Sparbuch für Patenkind mit Eltern-Sperrvermerk

Hallo zusammen,

habe ein etwas verzwicktes Problem. Ich möchte gern ein Sparbuch anlegen, für das Kind einer Bekannten. Ich mag den kleinen (10 Monate) sehr gern und will ihm einfach etwas gutes tun. Leider ist seine Mutter (alleinerziehend) etwas speziell und ich trau ihr nicht so recht. Schon gar nicht für die nächsten knapp 18 Jahre. Das Wohl des Juniors liegt mir aber sehr am Herzen.

Daher meine Fragen:

  1. Kann ich ein Sparbuch für den Kleinen anlegen (Unterschrift der Mutter würde wahrscheinlich kein Problem sein), darauf monatlich Geld überweisen und ihm bzw. der Mutter das Sparbuch sofort aushändigen, damit sie das als Geschenk auch sofort in der Hand haben? Oder brauch ich zum einzahlen auch das Sparbuch? Oder gibt es sowas wie Online-Sparbücher?

  2. Kann ich für dieses Sparbuch einen Sperrvermerk einrichten lassen, dass weder der Kleine noch die Mutter dort Geld abheben können?

  3. Ist es tatsächlich so, dass derjenige, der das Sparbuch in der Hand hält, immer auch an das Geld kommt?

Danke schonmal im Voraus, hoffe es war einigermaßen verständlich.
Marcus

Hi Rolodex,erstmal allgemeines. Es gibt online Sparbücher, teiweise ergiebiger.Da ist aber eine zweite frage die Du natürlich nicht kennst.So ein Kindersparbuch muss jemand zugeordnetsein.Ich weiß nicht warum, wegen steuer, also entweder Du oder Sie. Sprich mal mit deine Sparkasse. Der Sie-Typ läßt die Kinder(und Ihr)immer dran, wass nicht sehr sinnvoll ist.Ich habe zwei Enkel damit und es laüft so ab, Am Ersten geht dein €10-30 aufs Sparbuch und spätestens bis übernächsten Erste haben sie es abgehoben,statt für’n Laptop,Fahrrad oder so zu sparen. Dass mit der Vollsperrung Vermerk muss Du mit Deine Sparkasse/Bank, wo das Buch eingerichtet wird,sprechen. Vielleicht drueckt der Bank zur Konto Eröffnung ein Geschenk-Karte das mann übergeben kann. Sorry dass ich nicht präziser sein. Grüß Ian

Sparbuch? Oder gibt es sowas wie Online-Sparbücher?

  1. Kann ich für dieses Sparbuch einen Sperrvermerk einrichten
    lassen, dass weder der Kleine noch die Mutter dort Geld
    abheben können?

  2. Ist es tatsächlich so, dass derjenige, der das Sparbuch in
    der Hand hält, immer auch an das Geld kommt?

Danke schonmal im Voraus, hoffe es war einigermaßen
verständlich.
Marcus

Hallo Marcus,

Du kannst es zu Gunsten Dritten, alsoi zu Gunsten dem Kleinen einrichten lassen. Nachteil ist hier, daß es bis zum Fälligkeitstag, in der Regel die Volljäjhrigkeit Dein Geld ist und es steuerlich auch so veranlagt wird. Bis dahin bist Du auch der einzig Verfügungsberechtigte.

Allerdings halte ich recht wenig von Sparbüchern. Das ist wie Geld aus dem Fenster werfen. Bei den Zinssätzen, die man heute darauf bekommt, sinkt die Kaufkraft trotz Verzinsung mit jedem Tag.

Wenn Du es einrichten kannst, dann würde ich Dir einen regelmäßigen Sparvertrag empfehlen. Die Zinsen sind hier wesentlich höher, zwar auch nicht sehr lukrativ, aber am Ende kommt wirklich mehr Kaufkraft raus als Du eingezahlt hast. Wenn Du Dich ein wenig umschaust, dann findest Du auch Sparverträge, die zum Beispiel vierteljährlich bespart werden. Vielleicht wäre das etwas für Dich. Am besten läßt Du Dich von 2-3 Banken beraten. Aber bitte: Lass Dir keine Versicherung aufschwatzen. Hier geht es um Ansparen und nicht um Absicherung.

Hallo Rolodex,

zu Deinen Fragen:

  1. sofern die Mutter unterschreibt, ihren Nachweis über das alleinige Sorgerecht vorlegt, ihren Ausweis und die Geburtsurkunde des kleinen beibringt kann natürlich ein Sparbuch für den kleinen ausgestellt werden. Wegen Geldwäsche etc. ist eine Eröffnung ohne diese Unterlagen heute nicht mehr möglich. Ggf. mit der gewünschten Bank absprechen. Einzahlungen ohne Buch sind natürlich jederzeit möglich, auch per Überweisung von einer anderen Bank. Die meisten Banken haben heute auch kein Sparbuch mehr sondern eine Sparcard, mit der auch zum Beispiel ab einem bestimmten Alter ein geringfügiger Betrag pro Monat am automaten abgehoben werden kann. Auch die Online-Kontoführung ist immer möglich. Am besten sind hier die Lösungen der Deutschen Bank.
  2. der Sperrvermerk ist für den Kleinen (je nach Bank wird dies sehr unterschiedlich gehandhabt) natürlich möglich, nicht jedoch für die vollständig geschäftsfähige Erziehungsberechtigte denn diese hat völlige Gewalt über das Vermögen des kleinen, bis dieser 18 Jahre alt wird. In diesem Fall würde ich eher empfehlen, das Konto auf sich selbst zu eröffnen mit einem Zusatzvermerk z.B. w/Kind xy und dies dem Kind oder der Mutter zu übergeben. Dann haben nur Sie die Möglichkeit, darüber zu verfügen und können es dann ab 18 auf das Kind übertragen. Problem ist hier halt, dass dann auch die Erträge von Ihnen versteuert werden müssen oder ihren Freibetrag angreifen.
  3. Nein, die Bank kann zwar schuldbefreiend an den Inhaber auszahlen, faktisch wird dies keine seriöse Bank (ich würde lediglich bei VR-Banken oder Postbank aufpassen) vornehmen, sondern sich durch Ausweis oder hinterlegte Unterschrift rückversichern dass der Vorleger verfügungsberechtigt ist. Sonst würde Fall 2 auch nicht funktionieren.

Hallo,

mal sehen, ob ich alles zusammenbringe:

  1. Ja, einzahlen geht immer, auch mittels Überweisung. Einfacher vom Handling her wäre aber ein Tagesgeldkonto.
  2. Nein, der Erziehungsberechtigte kann immer über das Geld verfügen, wenn es auf den Namen des Kindes angelegt ist.
  3. Das wird, glaube ich, nur noch in den wenigsten Situationen der Fall sein. Meistens wird die Verfügungsberechtigung kontrolliert. Das Sparbuch ist zwar eine Urkunde, den Banken/Sparkassen ist es aber zu riskant nur an den Sparbuchinhaber auszuzahlen. Passieren kann es aber.

Ich würde eine persl. Beratung bei der Bank empfehlen. Evtl. macht ein Sparbuch/Tagesgeld auf Ihren Namen Sinn, kombiniert mit einem Vertrag zu Gunsten Dritter.

Viel Erfolg!
d