine Vorsorgevollmacht verfasst haben. Bestimmen Sie daher selbst, wer für Sie einem ärztlichen Eingriff zustimmen darf. Setzen Sie immer neben der Patientenverfügung auch eine Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung auf. Quelle: http://www.meinvordruck.de/index.php?page=product&in…
Grüßle
bernd Stephanny
Hallo Simsy,
mit einer entsprechenden Vorsorgevollmacht ist kein Gerichtsbeschluss vonnöten. Allerdings muss der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt des Ausstellens der Vollmacht geistig in der Lage sein, diese auch zu verstehen. Ich kenne Fälle, da hat der Hausarzt das entsprechende Attest der Vollmacht zugefügt und es gab später keinerlei Probleme beim Umsetzen der Vollmacht.
Ist derjenige allerdings aufgrund einer Erkrankung (Demenz, Koma etc.) nicht mehr fähig, eine solche Vollmacht zu verfassen, muss ein richterlicher Beschluss des zuständigen Amtsgerichts angefordert werden; daraufhin wird eine entsprechende Betreuungsvollmacht ausgestellt.
Gruß von der
kleinen Göre