Hallo,
ist es richtig das Sozialhilfe vorwirkend gezahlt wird und man bis man das erste Gehalt dann kriegt bei Arbeitsaufnahme nicht mehr zurückzahlen muss?
Oder kann man dann Ratenzahlung vereinbaren?
Die Sachbearbeiterin meinte dass wenn ich zum 01.11.2022 einen Job anfangen anfangen würde und mein erstes Gehalt am 30.11.2022 müsste ich die Grundsicherung nach dem 12.SGB nicht zurückzahlen, obwohl ich die Arbeitsaufnahme zum 01.11.2022 gemeldet habe und es nach dem Zuflussprinzip geht wann dann Gehalt zufließt.
Ist das richtig?
Ist sehr dringend mit Bitte um zahlreiche Antworten.
Vg
Jen