Sozialrecht - Verwendung des Pflegegeldes

Guten Tag.
Meine Frage: Gibt es Urteile zur Verwendung des Pflegegeldes bei häuslicher Pflege?
Im konkreten Fall hat die betreffende Pflegeperson Pflegegrad 2, bezieht also 316 € monatlich.

Die Pflegende besteht darauf das ganze Pflegegeld für den Aufwand zu bekommen. Die Pflegeperson würde sich gerne ungefragt zusätzlich Gutes tun (Massage, Fuß- und Gesichtspflege, vielleicht mal ein Wellnesswochenende) und ein Teil des Geldes für sich behalten.

Ich kann keine Literatur und vor allem keine Urteile dazu finden.

Kann mir jemand weiterhelfen? Ich würde mich sehr freuen.
Vielen Dank.

Gruß
Graciosa

Das Pflegegeld steht dem Antragsteler und damit dem zu Pflegenden zu, an die wird es schließlich ausgezahlt.
Wenn diese aber nicht willens sind die Pflegenden ordentlich zu vergüten, dann bleibt es den Pflegenden unbenommen die Pflege einzustellen.
So einfach ist das. ramses90

Hallo,

das Pflegegeld steht grundsätzlich allein der pflegebedürftigen Person zu. Das folgt aus dem gesamten Kontext des SGB XI, beginnend mit § 2
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__2.html

Die pflegebedürftige Person ist grundsätzlich frei in der Verwendung des Pflegegeldes.
Eine pflegende Person kann lediglich eine Vergütung bzw. Aufwandsentschädigung ggü. der pflegebedürftigen Person geltend machen. Ein wie auch immer geartetes direktes Zugriffsrecht auf finanzielle Leistungen der Pflegeversicherung hat eine pflegende Person nicht.

&Tschüß
Wolfgang

Die rechtliche Seite ist das eine, und wurde ja schon beantwortet. Die andere Seite ist das rein praktische, zwischenmenschliche, logische, …

Wer für € 316 bereit ist einen Menschen mit Pflegestufe 2 einen ganzen Monat lang zu versorgen, macht damit alles andere als ein gutes Geschäft. Zumal bei Pflegestufe 2 ja vermutlich im privaten Umfeld neben echter Pflege auch noch der gesamte hauswirtschaftliche Bereich dazu kommt, Taxidienst, … inkl.

Ein Pflegebedürftiger, der anfangen würde, sich zu weigern, das Pflegegeld in so einer Situation an den Pflegenden vollständig auszuzahlen (was wenig genug ist), darf damit rechnen, und sollte sich dann auch nicht wundern, dass er die längste Zeit so versorgt worden ist. Aber Geiz frisst ja bekanntlich Hirn.

Und ja, ich habe durchaus Verständnis dafür, dass ein Pflegebedürftiger auch mal Lust auf das ein oder andere Extra haben mag. Nur muss das eben finanzierbar sein. Hierfür das Pflegegeld verwenden zu wollen, wenn der Pflegende dies - vollkommen zu Recht - als Gegenleistung haben will, ist aber einfach „etwas kurz gedacht“.

Der HInweis, den Pflegenden angemessen mit dem Pflegegeld zu vergüten ist natürlich berechtigt.
Es handelt sich bei der Pflegeperson um einen Mensch mit leichter geistiger Behinderung. Die hauswirtschaftliche Versorgung sowie die Betreuung wird separat vergütet.

Hallo Graciosa

klingt für mich - sorry - nach Diebstahl!
„ungefragt“?
Bei den „immens hohen“ Pflegegeldbeträgen (ich gehe davon aus, dass sie in Deutschland nicht wesentlich höher als in Österreich sind) noch etwas - und das ungefragt - für sich selbst abzweigen zu wollen, klingt für mich einfach unglaublich!
Vielleicht wären die Vorschläge

für die zu pflegende Person etwas, was sie gerne hätte, etwas was ihr zusteht, etwas, was ihr persönlich gut tun würde?
Hast du schon einmal darüber nachgedacht?

