Moin Moin, mit welchen Fristen kann man ein Sparbuch auflösen, wenn man es eigentlich nicht mehr benötigt? Oder ist es ratsam dieses zu behalten, auch wenn man das Guthaben per Sparbuchauszahlung entnommen hat? Für Infos bedanke ich mich.
Unter dem Link
http://www.sparbuch.info/recht/aufloesung-von-sparbuechern.html
ist zu lesen, daß gemäß
§307 BGB – Keine Gebühren beim Auflösen von Sparbüchern und Girokonten
die Bank keine Geühren berechnen darf.