Sparbuch für GmbH

Hallo,

ich habe vor 2 Wochen bei der Sparkasse ein Sparbuch für meine GmbH eröffnet. Das konnte das Lehrmädchen am Schalter nicht sofort machen, weshalb sie mir einen Termin bei der Filialleiterin gegeben hat. Die hat dann 3 Tage später das Sparbuch eröffnet und 1000,- € vom Girokonto auf das Sparbuch übertragen und mir das Sparbuch mitgegeben. Jetzt nach 2 Wochen ruft die Sparkasse an und sagt, dass es für eine GmbH nicht möglich wäre, ein Sparbuch anzulegen. Ich solle das Sparbuch zurückbringen, es müsste wieder aufgelöst werden.

Jetzt überlege ich mir, zu einer anderen Bank zu gehen. Bei der Sparkasse sagte man, dass das auch bei anderen Banken nicht möglich sei.

Ist das wirklich so?
Und weiß vielleicht auch wer, warum?

Danke Ebi

Servus,

da kann auch eine andere Bank nichts machen.

Und weiß vielleicht auch wer, warum?

weil es so in § 21 Abs 4 S 1 Nr. 3 RechKredVsteht.

Neugierhalber: Was spricht eigentlich gegen eine Anlage als Festgeld oder Termingeld? Da gibts auch ungefähr Null Zinsen, aber es ist wenig wahrscheinlich, dass der angelegte Betrag selber verloren geht - von daher ist das ganz ähnlich wie bei einem Sparbuch. Und für Mietsicherheiten und sowas kann man Festgeld (verbunden mit einer Bankbürgschaft) so gut verwenden wie eine verpfändete Spareinlage.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,

vielen Dank.

Das Sparbuch sollte als Kaution für einen neuen Mietvertrag dienen.

Termingeld gibt es meines Wissens nach nicht für Beträge von nur 700,- € oder doch?

Danke Ebi

Servus,

die Frage an die Sparkasse wäre hier: „Was empfehlen Sie mir zu tun, damit ich von Ihnen eine Bürgschaft für eine Mietsicherheit in Höhe von 700 € bekomme?“

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

viel witziger finde ich, dass die Filialleiterin das Sparbuch eröffnet hat? man lernt schon in der ausbildung, dass man ein sparbuch nur für natürliche personen eröffnen kann.
unter dem aspekt würde ich mir eher gedanken machen, die bank zu wechseln.

viel witziger finde ich, dass die Filialleiterin das Sparbuch
eröffnet hat?

Ich darf aus dem Ursprungsartikel zitieren:
das Lehrmädchen am Schalter

Und ich machs ungern aber:

Das konnte das Lehrmädchen am Schalter nicht sofort machen, weshalb sie mir einen Termin bei der Filialleiterin gegeben hat. Die hat dann 3 Tage später das Sparbuch eröffnet

So falsch liegt er da nicht

Das konnte das Lehrmädchen am Schalter nicht sofort machen, weshalb sie mir einen Termin bei der Filialleiterin gegeben hat. Die hat dann 3 Tage später das Sparbuch eröffnet

So falsch liegt er da nicht

Och… Wieso habe ich denn heute mittag den Teil nicht gelesen…?

Dann bleibt es in der Tat ein Rätsel, falls das wirklich so abgelaufen ist.

Andere Banken (Sparkassen) eröffnen sehr wohl Sparbücher auf juristische Personen. Diese werden halt nur in der Bilanz von der Passiva 2a (Spareinlagen) in die Passiva 2b umgesetzt, dann sind die Anforderungen der RechKredV erfüllt. Wahrscheinlich möchte sich die Sparkasse des Thread-Erstellers diesen Aufwand ersparen.

Bei uns gibt es Sparbücher für GmbHs!

Servus,

da kann auch eine andere Bank nichts machen.

Und weiß vielleicht auch wer, warum?

weil es so in § 21 Abs 4 S 1 Nr. 3 RechKredVsteht.

Also bei uns gibt es Sparbücher für GmbHs und sofort zum mitnehmen, und auch die Azubiene kann diese anlegen (allerdings muss noch jemand unterschreiben). Wenn das woanders die Bankkaufleute nicht schaffen, stimmt dort irgendwas nicht…

Die GmbHs brauchen Sparbücher z.B. für die Mietkaution. Da will der Vermieter ein Kautionssparbuch in der Hand haben.

