Guten Tag.
Meine Frage: Gibt es Urteile zur Verwendung des Pflegegeldes bei häuslicher Pflege?
Im konkreten Fall hat die betreffende Pflegeperson Pflegegrad 2, bezieht also 316 € monatlich.
Die Pflegende besteht darauf das ganze Pflegegeld für den Aufwand zu bekommen. Die Pflegeperson würde sich gerne ungefragt zusätzlich Gutes tun (Massage, Fuß- und Gesichtspflege, vielleicht mal ein Wellnesswochenende) und ein Teil des Geldes für sich behalten.
Ich kann keine Literatur und vor allem keine Urteile dazu finden.
Kann mir jemand weiterhelfen? Ich würde mich sehr freuen.
Vielen Dank.
Gruß
Graciosa