ein freund von mir, ein afrikaner, möchte für eine weile nach deutschland kommen. jetzt hat mir jemand geraten, ihn für ein soziales jahr kommen zu lassen.
wie geht das? was muss er machen und wo, welche behörde in afrika? was sind die bedingungen? was kann oder muss ich dazu tun?
„Ausländerinnen und Ausländer können am FSJ oder FÖJ sowie am BFD teilnehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass sie über einen Aufenthaltstitel verfügen, der sie zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Freiwilligen aus dem Ausland kann grundsätzlich auch speziell für die Teilnahme an den Freiwilligendiensten eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18 des Aufenthaltsgesetzes erteilt werden. Seitens des/der Freiwilligen sind Grundkenntnisse der deutschen Sprache von Vorteil.“ http://www.pro-fsj.de/index.php/a-b-c
Hallo
du als Europäerin muss da zur europäischen Behörde und…
Merkst du, auf was ich raus will?
Deutschland hat Abkommen und Verträge mit Ländern, nicht mit Kontinenten - dein Freund besitzt (vermutlich) irgendeine Staatsbürgerschaft - und somit erkundige dich in Zukunft, welche Möglichkeiten er als "hier Staatsbürgerschaft einfügen" hat, um in Deutschland zu arbeiten.
Prinzipiell ist es recht aufwändig, ein Visum nur schon für einen Besuch zu bekommen, eine Arbeitsbewilligung hat er vermutlich auch keine - das dürfte recht kompliziert sein.
Sinnvollerweise solltet ihr euch an einen Anbieter wenden, der diese FSJ anbietet und grundsätzlich bereit ist, den behördlichen Aufwand mitzutragen - sofern dein Freund überhaupt die nötigen Grundvoraussetzungen mitbringt (Alter, Sprachkenntnisse etc.)
Gruss, Sama
Wichtig wäre auch noch dass er Geld und Rückkerhwilligkeit nachweisen kann. Spirch etwas was ihn bewegt wieder in die Heimat zu gehen nach dem Aufenthalt wie Haus, Kinder,…