Speicherung Daten polizeil. Führungszeugnis

Hallo zusammen,

es handelt sich um Vorenthalten und Veruntreuung von Arbeitsentgelt in 64 Fällen. Die Strafe war 6 Monate auf 3 Jahre Bewährung. Zur Auflage wurde gemacht, dass er innerhalb einer Woche mitteilen musste, wenn er seinen Wohnort ändert.

Ist diese Strafe in einem Führungszeugnis Belegart N zu sehen? Falls ja, wie lange bleibt das darin gespeichert?

Hallo Saarschnuppe,

Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten werden im Führungszeugnis vermerkt, auch wenn sie zur Bewährung ausgesetzt werden. Eine automatische Löschung müsste in Ihrem Fall nach drei Jahren erfolgen.

Herzliche Grüße aus dem Bayernland

W.

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Eine kleine Frage habe ich noch: Wann beginnen die 3 Jahre? Am Tag der Eintragung oder an dem Tag, an dem die Bewährungsfrist abgelaufen ist?

Vielen Dank im Voraus.

S.

Hallo,

ja, die Strafe erscheint in einem Führungszeugnis (wenn sie nicht aufgrund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen wurde, was bei dem vorliegenden Delikt wohl unwahrscheinlich ist).

Wenn dies die einzige Strafe ist, erscheint sie nach drei Jahren nicht mehr im Führungszeugnis (§ 34 Abs.1 Nr.1 b) des Bundeszentralregistergesetzes - BZRG), sonst nach fünf Jahren (§ 34 Abs.1 Nr.3 BZRG).

Viele Grüße
OpiWahn

Hallo,

die Frist beginnt meines Wissens am Tag des Urteils. Aber 100%in kann ich Ihnen das nicht sagen.

Servus

W.

Hallo,

da wendest du dich am besten an einen Rechtsanwalt für Strafrecht,der kann dir des genau sagen.

Ich weiß es leider nicht.

Hallo,

es kommt auf jeden Fall zu einem Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnis. Frist: 5 Jahre, wenn nicht eine weitere Verurteilung hinzukommt.

Gruß Peter

Hallo Saarschnuppe,

ich kenne jetzt die Belegart N nicht, aber ich weiß, dass es zu einem regelmäßigen Eintrag im pol. Führungszeugnis kommt, wenn es zu einer rechtskräftigen Verurteilung in einem Strafverfahren kommt. In diesem Fall besteht eine Kriminalakte bei der Polizei, die dann Grundlage für die Erfassung im Führungszeugnis ist.

Allerdings kenne ich momentan nicht die Ausnahmeregelungen bei einer Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht, sofern dieses in Ihrem Fall greifen würde.

Wenn Sie aber selbst die betroffene Person sind, können Sie gegen Vorlage des Personalausweises Auskunft beim Einwohnermeldeamt über Ihr pol. Führungszeugnis bekommen. Auch wenn es so im allgemeinen Sprachgebrauch genannt wird, wird es nicht (!!!) bei der Polizei geführt!

Mit besten Grüßen,

dr.zimmerman.

Hallo,
ich kann diese Frage nicht zufriedenstellend beantworten. Ich kann nur beitragen, dass Sie ein Recht haben auf Antrag bei Ihrer Meldebehörde Ihr Führungszeugnis zu bekommen-> dann können Sie ja selbst nachschauen. Auf Nachfrage erklärt man Ihnen sicher auch die Regelungen zu den Tilgungsfristen der ev. Einträge.

iCH HOFFE ICH KONNTE HELFEN…

MFG

zu spät gesehen - sorry