der Tod wird definiert.
darüber kann man streiten.
über die definition.
aber nicht über das selbstbestimmungsrecht.
auch nach dem tod.
da kann man vereinbaren.
beispielsweise über die art der bestattung.
so auch über die organentnahme.
der grundsatz der selbstbestimmung gilt für mich uneingeschränkt.
wenn jemand etwas von mir haben möchte, dann möchte ich schlicht gefragt werden.
und meine zustimmung erteilen oder nicht.
Ja, aber das ganze wird verkompliziert dadurch, dass der „Tod“ eine recht willkürliche Setzung ist, wenn man ihn am Hirntod festmacht.
Ich mache also quasi meinen Staatsbürger zum Organspender-default.
Damit er sein Organ spenden kann, muss das noch leben.
Damit er sein Organ spenden kann, darf er selbst aber nicht mehr leben.
Damit ich ihn zum Organspender-default machen kann ohne seine Grundrechte zu beschneiden, brauche ich ihn als Toten, weil er dann diese Grundrechte nicht mehr.
-> ergo: den Organspender brauche ich als Zwischenwesen zwischen Leben und Tod, lebendig genug, dass er spenden kann und tot genug, dass er keine unveräußerbaren Rechte mehr hat.
Das ist m.E. juristisch wie ethisch keine einfache Diskussion, und das, wie der Staat seine Bürger default sieht, sagt viel über das Verhältnis Staat-Bürger aus, so dass m.E. die Umstellung von der Zustimmungs- zur Widerspruchslösung hinten und vorne nichts Lapidares ist.
in wiefern hat der Tote zwar alle Rechte aber nicht die Pflicht zur Hilfeleistung?
Dann wäre es nur fair, wenn du zuerst darlegst, was du denn glaubst, wo sich die Grenzen bewegen.
Wenn sich ein Toter (zu Lebzeiten) wünscht, für immer in seiner Mietwohnung einbalsamiert vor dem TV zu sitzen (bewusst lächerlich und übertrieben) wäre dies also sein freier Wille und er müsse befolgt werden?
Pflichten hat er nach deiner Argumentation bisher ja keine mehr, er müsste offenbar nicht einmal Miete zahlen.
Also, nachdem ich die ganze Debatte durchgelesen hab, verstehe ich die allgemeine Alkoholiker -„Mein letzter Wille - noch mehr Promille!“ Meine Leber bleibt bei mir, hicks, die kann keiner gebrauchen.
Ernst wird es, wenn bei Geburt eines Kindes keine Geburtsurkunde ausgestellt wird, sondern ein Eintrag in die Datenbank der zu erwartenden Ersatzorgane vorgenommen wird. Schließlich muss alles verwaltet werden.
auch bei diesem Vorschlag kann jeder für sich die Organspende ablehnen. Wo ist
da der Eingriff in die Grundrechte?
Ist dein Problem, dass man sich Gedanken machen sollte? Wem es unwichtig ist,
der entscheidet sich nicht.
Schon bevor ich einen Organspenderausweis in der Brieftasche hatte, wäre ich
mit der Organentnahme einverstanden gewesen, wenn mein Leben nicht zu retten
ist.
Ich empfinde es übrigens als unmenschlich, wenn man sich dazu nicht aktiv
entscheidet und das dann ggf. auf die Angehörigen abwälzt, mit denen man eventuell
nie über so ein Thema gesprochen hat.
Du kannst sogar erklären dass du kein Organ transplantiert haben möchtest, auch
wenn dir dass das Leben retten könnte. Ich ermutige dich dazu. Nur lass andere
menschlich entscheiden!
Ich hätte dem Spahn vor kurzem nicht so ein rationales Denken unterstellt. Ich
erkenne da auch Nächstenliebe.
Dann wird versehentlich jemand mit deinem Organ gerettet. So ein Ärger!
(Oder jemand nimmt ein Telefon in die Hand und befragt die Datenbank auf diesem Weg.)
Zu den Fakten: Die Zahl der Organspenden ist auf einem absoluten Tiefpunkt. Und das obwohl 84% der Deutschen der Organspende gegenüber positiv eingestellt sind. Gleichzeitig warten über 10.000 Patienten auf eine lebensrettende Transplantation. Oft jahrelang.
