Er hat halt seine Freude dran.
Aha. genau das hatte ich vermutet.
Gruß
rakete
Er hat halt seine Freude dran.
Aha. genau das hatte ich vermutet.
Gruß
rakete
…und die Dunkelziffer liegt viel höher.
Diese Straftaten sind hier gelistet https://dejure.org/gesetze/AufenthG/95.html
Bei fast 100% der Straftaten in der Statistik wird es sich um illegale Einreise und Aufenthalt handeln.
Auch gegen einen tatsächlich pol., Verfolgter, dem der dt. Grenzer freundlich bedeutet hat er möge sich doch jetzt endlich mal bequemen und den letzten Schritt von Österreich aus auch machen, wird formal ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, dass sich in der Statistik niederschlägt. Das gleiche gilt für den Zugreisenden, der sofort vom Bahnhof aus die nächste staatliche Stelle ansteuert, um sein Asylbegehren vorzubringen. Voraussetzung ist natürlich immer, dass derjenige nicht plötzlich ein Visum aus dem Hut zaubert.
Papier ist geduldig, steht in der Statistik und die Staatsanwaltschaften stellen routinemäßig die Verfahren wieder ein. Auch deswegen, weil sich D dazu verpflichtet hat (->GFK).
Dann wäre die nächstgrössere Gruppe diejenige, die sich trotz entzogenem Aufenthaltstitel (bspw. nach Ablehnung im Asylverfahren) weiterhin im Land aufhält. Formal ist das eine Straftat, de facto fehlen möglicherweise nur finanzielle Mittel, um ins Heimatland zurückzukehren (Flugticket) oder die nötigen Papiere.
Dann kommen noch die Verstösse gegen die Residenzpflicht und allerlei Kleinkram, bei der eine Diskussion ob sie auch herausgerechnet werden sollten durchaus sinnvoll wäre.
Paßfälschungen hingegen können auch von Deutschen begangen werden und fallen nicht unter in die Rubrik ausländerrechtl. Straftaten. Nicht, dass man deswegen gleich ernsthaften Ärger bekäme. Falls man zusätzlich abgelehnt und ausreisepflichtig ist, nach einem Tag aus der Haft entlassen wird, weil die zuständige Ausländerbehörde keine Chance sieht, dass das Heimatland binnen einer kleinen Frist in die Gänge mit Ersatzpapieren kommen wird, kann man scheinbar recht einfach noch 19 Menschen töten, bevor man zur Ausreise schreitet.
Gruß
vdmaster
Und wo kommen darin die Asylsuchenden vor?
Schon. Aber Du wärst Nr. 176.456. Da gäbe es derzeit nichts zu holen. Vielleicht hättest Du in ein paar Jahren mehr Glück, wenn die Viertelmillion geknackt wird.
Du meinst wohl ein paar Monate
Aber ich will mal nicht so sein ->
Natürlich ein veganer, glutenfreier Fairtrade-Keks von freilaufenden Kekstieren.
Ich hoffe sehr, dass die artgerecht und leidensfrei totgestreichelt wurden.
Es gibt ja nicht nur die --Schönrechnerei-- Bewertungskritik, die Focus und ZON vornehmen, um darzulegen, warum die Fallzahlen von Ausländern im Vergleich mit Inländern so hoch „erscheinen“.
Es gibt in der Tat auch die Vermutung, dass einzelne Bewertungsmethoden dazu führen können, Fallzahlen von Ausländerkriminalität eher zu günstig erscheinen zu lassen:
Angeblich gebe es „typische“ Manipulationsmethoden einer Statistik, die auch bei Betrachtungen der Kriminalstatistik angewendet würden:
Familiennachzug: Familienangehörige, die als Familiennachzug gelten, zählen nicht als Asylbewerber, weil sie kein Asyl beantragen. Sie sind Angehörige und werden nicht statistisch erfasst.
Vergleichszahlen: Werden Ausländer in Bezug zur Gesamtbevölkerungszahl von ca. 81 Millionen Menschen gesetzt, dann führt dies nicht signifikant zu einem Anstieg der Migrantenkriminalität. Sie schreibt: „Die Logik ist so einfach wie irreführend: Das Problem wird wegdefiniert, in dem man es in Beziehung zu einer sehr großen Zahl setzt. Es wird verdünnt wie die Träne im Ozean.“
Keine Anzeigen: Eine dritte Möglichkeit ist die Tatsache, dass bei vielen Straftaten keine Anzeige erstattet wird. So wird lt. Bundesjustizminister Heiko Maas nur eine von zehn Vergewaltigungen angezeigt.
Neue Begriffe und Namen: Zuerst verschwand der Begriff Zigeuner aus den Berichten und wurde durch Sinti und Roma ersetzt. Später sprach man von „Rotations-Europäern„. Mit einem neuen Begriff verschwindet das alte Problem.
Dunkelziffer: Die Statistik wird auch verzerrt durch milde Strafen für Migranten und eine hohe Dunkelziffer.
Uneinigkeit der Bundesländer in ihrer Statistik. Frau Schunke schreibt: „Die einen Bundesländer nehmen es genauer, die anderen weniger genau. Allesamt nehmen sie es jedoch nicht genau genug und vor allem nicht so genau, wie man könnte und es notwendig wäre.“
Naja. Der Artikel ist von seinem Standpunkt her möglicherweise auch nicht völlig objektiv. Für die einen wird ein Glas immer „halb voll“ bleiben, während es bei anderen schon wieder „halb leer“ ist.
Gruß
rakete
Besser wäre da das Original gewesen.
http://www.tichyseinblick.de/meinungen/das-grosse-geheimnis-kriminalitaetsstatistik/
IMHO hat hier die Autorin viel Gerüchte mit Geschwätz und Hörensagen sowie Dunkelkziffern, die naturgemäß eigentlich unbekannt sind, vermischt. Das Resultat ist leider eine agitative Pampe ohne Belege, der ich keinen Zentimeter über den Weg traue.
Alle Zahlenangaben gehen letztlich zurück auf dies Werk https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/KriminalitaetImKontextVonZuwanderung/KriminalitaetImKontextVonZuwanderung_2015.html?nn=62336
Dass die Straftaten von Familiennachzüglern der Zuwanderer nicht zu den Straftaten der Gruppe „Zuwanderer“ hinzugezählt werden, ist richtig. Allerdings gibt es derzeit auch kaum Familiennachzügler, so dass sie ohnehin erstens unter Nichtdeutsche rangieren würden und zweitens statistisch eine marginale Gruppe ausmachen.
Die Steigerung um 80% von 2014 auf 2015 war abzusehen. Viel interessanter wird die PKS 2016 werden, weil die Masse der Zuwanderer dann ein komplettes Kalenderjahr in D aufhältig war. Ca. Anfang Mai sollte sie veröffentlicht werden.
Gruß
vdmaster