Sparbuch verloren - was nun?

Hallo,

ich glaube, ich habe mein Sparbuch (Sparkasse) verloren. Ich habe schon überall gesucht, finde es nicht. Ich habe fast die Befürchtung, dass es beim letzten Umzug irgendwi abgeblieben ist.

Wie gehe ich jetzt am Besten vor? Zur SPK gehen und das Buch als verloren melden? Kostet das was? Und vor allem - was ist mit meinem Geld?

Danke und liebe Grüße,
Sara

Guten Tag Sara,
am besten ist es, wenn Sie morgen früh um acht Uhr in Ihre Sparkasse
laufen, dort erklären, dass Sie Ihr Sparbuch nicht mehr finden, es weder abgetreten noch verschenkt noch verpfändet haben und es gleichzeitig unter Vorlage Ihres Personalausweises sperren lassen.
Die Kasse wird ein Verlustaufgebot veröffentlichen - gegebenenfalls
auf Ihre Kosten - und für den Fall, dass keine andere Nase zusammen
mit Ihrem Sparbuch auftaucht und Ansprüche anmeldet, dieses für ungültig erklären und Ihnen das Geld auszahlen.
Das ist alles ein bisschen kompliziert, muss aber so sein, damit kein
unberechtigter Dritter mit Ihrem Sparbuch Unfug anstellt.
Gruß
Günther

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Hallo Sara,

Wie gehe ich jetzt am Besten vor? Zur SPK gehen und das Buch
als verloren melden?

Schickt dir die Bank nicht jedes Jahr so eine Übersicht aus der die Zinsen etc. hervogehen? Eigentlich machen das alle Banken. Und bei der Commerzbank gilt dieser komische Wisch als „Urkunde“.

Kostet das was?

Kommt auf die Bank an. Ich habe mal meine Sparkarte von der Postbank verloren, das hat nichts gekostet. (Ist aber schon eine Weile her.)

Und die Commerzbank will von mir EUR 25,- für das Auflösen des Kontos, wenn ich den oben beschriebenen Wisch nicht habe. Nur hat den leider das Finanzamt, zusammen mit der Anlage KAP. Was ich nicht wusste: Das Finanzamt schickt zwar sonst alles zurück, behält aber die Belege zur Anlage KAP ein.

Ich würde jetzt einfach einmal auf die Jahresbestätigung warten, die jetzt sowieso „jeden Moment“ kommen muss und dann damit zur Bank gehen. Gestohlen kann dein Sparbuch ja niemand haben, oder?

Schöne Grüße

Petra

Hallo Petra,

Und bei der Commerzbank gilt dieser komische Wisch als
„Urkunde“.

jepp, ist (leider) so. Gemäss den Sparbedingungen ist der letzte Auszug die „massgebliche Sparurkunde“. Sie hat eine Legitimierungsfunktion. Der Kontoinhaber könnte z.B. unter Übergabe der Urkunde sein Guthaben wirksam an einen gutgläubigen Dritten abtreten. Thats life.

Und die Commerzbank will von mir EUR 25,- für das Auflösen des
Kontos, wenn ich den oben beschriebenen Wisch nicht habe. Nur
hat den leider das Finanzamt, zusammen mit der Anlage KAP. Was
ich nicht wusste: Das Finanzamt schickt zwar sonst alles
zurück, behält aber die Belege zur Anlage KAP ein.

Ups, 25 Euro ist ein stolzer Preis, den habe ich so noch nie gesehen. Kann es sein, dass da noch mehr mit drin ist ? Das mit der Anlage KAP verstehe ich nicht, denn es ist nicht so gedacht, dass Du die Originalurkunde ans Finanzamt geben musst, nur um ggf. einbehaltene Steuer wiederzubekommen. Es müsste da eigentlich eine separate Steuerbescheinigung geben (weiss ich allerdings nicht genau, weil ich kein Sparbuch habe…)

Gruss Hans-Jürgen
***

Guten Morgen,

Der Kontoinhaber könnte z.B. unter
Übergabe der Urkunde sein Guthaben wirksam an einen
gutgläubigen Dritten abtreten. Thats life.

Oh, damit kann auch ein Dritter an mein Konto? Ach deswegen waren die beim Finanzamt neulich so gut gelaunt …

Ups, 25 Euro ist ein stolzer Preis, den habe ich so noch nie
gesehen. Kann es sein, dass da noch mehr mit drin ist ?

Nein, nein. Das ist nur ein Sparkonto, und zwar ein Neukundenangebot. Ich habe es damals eröffnet, weil es ein Telefon dazu gab. (Ok, ich sehe es ein: Das war eine meiner weniger schlauen Ideen.)

Das mit der Anlage KAP verstehe ich nicht, denn es ist nicht so
gedacht, dass Du die Originalurkunde ans Finanzamt geben
musst, nur um ggf. einbehaltene Steuer wiederzubekommen.

Ja aber ich wusste ja nicht, dass dieser Zettel so wichtig ist. Für mich sah es aus wie die Jahresbescheinigung der anderen Banken. Und die habe ich ja auch alle mitgeschickt.

Es müsste da eigentlich eine separate Steuerbescheinigung geben
(weiss ich allerdings nicht genau, weil ich kein Sparbuch
habe…)

Hmm … mal sehen. Also bis jetzt gibt es von denen noch gar nichts, und wir haben immerhin schon den 23. Januar. Wahrscheinlich wissen die, dass ich nur noch darauf warte, das Konto aufzulösen.