Grüße

Erdbeerzunge

Spareinlagen im Wandel der Zeit

weil es so in § 21 Abs 4 S 1 Nr. 3 RechKredVsteht.

Also bei uns gibt es Sparbücher für GmbHs und sofort zum
mitnehmen, und auch die Azubiene kann diese anlegen
(allerdings muss noch jemand unterschreiben). Wenn das
woanders die Bankkaufleute nicht schaffen, stimmt dort
irgendwas nicht…

Das würde ich so nicht sagen. Es ist halt die Frage, ob man unter Spareinlage das versteht, was es ist, oder ob man das Wort rein aus Marketinggründen verwendet.

Und weil es gerade so nett ist, habe ich mir mal ein paar Minuten gegönnt, altes Wissen wieder auszugraben bzw. wieder aufzufrischen (aus gutem Grund schleppe ich meinen alten Grill/Perczynski bei jedem Umzug noch mit mir herum).

Also: Spareinlage war bis 1993 ein im KWG geschützter Begriff. Neben Kündigungsfrist und Verwendungszweck („keine Teilnahme am Zahlungsverkehr“) war auch geregelt, von wem die Einlagen entgegengenommen werden durften.

Und das sah folgendermaßen aus:
sie werden nicht von Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, wirtschaftlichen Vereinen, Personenhandelsgesellschaften oder von Unternehmen mit Sitz im Ausland mit vergleichbarer Rechtsform angenommen, es sei denn, diese Unternehmen dienen gemeinnützigen,
mildtätigen oder kirchlichen Zwecken, oder es handelt sich bei den von diesen Unternehmen angenommenen Geldern um Sicherheiten gemäß
§ 550b des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder § 14 Abs. 4 des Heimgesetzes;

§550b BGB sah damals folgendermaßen aus:
http://dejure.org/gesetze/0BGB010901/550b.html

Die Einrichtung von Sparkonten für Kapitalgesellschaft war also auch schon in grauer Vorzeit möglich.

Seit Abschaffung der Regeln im KWG im Jahre des Herrn 1993 ist nur noch der Bilanzausweis von Verbindlichkeiten als Spareinlagen geregelt und zwar im erwähnten § 21 RechKredV. Das heißt nichts anderes, daß man zwar beliebige Produkte als Spareinlagen bzw. Sparkonten bezeichnen darf, sie aber nur unter den Voraussetzungen des § 21 Abs. 4 RechKredV als Spareinlagen in der Bilanz zeigen darf. Solange es einem Institut egal ist, ob da Spareinlage oder Verbindlichkeiten ggü. Kunden steht, kann man auch einem DAX-Unternehmen ein Sparkonto anbieten.

Interessanterweise ist aber auch heute noch die Entgegennahme von Spareinlagen von Kapitalgesellschaften erlaubt, sofern es sich um ein Mietkautionskonto handelt.
http://www.gesetze-im-internet.de/rechkredv/__21.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__551.html

Stellt sich also die Frage, für was der Fragesteller eigentlich das Sparkonto eröffnen wollte. Wenn es um ein Konto für eine Mietkaution ging, steht der Eröffnung gar nichts entgegen, war es für etwas anderes, lediglich u.a. eine interne Bestimmung.

Gruß
C.

Servus,

Die GmbHs brauchen Sparbücher z.B. für die Mietkaution.

das führt jetzt ein bissel vom Thema ab, aber das kommt ganz auf den Vermieter an.

Den rund dreihundert Mietern, die ich buche (von 17 m² - Appartements über Arzthäuser und Behördengebäude bis zu Bürosilos und kompletten Kaufhäusern alles dabei), werden zur Hinterlegung der Mietkaution insgesamt zwei Alternativen angeboten: Barkaution oder Bankbürgschaft. Weder Wohnungsmieter noch Einzelunternehmer und Personengesellschaften noch Körperschaften des öffentlichen Rechts noch Kapitalgesellschaften haben sich bislang darüber beklagt, dass wir keine Sparbücher haben wollen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder