Sozialverischerunspflichtig bei einmaligem Honorar?

Hallo,

inwieweit müsste ein einmaliges Honorar, welches zB für eine projektbezogene Arbeit bezahlt wird, sozialversichert werden.

Angenommen der Empfänger wäre zum einen ein Angestellter mit sozialversicherungspflichtiger Vollanstellung, des Weiteren gäbe es noch familienmitversicherte (beim Ehepartner/in) 450,- Minijobber, die ihre 450,- bereits voll ausgeschöpft hätten.

Vielen Dank.

Michl