Ich habe mich echt geärgert. Die haben mich zu irgendeiner Filiale gepackt, von der ich nicht einmal weiß, wo sie ist. Wahrscheinlich weil die (mit dem Auto) nur 2,5 km von mir entfernt ist und die andere Filiale 2,8 km oder so. Aber ich habe gar kein Auto. An dieser anderen Filiale fahre ich fast jeden Tag mit der Bahn vorbei. Die ist drei Stationen von mir zu Hause entfernt, und ich muss dort sowieso oft umsteigen …

Na wie gesagt, die wissen wohl, dass ich weg bin, sobald ich diesen Zettel habe. :wink:

Schöne Grüße

Petra

Guten Morgen,

Der Kontoinhaber könnte z.B. unter
Übergabe der Urkunde sein Guthaben wirksam an einen
gutgläubigen Dritten abtreten. Thats life.

Oh, damit kann auch ein Dritter an mein Konto? Ach deswegen
waren die beim Finanzamt neulich so gut gelaunt …

Man muss dazu wissen, dass die Sparurkunde (in diesem Fall das Loseblattsparbuch) rechtlich eine Urkunde ist, im Gegensatz zum normalen Kontoauszug. Die Forderung aus der Urkunde kann man an einen Dritten abtreten. Die Bank hat dann das rechtliche Risiko, doppelt zahlen zu müssen.

Hmm … mal sehen. Also bis jetzt gibt es von denen noch gar
nichts, und wir haben immerhin schon den 23. Januar.
Wahrscheinlich wissen die, dass ich nur noch darauf warte, das
Konto aufzulösen.

Ja, genau. Unzufriedene Kunden müssen extra lange warten. Im Ernst: Frag mal in der Filiale nach der Steuerbescheinigung (geht auch telefonisch).

Ich habe mich echt geärgert. Die haben mich zu irgendeiner
Filiale gepackt, von der ich nicht einmal weiß, wo sie ist.
Wahrscheinlich weil die (mit dem Auto) nur 2,5 km von mir
entfernt ist und die andere Filiale 2,8 km oder so. Aber ich
habe gar kein Auto. An dieser anderen Filiale fahre ich fast
jeden Tag mit der Bahn vorbei. Die ist drei Stationen von mir
zu Hause entfernt, und ich muss dort sowieso oft umsteigen …

Hast Du das Konto per Telefon/Internet eröffnet ? Dann wird die nächstgelegene Filiale genommen. Mal ehrlich: Woher soll man denn wissen, dass Du bei einer weiter gelegenen Filiale öfter vorbeikommst?

Ich hoffe, ich konnte Dir das halbwegs erklären.

Gruss Hans-Jürgen
***

Wie gehe ich jetzt am Besten vor? Zur SPK gehen und das Buch
als verloren melden?

Schickt dir die Bank nicht jedes Jahr so eine Übersicht aus
der die Zinsen etc. hervogehen?
Eigentlich machen das alle
Banken. Und bei der Commerzbank gilt dieser komische Wisch als
„Urkunde“.

Es gibt die Erträgnisaufstellung, die Steuerbescheinigung und den Jahresabschluß des Kontos. Die Ertägnisaufstellung ist keine Urkunde, sondern eine Übersicht für den Kunden, die es ihm im Idealfall erleichtert, seine Steuererklärung zusammenzubasteln. Die Steuerbescheinigung ist auch keine Urlunde, sondern eben eine Bescheinigung.

Bei Sparkonten, die inzwischen vielfach als Loseblattsammlung geführt werden, ist das Sparbuch die Urkunde, zu der es aber erst wird, wenn der jüngste Kontoauszug - oder eben der Jahresabschluß - eingeheftet wird.

Kostet das was?

Kommt auf die Bank an. Ich habe mal meine Sparkarte von der
Postbank verloren, das hat nichts gekostet. (Ist aber schon
eine Weile her.)

Und die Commerzbank will von mir EUR 25,- für das Auflösen des
Kontos, wenn ich den oben beschriebenen Wisch nicht habe.

Der Wisch, von dem Du sprichst, ist entweder die Erträgnisaufstellung oder der Jahresabschluß. Die Erträgnisaufstellung ist für die Kontoauflösung ohne Belang und wie wichtig der Jahresabschluß bei einem Sparkonto ist, habe ich oben erwähnt. Eigentlich sollte eine Kontoauflösung ohne weiteres gar nicht möglich sein. Aufwendiger ist es im Zweifel auf jeden Fall.

Nur
hat den leider das Finanzamt, zusammen mit der Anlage KAP. Was
ich nicht wusste: Das Finanzamt schickt zwar sonst alles
zurück, behält aber die Belege zur Anlage KAP ein.

Es werden die Steuerbescheinigungen einbehalten, was ich auch für nachvollziehbar halte: die sind schließlich bares Geld wert.

Gruß
Christian

Es werden die Steuerbescheinigungen einbehalten, was ich auch
für nachvollziehbar halte: die sind schließlich bares Geld
wert.

Aber doch nur für genau eine Steuererklärung genau eines Steuerpflichtigen (nämlich desjenigen, für den ZaST abgeführt wurde). Warum also einbehalten?

Grüße,
Sebastian