Hallo,
Ein Konto kann auf mehrere Inhaber geführt werden. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten: entweder beide zusammen (Und-Konto) oder jeweils nur einer (Oder- Konto) können über das Guthaben verfügen.
Zu beachten ist hierbei: verfügt bei einem Oder-Konto einer der beiden Inhaber über das Geld, so ist hier nicht die Bank haftbar. Im Schadensfalle müssen sich die beiden Kontoinhaber miteinander einig werden, unter Umständen heißt das also, auch mittels gerichtlicher Auseinandersetzung. Umgekehrt besteht die Einschränkung dass bei der Und-Variante nur beide Inhaber gleichzeitig über das Geld verfügen können. Das macht das Ganze etwas unhandlicher. Des weiteren gilt es zu beachten, dass Konten mit mehr als einem Inhaber nur dann frei gestellt werden können, wenn die beiden Inhaber auch steuerlich gemeinsam veranlagt werden (klassisch hier: Eheleute ). Ein gemeinsames Konto fällt dann in den Freistellungsauftrag. Wenn aber Frau x und Frau y, die nicht miteinander verheiratet sind und getrennt versteuert werden, ein gemeinsames Konto führen, so wird hierfür automatisch Steuer abgeführt.
Grüße
Uwe