eigentlich bin ich noch immer der überzeugung, dass der staat das grundgesetz achten muss. also art 1 (1).
oder 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt.
oder 2 (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
dafür stehen wir - bürger und normalabhängige - hoffentlich alle.
nun kommt dieser spahn daher, schwafelt was von „spende“, von „einschränkung der persönlichen freiheit“ (der große philosoph) und „normalfall“.
abgesehen davon, dass 2 (1) die rechte der potentiellen empfänger schlicht auf null begrenzt, fordert spahn nun die einfache pflicht zur organspende.
organspende.
hochkritisch ob der zeit.
organspenden sind nun mal zeitkritisch.
unfall.
neben notarzt, johanniter, rk, und co. wird vermutlich zukünftig auch der metzger zum ausschlachten vor ort sein.
das wird für manche jetzt etwas irritierend anmuten, aber organhandel ist schon jetzt ein hochlukratives geschäft
gebt mir eine, nur irgendeine begründung, weshalb ein staatsvertreter von mir das abverlangen dürfen sollte. dieser a… von spahn.
soll ich gechipt werden ob des zeitkritischen fensters?
was machen wir, wenn die datenbak gerade streikt, das internet auf dem land nicht präsent ist?
und sicherlich nicht sein wird?
pasquino