Hallo, ich bin seit 2 Monaten als Werkstudent bei einer Firma tätig.
Wie viel ich pro Woche arbeiten muss, ist im Vertrag nicht fixiert,
sondern vom Arbeitsanfall abhängig, jedoch nicht mehr als 20 Stunden
pro Woche. Pro Stunde soll ich laut dem Vertrag 10 EUR verdienen.
Soweit ich nach einer Recherche verstanden habe, muss ich 3,9% des
Bruttolohns in die Rentenversicherung zahlen, wenn ich nicht mehr als
450 EUR verdient habe und 9,45%, wenn doch mehr. Im ersten Monat habe
ich Brutto 451.5 EUR verdient. Davon wurden 42,67 EUR in die
Rentenversicherung abgezogen. Soweit so gut. Als man aber in dem
zweiten Monat vom Brutto verdienten 273 EUR 25,80 EUR abgezogen hat,
scheinet mir eine Verwirrung seitens des Lohnbuchalters eingetreten
zu sein, da es nicht 3,9 sondern wieder 9,45% abgezogen wurden. Nach
meinem Verständnis heißt es doch, dass mein Einkommen 450 EUR doch
nicht regelmäßig übersteigt und wenn man den Mittelwert aus meinem
Einkommen im 1. und im 2. Monat berechnet, dann ergibt sich auf den
Jahr hochgerechnet gar viel weniger als 5400. Kann ich dann am Ende
des Jahres einen Teil der Anzahlungen zurückfordern, wenn das
Einkommen 5400 EUR wirklich nicht überschritten hat? Ok, da es eher
unwahrscheinlich ist, dass sich der Lohnbuchhalter irrt, stelle ich
meine Frage wie folgt: wo genau mache ich einen Fehler?
Hallo,
Dein erster Fehler ist, dass Du die Regeln hier im Forum nicht einhälst.
Kann ich dann am Ende
des Jahres einen Teil der Anzahlungen zurückfordern,
wenn das
Einkommen 5400 EUR wirklich nicht überschritten hat?
Nein
Ok, da es eher unwahrscheinlich ist, dass sich der
Lohnbuchhalter irrt, stelle ich
meine Frage wie folgt: wo genau mache ich einen Fehler?
Du vermischst die Beschäftigung als Werkstudent mit einer geringfügigen Beschäftigung
Mehr lohnt nicht zu sagen, wird eh gelöscht.
Gruß von TrixiMaus