Das sind Richtlinien, wie der Unterricht zu gestalten ist. Für den politischen Unterricht habe ich diese ausgearbeitet, allerdings muss es noch bestimmte für den sozialen Unterricht geben.
Beutelsbacher Konsenz (1976) legt drei Grundprinzipien fest:
Überwältigungsverbot: Es ist nicht erlaubt, gewünschte Meinungen den Schülern zu indoktrinieren.
Kontroversität: Was in Politik und Wissenschaft kontrovers erscheint, muss auch im Unterricht kontrovers behandelt werden.
Analysegebot: Entwicklung der Fähigkeit, politische Situationen und eigene Interessen analysieren und Wege der Veränderungen aufzeigen zu können.
Weitere spezifische didaktische Prinzipien sind:
- handlungsorientierte Organisation des Schullebens nach demokratischen Prinzipien
- lernpsychologische, gegenwarts- und lebensweltbezogene Schülerorientierung.
- Problemorientiertes, exemplarisches Leben
- Positive Bekräftigung von grenzüberschreitenden kreativen Denkleistungen
- Nutzung von Bildungsinhalten, die einen kontroversen bzw. konfliktträchtigen Bildungsgehalt besitzen, der für Schüler dieses Alters relevant ist.
- Orientierung an einem generativen Thema