Was gilt als aussagekräftiger Sozialversicherungsnachweis für die Schweiz (zeitweise Nebentätigkeit), womit belegt wird, dass man zu 100% in die Altersvorsorge in Deutschland eingebunden ist und wo bekommt man diesen Nachweis ? Haupt-Arbeitgeber Deutschland ? Krankenkasse Deutschland ? Deutsche Rentenversicherung ?
Servus,
leider schreibst Du viel zu vage, was hier genau in welcher konkreten Situation belegt werden soll.
Da wirst Du Dich dann halt selber hier durchsuchen müssen:
http://www.bsv.admin.ch/vollzug/documents/index/category:163/lang:deu
Schöne Grüße
MM
Bei meinem einwöchigen Job in der Schweiz war ich über dem Freibetrag und mir wurde die AHV (Ausgleichskasse) vom Lohn abgezogen. Nach genauerer Erkundigung bei der AHV kam Folgendes zurück:
Wenn mein dortiger Arbeitgeber von meiner Solzialversicherungsstelle (Altersvorsorge) eine Bestätigung bekommt, dass ich mehr als 75% arbeite und somit voll in die Altersvorsorge in Deutschland eingebunden bin, dann kann mir die AHV zurückvergütet werden, da ich dann hier gut versichert bin. Dies müsste allerdings offiziell für die AHV-Revisoren in der Schweiz bestätigt werden.
Die Rentenversicherung (DRV) hat auch nach zweimaligem Anschreiben noch nicht reagiert, die Krankenkasse hat geschrieben, dass sie keine derartige Bestätigung ausstellen können. Mein deutscher Arbeitgeber könnte und würde mir allerdings eine entsprechende Bestätigung schreiben, wobei unklar ist, ob das reicht.