Sehr geehrter Herr Tisch,
sind Sie des Lesens mächtig ?
selbstverständlich
Ich glaube nicht, denn sonst hätten Sie schon längst erkannt,
dass nur Sie auf Arbeitslosengeld II herumreiten.
Ich dagegen berufe mich auf Sozialhilfe nach dem SGB XII.
Warum SGB XII? Erwerbsfähige gehören gemäß § 21 SGB XII ins
SGB II.
Da nämlich beginnt schon Ihr Fehler.
Ach wirklich, Sie behaupten doch selbst in einer Ihrer Antworten,
dass ein Beamter keinen Anspruch auf SGB II hat - oder irre ich mich ?
Und in § 27 SGB XII finde ich keinen Hinweis, dass Menschen mit eigenen Einkünften keine Sozialhilfe erhalten können.
§ 27 Leistungsberechtigte
(1) Hilfe zum Lebensunterhalt ist Personen zu leisten, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können.
(2) Eigene Mittel sind insbesondere das eigene Einkommen und Vermögen. Bei nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern sind das Einkommen und Vermögen beider Ehegatten oder Lebenspartner gemeinsam zu berücksichtigen. Gehören minderjährige unverheiratete Kinder dem Haushalt ihrer Eltern oder eines Elternteils an und können sie den notwendigen Lebensunterhalt aus ihrem Einkommen und Vermögen nicht bestreiten, sind vorbehaltlich des § 39 Satz 3 Nummer 1 auch das Einkommen und das Vermögen der Eltern oder des Elternteils gemeinsam zu berücksichtigen.
Und ich kenne Beamte (einfacher Dienst) die zusätzlich zu
Ihrem Gehalt auch noch Sozialhilfe erhalten.
Beweis?
Ich muss Ihnen nichts beweisen, wie sollte ich auch,
denn Informationen über meine Kunden darf ich auf Grund des Bundesdatenschutzes nicht heraus geben.
Aber es steht Ihnen frei, sich beim Sozialamt (Stadtverwaltung/Kreisverwaltung) zu erkundigen.
Auf Ihren weiteren Text nur folgendes.
Bitte nicht den einfachen Dienst mit dem gehobenen bzw.
höheren Dienst verwechseln.
hab ich nicht
Doch haben Sie, eine Lehramtsanwärterin ist im gehobenen Dienst.
Und auch beim Finanzamt gibt es keine Beamte im einfachen Dienst,
sondern mindestens im mittleren Dienst. Die meisten dürften allerdings auch im gehobenen Dienst sein.
Dies zeigt mir, dass Kenntnisse in Bezug auf den Beamten
gänzlich fehlen.
wahrscheinlich. als versicherungsfachmann haben sie diese
sicherlich.
Ja habe ich - als Schwerpunktagentur des öffentlichen Dienstes
und davor Bediensteter einer Kommunalverwaltung (unter anderem auch einige Jahre beim Sozialamt)
Und nun Schluss und aus.
da bin ich ganz bei Ihnen: Den Lesern kann man das nicht mehr
zumuten.
Richtig den Unsinn den Sie hier von sich geben.
Nehmen Sie doch einmal Abstand von dem SGB II und lesen Sie in aller Ruhe die einzelnen §§ des SGB XII durch, dann kommt die Erkenntnis von alleine.
Noch eine Anmerkung, im SGB XII gibt es nicht nur „Hilfe zum Lebensunterhalt“