Sozialversicherungsausweis der DDR verloren

Hallo,

ich hätte eine Frage zu folgender Sachlage: mein Vati hat früher in einer Stadt im Norden der ehemaligen DDR gearbeitet und dann später bei einem Umzug in den Süden seinen Sozialversicherungsausweis der ehemaligen DDR verloren. Den damaligen Betrieb, wo er gearbeitet hat gibt es schon lange nicht mehr( es war eine LPG) und jetzt fehlt ihm diese Zeit bei der Rente.
Bei der Rentenversicherung war er schon mehrfach.
Die sagten, dass sie nichts machen könnten, er solle Zeugen beschaffen, die mit ihm dort gearbeitet haben.Ich habe auch recherchiert,die sind aber entweder schon gestorben oder unbekannt verzogen.
Was könnte man noch tun, um zu beweisen,dass er dort gearbeitet hat?

Hier geht keiner verloren
Hallo,

ich bin zwar aus dem Westen, aber bei der deutschen Bürokratie geht weder in Ost noch West etwas verloren. Soweit ich informiert bin, gab es auch in der DDR eine Meldepflicht. Deshalb müssten die Unterlagen noch bei der Nachfolgebehörde ded ehemaligen zuständigen Volkspolizei-Kreisamtes sein. Dort kann man sicher einiges an Informationen wie Meldedauer, Beruf, Betrieb etc. erfahren.

Gruß Woko

Eidesstattliche Versicherung
Hallo Emelie,

ich gehe jetzt mal davon aus, dass der Rentenversicherungsträger alle Ermittlungen angestellt hat und auch darüber keine Unterlagen bekommen konnte. Denn auch für die LPGen gibt es Archive, auf die zurückgegriffen werden kann (Ich hoffe, Dein Vater hat den genauen Namen der LPG und den Beschäftigungsort dem Rentenversicherungsträger benennen können bzw. ggf. vorhandene Arbeitsverträge eingereicht).

Da also weder Dein Vater irgendwelche Unterlagen zu der Beschäftigung mehr hat noch anderweitig Unterlagen zu bekommen waren, bleibt nur noch das Mittel der Glaubhaftmachung.

Diese Glaubhaftmachung kann - wenn keine anderweitigen Unterlagen vorhanden sind - vorrangig über Zeugenaussagen erfolgen. Sind keine Zeugen mehr vorhanden, bleibt nur noch das Mittel der eidesstattlichen Versicherung Deines Vaters. Dies ist für Zeiten der Beschäftigung im Gebiet der ehemaligen DDR in der Zeit vom 09. Mai 1945 bis 31. Dezember 1991 auch gesetzlich zugelassen.

Dein Vater soll dem Rentenversicherungsträger also mitteilen, dass er leider keine Zeugen benennen kann, er die Zeit aber an Eides Statt versichern kann. Der Rentenversicherungsträger wird ihn dann zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung vorladen.

Kommt es dann zur Anrechnung der Zeit, wird das zu Grunde zu legende Entgelt nach Tabellen ermittelt. Einen Nachteil hat diese Sache allerdings: Die Zeit wird nur zu 5/6 angerechnet, da die Glaubhaftmachung eben nicht diese Beweiskraft wie ein Nachweis über den Sozialversicherungsausweis hat. Eine weitere Begründung für die 5/6-Anrechnung ist, dass mögliche Unterbrechungen durch Krankheiten o.ä. nicht bekannt sind, so dass der Gesetzgeber schon von dieser Warte gesehen eine gewisse Kürzung vornimmt (Übrigens: Dein Vater kann nicht an Eides Statt versichern, dass er nie krank war, das funktioniert nicht).

Aber: Ich würde mal sagen, besser 5/6-Anrechnung als gar nichts. :smile:

Servus,
Robert

Hallo Emelie,

die Mitgliedschaftszeit in der Sozialversicherung der früheren DDR ist vielleicht auch ein Punkt, wo man nachhaken kann.

Ich hatte mal einen Fall, bei dem es auch um fehlende Rentenzeiten ging. Über die LVA/ BfA waren nicht alle Zeiten abrufbar. Ich bin dann über die Gesetzliche Krankenversicherung gegangen. Dort wurde man dann in einem (verstaubten) Archiv tatsächlich fündig (bis zur Lehrzeit). Der Hinterbliebene konnte dann Ansprüche auf Vollwaisenrente geltend machen.

Dieses alles war zwar etwas einfacher weil BRD, vielleicht hilft dieser Tip aber trotzdem weiter?

Gruß
Winni

Hallo,

danke für die Antworten.
Ich bin etwas erstaunt, als ich gelesen habe die Rentenversicherung hätte bestimmt nachgeforscht, denn das haben sie nicht, auch von der eidesstattlichen Erklärung haben sie dort nichts gesagt.
Natürlich weiß mein Vater noch den genauen Namen, Anschrift und die Zeit, wo er in der LPG gearbeitet hat und hat das auch der Rentenversicherung mitgeteilt, aber dort sageten sie, wenn er keine Beweise in Form seines DDR Sozialversicherungsausweises hat, können sie nichts machen, nachgeforscht wurde da gar nichts. Erst auf wiederholte Nachfrage von mir, meinte man dort, wir sollen Zeugen, also ehemalige Arbeitskollegen beschaffen, was mir aber nach 40 Jahren nicht mehr gelungen ist.
Am besten ich konfrontiere die Rentenversicherung mit den neuen Erkenntnissen, mal sehen was sie sagen.