Hallo Saarschnuppe,
ich kenne jetzt die Belegart N nicht, aber ich weiß, dass es zu einem regelmäßigen Eintrag im pol. Führungszeugnis kommt, wenn es zu einer rechtskräftigen Verurteilung in einem Strafverfahren kommt. In diesem Fall besteht eine Kriminalakte bei der Polizei, die dann Grundlage für die Erfassung im Führungszeugnis ist.
Allerdings kenne ich momentan nicht die Ausnahmeregelungen bei einer Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht, sofern dieses in Ihrem Fall greifen würde.
Wenn Sie aber selbst die betroffene Person sind, können Sie gegen Vorlage des Personalausweises Auskunft beim Einwohnermeldeamt über Ihr pol. Führungszeugnis bekommen. Auch wenn es so im allgemeinen Sprachgebrauch genannt wird, wird es nicht (!!!) bei der Polizei geführt!
Mit besten Grüßen,
dr.zimmerman.