Sozialleistungsbetrug von Flüchtlingen in der Kriminalstatistik

Hallo,
gehört Sozialleistungsbetrug gegenüber Asylbehörden zu den Delikten, die in die Kriminalstatistik einfließen oder zu der Sorte von Verbrechen, die im Vergleich mit deutschen Straftätern herausgerechnet werden, da diese nur von Ausländern begangen werden können?


Gruß
rakete

Laut Innenminister (NRW) Jäger ist nicht mal 14-facher Identitäts- und Sozialleistungsbetrug ein Abschiebe-Grund. Die Folgen durften wir sehen.
Gruß Michael

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Inwiefern ist das ein Beitrag zur Frage?

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Hier hast du die PKS von 2015. Fehlt dir hier irgendeine Sort von Verbrechen?

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Zählt es als ausländerrechtlicher Verstoß ?

Erstens: „Es gibt Straftaten, die Deutsche nicht begehen können“, Verstöße gegen das Asylrecht zum Beispiel.

https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/KriminalitaetImKontextVonZuwanderung/KriminalitaetImKontextVonZuwanderung_node.html

Gruß
rakete

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Du hast behauptet, dass aus der Kriminalstatistik bestimmte Verbrechen „herausgerechnet“ werden. Jetzt hast du die PKS ja gesehen und daher meine Frage: Wurde hier irgendeine Sorte von Verbrechen herausgerechnet?

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Irrtum, Sozialleistungsbetrug wird auch von Deutschen begangen.
Und das in einem sehr großen Umfang. Ich behaupte sogar, mehr als Asylsuchende.
Es gibt sogar Menschen, denen ist nicht einmal bewusst, das sie diese Straftat begehen.

Völlig richtig. Aber die Frage war nach Betrug gegenüber Asylbehörden und ob diese in die Statistik einfließen. Mir ist nicht bekannt, das Asylbehörden (was auch immer gemeint ist), für deutsche Staatsbürger zuständig ist.

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Dein Link zu Lagebildern führt u.a. zu den Kernaussagen 01-09/16. Wer sich einmal die Mühe macht und die Zahlen zu den Straftaten gegen das Leben genauer anschaut auf ein Jahr hochrechnet sowie mit der PKS 2015 vergleicht, wird feststellen müssen, dass hier für die PKS 2016 eine extreme Steigerungsrate bevorsteht.

Dass er das behauptet, ist jetzt aber auch nur eine Behauptung von Dir. Für mich klang die Frage danach wie eine Frage. Die könnte man doch nun anhand der PKS 2015 beantworten. Wenigstens mit einem Hinweis auf welcher Seite das zu finden ist.
Vielleicht findet sich dann noch auf irgendeiner Seite ein Hinweis, warum man überhaupt bestimmte Verstöße nochmal rausrechnen muss.

Seine ‚Frage‘ bezog sich auf den Sozialleistungsbetrug. Dass es in der Kriminalstatistik Verbrechen gibt, die herausgerechnet werden, ist eine Behauptung seinerseits, für die ich gerne Belege hätte. Mir persönlich wäre das neu, daher würde mich das schon interessieren.

Genau deswegen habe ich sie hier ja auch verlinkt. Bisher schaut es ja nicht so aus, aber vielleicht kommen noch ein paar zielführende Antworten.

Lg,
Penegrin

Es geht um Bewertungen der Statistik; nicht um die Statistik selbst. Ich hatte angenommen, dass sei nun durch das Zitat aus dem Focus deutlich geworden. Gehört der Sozialleistungsbetrug zu der Gruppe der

und somit i.S.d. Focus-Artikels zu denjenigen Fällen, die im Vergleich mit der Kriminalität der übrigen dt. Straftäter unter den Tisch fallen gelassen würden?
Gruß
rakete

Ich hatte ja auf die Passage in dem Focus-Arikel verwiesen. Es geht um Auswertungen und Bewertungen, die auf der Grundlage der Statistik erstellt werden.

Gemeint ist der Sozialleistungsbetrug des Flüchtlings aus dem Urteil.

Gruß
rakete

In deinem OP steht weder was vom Focus noch von einer Bewertung. Wenn du die Fragestellung inzwischen verändert hast, ist mir das entgangen…
Soweit ich weiß fließen aber alle Verbrechen in die PKS ein.

Was meinst du eigentlich mit diesen Formulierungen? Dass diese Straftaten nicht in der PKS erfasst werden bzw. dort nicht aufscheinen?

da diese nur von Ausländern begangen werden können?

Eine Frage kann kein Irrtum sein.

Wann immer über den Anteil unserer ausländischen Freunde an allen Straftätern oder über die Entwicklung von Straftaten unserer ausländischen Freunde oder über den Anteil unserer ausländischen Freunde bei bestimmten Straftaten diskutiert wird, kommt das Argument, daß bestimmte Straftaten per se nur von Ausländern begangen werden können.

Vor dem Hintergrund ist nun mutmaßlich die Frage zu verstehen, ob die genannten Straftaten auch nur von Ausländern begangen werden können - was natürlich nicht der Fall ist.

