Hallo, wenn ein Mietverhältnis zwischen ambulant betreutes wohnen und mir besteht. Wohnung 3 zimmer wird alleine bewont vom Anbieter bezahlt. In der Wohnung befindet sich eine Wohnküche mit Wohnzimmer Bereich darf der Vermieter mir verbieten aus der Wohnküche eine reine Küche zu machen da das der größte Raum ist und die anderen Zimmer mein Schlafzimmer und Abstellzimmer klein sind je ca 12m² und die Wohnküche über 20m² hat wurde mir gesagt das abstellzimmer soll zum Wohnzimmer gemacht werden da die Wohnung unterm Dach ist und die Wohnküche schon immer als Küche und Wohnzimmer genutzt wurde und die Wohnung unterm Dach ist und imm Sommer Schlafzimmer und abstellzimmer tagsüber zu heiss. Ich Soll im abstellzimmer ein Wohnzimmer einrichten möchte aber das die Wohnküche so bestehen bleibt. Muss ich mich den Vorgaben entsprechend anpassen oder muss ich die Wohnküche in eine reine Küche machen.
Hallo,
da ich den Text nur sehr schwer lesen kann und deshalb Verständnisprobleme habe, möchte ich erstmal nur zurück fragen:
Wer will die Wohnküche in eine reine Küche umbauen? (Denn oben liest es sich so, als wolltest Du es:)
Und weiter unten hat man das Gefühl, als wollte es der Vermieter:
Sorry, aber diesen Text versteht doch niemand.
Also das Mietverhältnis ist so betreuungsanbiertet mietet bei einer Wohnungsgenossenschaft eine Wohnung an und dann an mich aus der Küche mit Wohnzimmer also Wohnküche soll eine reine Küche werden und ich dann aus einem kleineren Zimmer ein Wohnzimmer. Da aber die wohnküche ca c20m³ und und die anderen Zimmer abstellzimmer und Schlafzimmer ca 10m2 soll ich aus einem der kleineren abstellzimmer soll Wohnzimmer werden. Aber ich will die Wohnküche so behalten .
Ist das eine möbliert vermietete Wohnung? Grundsätzlich sind solche Verträge im betreuten Wohnen nicht trivial, weil sie Zwitter sind und aus mehreren Verträgen bestehen. Hier ist dringend zu empfehlen, sich eine Rechtsberatung vor Ort zu suchen, bspw. bei einem Sozialverband, wo man sich auch die Verträge konkret ansehen kann.