Ach so, DU wolltest der zu Pflegenden das alles auf deine Kosten zukommen lassen?
Das finde ich wirklich bewunderswert! Dann tu das! Bezahle doch von deinem Privatgeld (das dir zusteht) etwas für die zu Pflegende, der das Pflegegeld ja deswegen allein und vollständig zusteht, weil sie Hilfe braucht.

Gruß

dafy

Hallo dafy,

Ich habe eine normale Frage gestellt, nämlich wie das Pflegegeld einzusetzen ist und ob es Urteile dazu gibt.
Die Frage war wertfrei und ohne Positionierung.
Ich wollte mich informieren, weil ich selbst weder Erfahrung noch Ahnung habe.

Warum greifst du mich also an?

Ich denke, du bist übers Ziel hinaus geschossen.

Gruß
Graciosa

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Das denke ich allerdings auch!
ramses90

Hallo ramses90,

das Thema Pflegegeld kenne ich auch - auch die Verwendung und für wen es bestimmt ist.
Ich finde allein das Artikulieren

ist für mich schon etwas sehr eigenartig!
Da das

Pflegegeld von Gesetzes wegen ja für die zu pflegende Person bestimmt ist - was Graciosa, so sie in dem Bereich als Fachkraft tätig ist, sicher in der Ausbildung gehört hat - ist für mich schon die Frage etwas merkwürdig.
So nebenbei: In keinem Pflege- oder Pensionistenheim in Österreich dürfen Geschenke jeglicher Art angenommen werden.

Nein, nicht überzogen! Ein sehr deutlicher Hinweis, das gar nicht in Betracht zu ziehen!

Auch wenn das manche nicht verstehen wollen, ich habe leider schon entsprechende Erfahrungen machen müssen als Angehörige.

Vielleicht regt es zum Nachdenken über Eigentum (= Betreuungsgeld) eines Anderen an?

Gruß

dafy

Kann es sein, dass Du die Ausgangsfrage falsch gelesen/verstanden hast? Da geht es nicht darum, dass die Pflegerin eigenmächtig an das Geld gehen will, um sich hiervon etwas zu leisten, sondern darum, dass die zu pflegende Person nicht bereit ist dieses Geld für tatsächlich erbrachte Pflegeleistung zu verwenden, sondern dieses lieber anderweitig verwenden möchte (womit die Pflegerin dann entsprechend weniger bekommen würde).

Ich glaube, du hast die beiden Personen verwechselt. Nicht die Pflegerin möchte von dem Pflegegeld zur Kosmetik, sondern die zu pflegende Person.

Data

Hallo MrsData,

Die Pflegeperson ist - nach meinem Verständnis - die Pflegende, also die Fachkraft, die eine zu betreuenmde Person versorgt.
Die andere Person ist die zu pflegende Person.

Sollte ich die beiden verwechselt haben:
Ich gehe nach wie vor davon aus, dass das Pflegegeld von € 316.-- ohnehin kaum zur Bezahlung einer Pflegefachkraft ausreicht, dass die zu pflegende Person also zuschießen muss, bzw. von außen (bei uns wäre das der Sozialhilfeverband) dazugezahlt wird.
Einzusehen ist natürlich, dass Fußpflege ein absolut wichtiger Teil der Pflege ist, der in dem Fall wohl nur über auswärtige Fachkräfte (etwas medizinische Fußpflege) abzudecken ist.

In Österreich ist übrigens geregelt, wieviel € für eine Pflegeeinheit zu bezahlen ist, dazu ist der Tarif sozial gestaffelt und richtet sich nach dem Familiennettoeinkommen.

Gruß

dafy

Hallo Graciosa,
diesen Link kennst du sicher:

Gruß
dafy

Für pflegebedürftige Person werden hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung gesondert abgerechnet. Die pflegende Person erhält 316 € pro Monat für häusliche Pflege. Deren Umfang ist inhaltlich und vom zeitlichen Umfang her im Bescheid der PflegeKasse enthalten. Wenn nicht, einfordern. Eine Behinderung ist kein Grund für eine Abweichung davon. Wünsche nach „etwas mehr Gutem“ sind verständlich, müssen aber privat bezahlt werden.
LG