Sozialkriterium 5 bei Tiermedizin?

Hi@all,
kann mir jemand sagen,was es bedeutet,wenn auf der Seite von hochschulstart.de steht, dass bei dem Studiengang Tiermedizin alle mit dem Sozialkriterium 5 nach x Wartesemestern zugelassen wurden ?Also da stehen Erläuterungen von 1-5 und bei 5 steht:alle übrigen.ist damit gemeint,dass nr. 1-4 alle zutreffen müssen,damit man n platz bekommt?Wäre euch sehr dankbar für Antworten :wink:
Gruß

Hi,
mein Studium liegt fast 30 Jahre zurück. Leider kann ich Dir nicht weiter helfen.
Gruß
Lutz

Hallo,

kann mir jemand sagen,was es bedeutet,wenn auf der Seite von
hochschulstart.de steht, dass bei dem Studiengang Tiermedizin
alle mit dem Sozialkriterium 5 nach x Wartesemestern
zugelassen wurden ?Also da stehen Erläuterungen von 1-5 und
bei 5 steht:alle übrigen.

du meinst wahrscheinlich http://www.hochschulstart.de/?id=675 :

Folgende Gruppen werden zusammengefaßt:

  1. Schwerbehinderte
  2. Verheiratete
  3. Bewerber mit besonderen (in einem Sonderantrag nachgewiesenen) Bindungsgründen an den Studienort
  4. Bewerber, die bei ihren Eltern wohnen und an der nächstgelegenen Hochschule des eigenen Bundeslandes studieren wollen
  5. alle Übrigen.

ist damit gemeint,dass nr. 1-4 alle
zutreffen müssen,damit man n platz bekommt?

Zwar bin ich kein Experte für Universitätsfragen, aber die Frage lässt sich mit einfacher Logik beantworten: Die „Übrigen“ sind die, die in KEINE der Gruppen 1-4 gehören - sonst dürften ja nur schwerbehinderte Verheiratete Tiermedizin studieren, die überdies auch noch besonders an den Studienort gebunden sind und bei ihren Eltern wohnen …

Gruß

Johnny

Tut mir leid, aber da kann ich Dir überhaupt nicht weiterhelfen.
Good luck!

Sorry, über Zulassungskriterien eis ich nix, früher waren Freiwilliges Soziales Jahr usw. gut zum Ansmmeln von Wartesmester odr auch eine Berufsusbildung, heututage???