Sparbücher im gekauftem Haus gefunden

Hallo Zusammen,

evtl kann mir einer weiterhefen!

Ich habe vor einem einem Jahr ein Haus gekauft. Die Verkäuferin war dement und der Kauf wurde mittels ihres Vormundes durchgeführt. Vor kurzem ist die Vorbesitzerin gestorben. Nun habe ich beim Aufräumen ein Sparbuch gefunden auf dem sich 4 stelliger Betrag befindet.

Nun meine Fragen:

  1. Gehört das Sparbuch incl Guthaben jetzt mir?
  2. Bekomme ich einen Finderlohn von der Erbengemeinschaft?
  3. Oder wurde das Guthaben automatisch von der Bank an die Erben, nach Kenntnissnahme der Bank vom Tode der Sparbuchinhaberin, ausgezahlt?

Danke & Gruss
Arne

Hallo Arne,

ich könnte mir vorstellen, dass die Bank das Guthaben an die Erben ausgezahlt hat - ich weiß es aber nicht konkret.
Unabhängig davon würde ich das Sparbuch an einen Notar geben, der es an die Erben weiterleiten kann. Er kann auch sagen, ob es einen Finderlohn gibt. Das Geld abheben und behalten wäre für mich - wenn es denn überhaupt ginge - die schlechteste Lösung, denn so etwas bringt nie Glück.

Gruß von Hulda aus Fulda

Keine Ahnung, wie das Ganze rechtlich ist. ICH würde es zurück an die Familie geben. Alles andere wäre für MICH moralisch nicht ok. Aber das wirst du für dich richtig entscheiden. Schönen Sonntag und hoffentlich hast du Freude an deinem Haus.

Hallo,

aus dem Gefühl heraus prüft die Bank bei Info eines Todesfalls sämtliche Konten. Wenn das Sparbuch (Urkunde) nicht mehr auffindbar war, wird dieses für kraftlos erklärt und das Geld wird an die Erben ausbezahlt.

Das Sparbuch gehört nicht Dir. Es ist eine Urkunde die auf eine Person ausgestellt ist. Bei Auszahlung des Guthabens prüft die Bank den Personalausweis.

Finderlohn: bin mir nicht sicher, erst recht bei Vormundschaft und Todesfall. Ich fürchte, Du gehst da leer aus.

Lieber Arne,

Leider kann ich nicht weiterhelfen, hoffe aber du bekommst evtl einen kleinen Geldsegen!
Viel Glück

Sie sind verpflichtet, die Urkunde (Sparbuch) dem Betreuer auszuhängien. Alles andere wäre eine Urkundenunterdrückung. ei n Anspruch auf Finderlohn steht Ihnen für das Auffinden der Urkunde als solcher nicht zu. Die Erbengemeinschaft kann dass Sparbuch, soweit dieses nicht auffindbar war, gegen Vorl

Oh,schwere Kiste. Normaler weise sagt man mit dem Erwerb des Hauses gehört der Inhalt dessen Dir. Da die Frau dement war und einen Vormund hatte gehe ich davon aus,- Vermögen dieser Dame wurde überprüft. Aber wiederum ohne Sparbuch keine Auszahlung. Vielleicht hatte die verstorbene dieses Sparbuch nicht bei der bekannten Hausbank?etc. Nach der Testamentseröffnung ist die Bank dazu verpflichtet den Erben die Konten über das Vermögen zu eröffnen.

Hallo,

gute Frage. Eigentlich müsste die Bank nach dem Tode der Frau der Erbengemeinschaft mitgeteilt haben, dass da noch ein Sparbuch existiert.

Ich gehe eher mal davon aus, dass das Geld nicht dir gehört, denn da steht ja auch nicht dein Name drauf. Ixh würde mich an deiner Stelle mit der Erengemeinschaft in Verbindung setzten und höfflichst nachfragen, ob du da nicht einen Finderlohn erhälst… Fragen kostet nix…

Sorry, weiter kann ich dazu auch nix sagen…

Grüße
Caddy

Hallo Arne,

da ich erst aus dem Urlaub zurückkam, kann ich erst heute antworten:

a) Das Geld dürfte per Erbschein an die Erbengemeinschaft ausgezahlt worden sein.
b) Wenn dem nicht so ist, würdest Du den Notar/Nachlassverwalter informieren und
c)auch einen Finderlohn fordern können (10%)

Freundliche Grüße

Wolfgang