Spahnsche entgleisung

eigentlich bin ich noch immer der überzeugung, dass der staat das grundgesetz achten muss. also art 1 (1).

oder 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt.

oder 2 (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

dafür stehen wir - bürger und normalabhängige - hoffentlich alle.

nun kommt dieser spahn daher, schwafelt was von „spende“, von „einschränkung der persönlichen freiheit“ (der große philosoph) und „normalfall“.

abgesehen davon, dass 2 (1) die rechte der potentiellen empfänger schlicht auf null begrenzt, fordert spahn nun die einfache pflicht zur organspende.

organspende.
hochkritisch ob der zeit.
organspenden sind nun mal zeitkritisch.
unfall.
neben notarzt, johanniter, rk, und co. wird vermutlich zukünftig auch der metzger zum ausschlachten vor ort sein.
das wird für manche jetzt etwas irritierend anmuten, aber organhandel ist schon jetzt ein hochlukratives geschäft

gebt mir eine, nur irgendeine begründung, weshalb ein staatsvertreter von mir das abverlangen dürfen sollte. dieser a… von spahn.
soll ich gechipt werden ob des zeitkritischen fensters?
was machen wir, wenn die datenbak gerade streikt, das internet auf dem land nicht präsent ist?
und sicherlich nicht sein wird?

pasquino

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Vielleicht solltest du in dein pauschales Bashing mit einbeziehen, dass es genügend Länder, auch in der EU, gibt, in denen die Wiederspruchslösung praktiziert wird.

Schlag doch einfach mal nach, was mit der Widerspruchslösung gemeint ist…

ändert das was am sachverhalt?

pasquino

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Du bist sehr optimistisch, Penegrin,

Das checkt der nicht!

Gruß, HJS

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w.z.b.w.

HJS

Ach, so viele sind das aber nicht. Nur Belgien, Bulgarien, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, den Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, der Türkei, Ungarn und Zypern.

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Gilt die auch nach dem Tod?
Ernst gemeinte Frage.

Gruß
Dirk

Voraussetzung für eine Organentnahme ist, dass der Spender hirntot ist, die anderen Lebensfunktionen aber noch bestehen.
Inwiefern fühlst Du Dich dadurch bedroht?

*neugierig

wie handhabst du das mit minderjährigen?

ein 5-jähriges mädchen verunfallt.

ausschlachten?

weshalb sollte ich mich grundsätzlich als organbank betrachten?

nur weil staat das so möchte, weil, wie spahn sagt, politische lösungen oder „konzepte“ nicht gefruchtet haben?

welche politischen meint er eigentlich?

gebete?

pasquino

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Ja, denn damit wird deine gesamte Argumentation hier (zumindest der Teil, den ich entschlüsseln konnte) ad absurdum geführt.

Wenn du dann auf den Geschmack gekommen bist, schlag doch auch mal Postmortales Persönlichkeitsrecht nach. Du weißt schon, nur so zum Spaß…

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Für dich sicherlich nicht. Für mich ändert sich auch nichts. Eine Idee/Diskussionsvorlage ist nämlich nicht verbindlich. Ob diese Art der ‚Politik‘ richtig ist, steht hier ja nicht zur Diskussion.

Aber wie immer es ausgeht, für mich ändert sich auch in Zukunft genau: nichts. Ich habe schon seit Ewigkeiten einen Organspendeausweis und aktualisiere diesen immer mal wieder. Was darauf steht, behalte ich aber für mich.

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du kannst das noch gerne freiwillig machen.
niemand hat etwas dagegen.
du hast sicherlich deinen organspendeausweis ausgefüllt.
und gut ist es.

wenn du mir noch begründung lieferst, weshalb ich das tun sollte…

pasquino

Meine Güte, dann füll halt den Widerspruch aus und gut ist.

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Kann er/sie nicht. Hieße ja, das man sich mit dem Thema halbwegs ernsthaft beschäftigt und gar mal einen Blick auf einen Organspendeausweis geworfen hätte.

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hi,

fährst du mir der Argumentation nicht gegen die Wand?
also so vom Lebensrecht des potentiellen Organempfängers aus gesehen.

Zu dem, wenn du als Toter dir alle Rechte zugestehst, wäre aber auch § 323c aktuell - du weißt schon, keine Rechte ohne Pflichten.
Oder hast du irgendwie den Gedanken du würdest die Organe noch benötigen?

grüße
lipi

Gilt das auch für nach dem Tod? Da ist das mit dem Leben irgendwie obsolet.
Was jetzt nicht heisst, das für die Spahn-Lösung wäre, aber man sollte schon überlegen,was man argumentiert.

ich denke nicht. körperliche unversehrtheit beinhaltet keinesfalls die übernahme der freien willensentscheidung eines anderen.

das recht auf leben beinhaltet dies ebenso nicht.

ich befürworte diese einfachen prinzipien uneingeschränkt.

pasquino

Der Mensch verliert seine Rechtsfähigkeit mit dem Tod.

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Qed (scnr)

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