Bei dieser Gemengelage ist die Widerspruchslösung absolut sinnvoll. Alles was sich ändert ist: Früher mussten diejenigen einen Wisch ausfüllen, die bereit waren, im Todesfall ihre Organe zu spenden. Und jetzt müssen die einen Wisch ausfüllen, die ihre Organe lieber den Würmern zum Fraß vorwerfen. Sollte machbar sein.
Wenn man deiner Argumentation folgt, dass es Willensentscheidungen sind, dann wären 2017 nur knapp 800 Personen willens, Organe zu spenden. Meinst du, der Rest wollte absichtsvoll nicht spenden?
Du kannst ja für dich den Wisch ausfüllen, dass du nicht spenden willst. Und kannst ihn gegebenenfalls für deine Kinder ausfüllen (die du garantiert fragst). Ich müßte ihn ausfüllen, denn ich darf nicht Spenden, weder Blut noch irgendwas, MS und so. Aber das muss wohl so sein. Ansonsten wäre es mir egal. Ich wäre ja tot, sollen sie die Sachen entnehmen, die jemand anderem das Leben retten.
Wenn du noch reden kannst, wenn jemand anfängt, die Herz zwecks Spende zu entnehmen, bist du nicht tot.
Wenn es die jetzt nicht gefällt, dass man deinem toten Körper Organe entnimmt, weil du zb Angst hast, dass du fälschlicherweise für tot erklärt wurdest oder wirst oder weil du Zeuge Jehovas bist, dann tust du jetzt nichts und bei Eintritt von spahns Vorschlag füllst du den Wisch aus. Fertig.
Wo ist Dein Problem.
Nimm einen Organspendeausweis und kreuze an, was Du moechtest, vermutlich nicht spenden. Dann sieh zu, dass sie den Organspendeausweis beim Unfall bei Dir finden. Ehe Organe entnommen werden, wird irgendeiner der drei Aerzte (mindestens 3, einer beim Unfall, zwei andere bei Hirntod) nach Stunden bis Tagen in der Intensivstation den Ausweis beachten. Das sind Fachleute.
Gruss Helmut
„Gerettet“ heißt in diesem Fall oft: Ein Leben mit Immunsuppressiva und deren Nebenwirkungen (Leber-/Nierenversagen)
84%? Das erinnert mich irgendwie an McDonalds: Jeden Tag ist der Laden proppenvoll, aber offiziell geht keiner da hin…
Warum haben die dann keinen Ausweis?
Liegt der Organ-/Gewebemangel an den „ignoranten“ Nichtspendern? Vielleicht liegt es ja auch daran, dass längst nicht jeder Tote „verwertbar“ ist, weil der Kreislauf nicht mehr intakt ist. In anderen Fällen ist es die fehlende Infrastruktur für Organ-/Gewebeentnahmen in den Kliniken, wodurch Spender verloren gehen.
Machbar, aber imho nicht verfassungskonform. Ich suche den Gesetzestext dazu noch heraus, im Moment liegt er mir nicht vor.
Oder, um mögliche Irrungen auszuschließen: Man kreuzt auch jetzt schon ‚Nein‘ auf dem Ausweis an.
Es wird häufig vergessen, dass man nicht nur eine Zustimmung zur Entnahme geben kann, sondern auch noch andere Optionen (Nein und Soll derundder entscheiden) vorhanden sind
Niemand wird gezwungen, ein Spenderorgan anzunehmen. Und Niemand, der eins annimmt, tut es aus Spaß: die Alternative ist der sehr verfrühte Tod. Und zwar nicht mit 75 statt 80, sondern 7 statt acht, oder nächstes Jahr. Wenn man in dieser Situation ist, ist die Tabletteneinnahme mit all ihren Nebenwirkungen plötzlich sehr attraktiv.
Warum so wenig einen Spenderausweis haben? Du unterschätzt die Faulheit der Menschen. Wenn viele nicht einmal eine plastikfkasche zum Automaten bringen, was immerhin 25 Cent bringt, wir sollten sie die Kraft finden, einen Zettel auszufüllen und immer bei sich zu tragen? Dazu gehört nämlich darüber hinaus noch die Auseinandersetzung mit der eigenen Sterblichkeit.