Eine deutsche Bekannte die in Deutschland von Hartz IV lebt, möchte nach Paris ziehen und dort Sozialhilfe beantragen. Welche Voraussetzungen muß ein EG-Mitglied, aber dennoch Ausländer, in Frankreich erfüllen, um dort Sozialhilfe beantragen zu können?
Fragen zum franz. Sozialhilferecht kann ich nicht beantworten…
Hallo,
leider kann ich Dir diese Frage nicht beantworten. ich denke aber, dass ein Umzug ohne Zustimmung der Hartz IV Behörde überall schwierig sein wird einen Folgeantrag zu stellen auch innerhalb der EU. Ein Umzug wird in der Regel nur bei Aufnahme einer Tätigkeit (versicherungspflichtig) gebilligt.
Ich würde mich vor dem Umzug bei einer entsprechenden Behörde in Frankreich kundig machen.
Liebe Grüße