Sozialhilfe

hallöchen ,

hätte da mal ne Frage

ich habe vor einiger zeit einen beitrag über Berlin im TV gesehen und da musste ich sehen, wie eine Frau mit 3 Kindern, ihr Kinder in die Schlange einer Armenküche stellen musste die Kinder waren 3,4 und 5. Furchtbares Bild meiner Meinung nach. Darüber habe ich mit meiner Schwester diskutiert sie meinte heutzutage muss niemand in dieser Schlange stehen, wenn er Sozialhilfe bekommt. Daher meine Frage ist es richtig das Sozialhilfe derart viel ausmacht, das man getrost davon leben kann und das die Mutter der Kinder selber schuld ist, das ihre Kinder `dort stehen müssen? Ist es richtig, das nach den bestehenden Bestimmungen ein Handy bspw. als sagen wir Grundauststattung angesehen wird und jeden Sozialhilfeenpfänger ein solchen bezahlt wird? Hat der Staat Möglichkeiten einzugreifen, wenn die Mutter zum Beispiel nicht Sozialhilfe beantragt hat und durch ihre Fehlhandlung die Kinder derart leben müssen?

Wäre mal interessant mehrere Meinungen darüber zu hören. Ich bin nämlich der Meinung, das in diesem Fall der Staat zu der Mutter gehen muss, zum Wohle der Kinder. Da ich nciht verstehen kann das man diese Kinder dort stehen lässt.

Danke

der Robby

Hallo Robby,

Ist es richtig, das nach den bestehenden Bestimmungen ein Handy
bspw. als sagen wir Grundauststattung angesehen wird und jeden
Sozialhilfeenpfänger ein solchen bezahlt wird?

Nein, das ist falsch. Wenn man einen festen Telefonanschluß hat, wird ein Teil der Grundgebühr vom Sozialamt übernommen.Die Telefongebühren, die bei Gesprächen anfallen, muß man selbst bezahlen.

Sozialhilfe heißt:
Notwendige Mittel zum Leben = ca. 250 Euro pro Monat. Lebensmittel, Stromrechung, sonst. Bedarfsartikel (z.B. Zahnpasta) werden damit bezahlt + das Geld für die monatliche Miete. Wenn Kinder vorhanden, pro Kind auch noch ein kleiner Betrag, aber weniger als die Mutter bekommt. Kleidungsbeihilfen nur 2 x im Jahr (Frühjahr/Herbst). Wenn irgendwelche Möbel (z.B. Bett) gebraucht werden, erfolgt eine Besichtigung von jemanden aus dem Sozialamt, der dann entscheidet, ob sie wirklich notwendig sind.

Hat der Staat Möglichkeiten einzugreifen, wenn die Mutter zum
Beispiel nicht Sozialhilfe beantragt hat und durch ihre
Fehlhandlung die Kinder derart leben müssen?

Nein, die Mutter muß zum Sozialamt gehen und einen Antrag stellen.

Ich bin nämlich der Meinung, das in diesem Fall der Staat zu der
Mutter gehen muss, zum Wohle der Kinder.

Nein, siehe oben. Wer nicht von sich aktiv wird, erhält auch nichts.

Wenn die Mutter Geld verdient, wird es von der Sozialhilfe abgezogen.

Gruß
Monika

Hallo, zu Deiner Anfrage bezieht sich die erste Antwort lediglich auf die Beurteilung nach Sozialhilferecht, und da ist die gegebene Antwort richtig.

Kommt die Mutter allerdings ihren elterlichen Pflichten nicht nach und vernachlässigt die Kinder, indem sie nicht für einen ausreichenden Unterhalt ggf. durch einen Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt beim Sozialamt sorgt, so wird sie ein Fall für das Jugendamt. Hier sollten Beobachter auch den Mut haben zunächst die Mutter oder im Ernstfall das örtliche Jugendamt anzusprechen, das Wohl des Kindes kann gar nicht hoch genug eingestuft werden. Um den üblichen Vorurteilen gleich zu begegnen, der Weg zum Jugendamt bedeutet nicht gleich Kindesentzug / Heimeinweisung. Ehe zu solchen Mitteln gegriffen wird, hat das Jugendamt viele Möglichkeiten einer individuellen Unterstützug der Familie z. B. durch sog. sozialpädagogische Familienhilfe. Macht der Mutter Mut!

Gruß aus Dresden von Carsten
Hat der Staat Möglichkeiten einzugreifen, wenn die Mutter zum Beispiel nicht Sozialhilfe beantragt hat und durch ihre Fehlhandlung die Kinder derart leben müssen?

Hallo Robby,

Ich
bin nämlich der Meinung, das in diesem Fall der Staat zu der
Mutter gehen muss, zum Wohle der Kinder. Da ich nciht
verstehen kann das man diese Kinder dort stehen lässt.

ich unterstelle mal Du hast diesen Gedanken nicht sorgfältig durchdacht, bevor Du ihn hingeschrieben hast.

Denn wenn man ihn zu Ende denkt, so wäre die Konsequenz daraus ein bevormundender, Fürsorge- und Überwachungsstaat, der jede Aktivität jedes Bürgers zuvor genehmigen und überwachen muss, um zu erfahren dass sich ein Bürger in Schwierigkeiten bringt bzw. um das von vorneherein zu verhindern (zur Not durch „Schutzhaft“).

Wohin sich Staaten entwickeln, denen man so derart viel Macht über ihre Bürger gegeben hat, haben wir im dritten Reich, in der DDR sowie in den zahlreichen sozialistischen Volksdiktaturen gesehen.

Logischerweise würde ein solcher Staat sehr armen bzw. aus anderen Gründen an der staatslinientreuen Erziehung ihrer Kinder gehinderten Eltern das Kindermachen verbieten.

Und das Verbot ggf. durch Zwangssterilisierung sicherstellen.

So wie man es in der Nazidiktatur mit Behinderten machte (bevor man auf die Idee kam, sie gleich umzubringen).

Brrr … - dann lieber Sozialhilfe auf Antrag und Suppenküche!

Gruß,

Guido Strunck

Hallo Robby,

…dann klecker ich eben auch noch mit einer Antwort hinterher.

Hat der Staat
Möglichkeiten einzugreifen, wenn die Mutter zum Beispiel nicht
Sozialhilfe beantragt hat und durch ihre Fehlhandlung die
Kinder derart leben müssen?

Wäre mal interessant mehrere Meinungen darüber zu hören. Ich
bin nämlich der Meinung, das in diesem Fall der Staat zu der
Mutter gehen muss, zum Wohle der Kinder. Da ich nciht
verstehen kann das man diese Kinder dort stehen lässt.

Mir war auch so, als hätte ich das schon mal irgendwo gehört/ gelesen. Nun hab ich doch nochmal nachgeguckt, weil Guido so heftig protestierte.

Bundessozialhilfegesetz §5
(1) Die Sozialhilfe setzt ein, sobald dem Träger der Sozialhilfe bekannt ist, dass die Vorraussetzungen vorliegen.

Daraus schliesse ich messerscharf, dass ein Antrag nicht unbedingt notwendig ist.
Aber ob das soweit geht, dass man jemanden zur Annahme von Hilfe ( muß ja nicht Geld sein, Sozialhilfe ist auch Beratung) zwingen kann … ?

Grüße

Heike