Gibt es für die Behauptung irgendeinen Beleg?

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Im Focus-Atikel und z.B. auch bei ZON wird gern behauptet, dass die Auswertung der Statistik ein schiefes Bild ergibt, da manche Verbrechen eben Spezialdelikte sind, die nur von Migranten verübt werden können. Darum ging es mir bei dem o.a. Fall.
Ich will darauf hinaus, dass - wenn man Spezialdelikte im summarischen Vergleich mit Vergehen dt. Täter nicht mitbetrachten würde- ebenfalls keine vernünftige Aussage treffen kann, ob Flüchtlinge krimineller sind oder nicht. Da -wie auch der Richter feststellte- hohe kriminelle Energie aufgebracht wurde, sollten eben auch diese Spezialdelikte für die Bewertung des Kriminalitätspotentials einer Zuwanderergruppe aussagekräftig sein. Auch illegale Grenzübertritte, Passvergehen etc. können mit hoher krimineller Energie verübt worden sein. Vereinfacht gesagt, ein Täter, der eine Straftat begeht, die Deutsche nicht begehen können, ist niemals genauso wenig krminell wie ein unbescholtener Deutscher. Aber diesen Rückschluss legen offenbar Focus und ZON zu Grunde.
Gruß
rakete

Hi!

Bin ich der 100.000ste in Deinem Leben, der Dir sagt, dass Du manchmal extrem pingelig bist? Habe ich jetzt was gewonnen? :grin:

Du weisst doch sicherlich recht genau, dass die Straftaten, sobald sie aufgenommen wurden, auch im weitesten Sinne „in der Statistik sind“. Natürlich gilt dies auch für alle Straftaten ausländerrechtl. Art, die ein Deutscher nur unter äusserst seltsamen Konstellationen überhaupt begehen könnte.

In der Veröffentlichung „PKS 2015“ werden an zahlreichen Stellen diese Delikte herausgerechnet, um eine bessere Vergleichbarkeit zwischen Deutschen/Nichtdeutschen (incl. Zuwanderern im Sinne der Statistik) herzustellen.

Daher müsste Deine Frage mit einem klaren Jein beantwortet werden.

Im Kapitel 1 heisst es hierzu

Besonderheit „Straftaten insgesamt ohne ausländerrechtliche Verstöße“

Der starke Anstieg der Fall- und Tatverdächtigenzahlen liegt in der hohen Anzahl der ausländerrechtlichen Verstöße (z.B. unerlaubte Einreise und unerlaubter Aufenthalt) im Zusammenhang mit Migrationsströmen begründet. Um differenzierte Aussagen zu ermöglichen, wird deshalb erstmalig mit dieser Ausgabe eine Unterscheidung getroffen in „Straftaten insgesamt“ und „Straftaten insgesamt ohne ausländerrechtliche Verstöße“. In den Textteilen sind Daten, die auf die Bezugsgröße „Straftaten insgesamt ohne ausländerrechtliche Verstöße“ referenzieren, in Kursivschrift und durch Schrägstrich getrennt den Daten zu „Straftaten insgesamt“ nachgestellt. In den Tabellen sind die diesbezüglichen Angaben sepa-rat ausgewiesen bzw. als eigenständige Tabellen und Grafiken dargestellt.

Und ob der Sozialleistungsbetrug speziell von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nun als eine Straftatform gilt, die in einigen Tabellen vorab „herausgerechnet“ wird, ist nun tatsächlich nicht sofort mit 100%iger Sicherheit zu beantworten. Ich vermute daher nur, dass dies nicht „herausgerechnet“ werden kann, weil es sich stets um Betrug nach § 263 StGB handelt. Ich kenne aber die verschiedensten, verfügbaren Schlüsselzahlen nicht.

Wobei die Polizei auch erst einmal informiert werden muss, was mutmaßlich nicht überall so geschieht, wie es den Gesetzen nach geschehen müsste. http://regionalbraunschweig.de/sollte-der-sozialbetrug-von-asylbewerbern-vertuscht-werden/

Nach wie vor ist die Mehrzahl der zuständigen Ämter nicht mit Fingerabdruckscannern ausgerüstet.

Gruß
vdmaster

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Ist die Formulierung des Ergebnisses eines Vergleichs nicht nur möglich, wenn darin auch eine Bewertung vorgenommen wird? :flushed:
Seit wann wird man denn auf den Wortlaut des OP „festgenagelt“, wenn ein anschließender Dialog weiteren Aufschluss zur Intention des OP anbietet?
Macht nichts. Du hast dich ja bemüht. :wink:
Gruß
rakete

Ja, genau.
Gruß
rakete

Glashaus, Steine,…eh schon wissen :smile:

Und genau deswegen wundert mich die Behauptung im OP, dass dem nicht so wäre. Ich habe ja auch schon nachgefragt, was er mit seinen Formulierungen genau meint, habe aber leider keine Antwort bekommen…