Teilweise offizieller und enthält Begründungen
Hallo Bolo2L,
du solltest dir einmal anschauen, wie der Inhalt der Biotonnen
kompostiert wird. Nach einer Zerkleinerung und Mischung
erfolgt die Kompostierung in geschlossenen Containern mit
computergesteuerter Luftzufuhr. Da gibt es keine Gefährdung
des Grundwassers.
Und nach dieser Kompostierung bleibt garantiert kein Öl im
Kompost? Denn das
würde dann doch spätestens beim Ausbringen des Komposts (von
der Lagerung mal
abgesehen) wieder in die Erde gelangen.
Die Mikroorganismen freuen sich über das bisschen
Sonnenblumenöl von Fritz.
Aber ob sie es restlos verspeisen?
Da ich bei der Ausgangsfrage von Fritz bleiben möchte (ca. 1 l Sonnenblumenöl portioniert in die Biotonne) spreche ich hier auch nur von den Mengen.
Tiere und pflanzliche Fette und Öle sind überall vorhanden, wo es bei uns Leben gibt. Entsprechend sind auch die Reduzenten vorhanden. Ansonsten wäre jedes Raps- oder Sonnenblumenfeld ein potentieller Gefahrenherd in Trinkwasserschutzgebieten. Hier meine ich nicht Spritzmittel oder Dünger, sondern einfache Ernteverluste der ölhaltigen Samen.
Nun gehen wir mal davon aus, Fritz kippt den ganzen Liter auf einmal in seine Biotonne (was er aber nicht machen wollte):
Szenario 1 - Kompostierung in geschlossenen Containern (wahrscheinlich):
Ein Fahrzeug mit einigen m3 holt den Inhalt der Biotonne ab. Schon beim Kippvorgang kommt es zu einer Durchmischung. Nach Anlieferung in der Kompostieranlage kommt das Material in eine Art „Brecher“. Hier sollen grobe Stücken zerkleinert werden, um die Kompostierung zu beschleunigen. Dabei erfolgt eine weitere Durchmischung. Das Förderband durchläuft weiterhin einen Glaskäfig mit Unterdruck. Dort stehen Menschen und freuen sich darauf, dass sie Folien und andere Fremdstoffe aussortieren dürfen. Beim Kippvorgang in die Rottebehälter erfolgt eine weitere Durchmischung. Die Konzentration von Ölen und Fetten ist dann so gering, dass keine übermäßig getränkten Bereiche vorliegen, bei deren Kompostierung Sauerstoffmangel vorliegen könnte.
Dann arbeiten Mikroorganismen mit Hilfe von Enzymen. Unser Magen schafft einen ölgetränkten Salat oder ein Eisbein auch innerhalb von einem Tag. In der Intensivrotte sind aber 14 Tage Zeit. Dabei wird auch darauf geachtet, dass die Temperatur zeitweilig über 70 °C ansteigt. Damit werden Samen und ein Teil unliebsamer Bakterien abgetötet. Danach kommt das Produkt auf eine Zwischenrotte bis es ausgeliefert wird. Geruchsbelästigen sind hier nicht mehr vorhanden. Die Mineralisation ist noch nicht abgeschlossen. Insbesondere verholzte Pflanzenbestandteile sind noch zu finden.
Szenario 2 - offene Mietenkompostierung
Entgegengesetzt zu Szenario 1 dauert die Verrottung wesentlich länger. Die Durchmischung ist nicht so umfangreich. Der Untergrund ist abgedichtet. Sickerwässer und damit auch Fette und Öle kommen nicht mit dem Boden in Berührung. Teilweise tritt Geruchsbelästigung auf. Neuanlagen werden kaum noch genehmigt - zumindest nicht für die Verwertung des Inhalts von Biotonnen.
Szenario 3 - Komposthaufen (gilt hier nicht laut Fragestellung)
Und hier unterstelle ich dann noch einen falschen Standort des Komposthaufens (z.B. zu feucht, Grundwassernah, mangelnde Durchlüftung (Bauweise), mehrere Liter Speiseöl auf eine Stelle gegossen, kein Umsetzen (also vieles auf einmal, was man falsch machen könnte).
Im Kompost bilden sich ölgetränkte Bereiche. Hier kann ein Mangel an Sauerstoff für die Reduzenten auftreten. Der Verrottungsvorgang wird gebremst. Teilweise kann Öl ins Grundwasser sickern.
Nun fasse ich zusammen. Abhängig von der Technologie, der Menge und der Durchmischung könnten Öle und Fette nach der Kompostierung verbleiben.
Und nun?
Gehen wir davon aus, dass der Kompost zur Bodenverbesserung ausgebracht und verteilt wird. Bei kalter Witterung gibt es nur einen geringen Ausspülungseffekt. Bei warmer Witterung freuen sich die die Kleinstlebewesen des oberen Bodenhorizontes, die dann aktiver sind.
Nun noch zu deinen „großen Mengen (Frittierfett aus der
Gastronomie z. B.): „Flüssige Küchen- und Speiseabfälle
(insbesondere Öle, Fette, Soßen, Suppen) sowie Küchen- und
Speiseabfälle in pastöser, breiiger oder nicht stichfester
Konsistenz“ sind in München von der Abfallentsorgung nur
ausgeschlossen, wenn sie aus „anderen Herkunftsbereichen als
privaten Haushalten soweit diese nach Art, Menge oder
Beschaffenheit nicht mit den in privaten Haushalten
anfallenden Abfällen entsorgt werden können.“
Nichts anderes habe ich bekhauptet (Gastronomnie).
Überdies weiß ich nicht, wo Du obiges Zitat her hast. Ich habe
Dir aber ein
anderes:
"Geringe Mengen ranziges Speiseöl können Sie in einem
geschlossenen Behälter in
den Restmüll geben. Größere Mengen können Sie hier entsorgen:
Firma Berndt GmbH,
Hauptstraße 2-4,
85445 Oberding,
Tel. (0 81 22) 88 80."
Und das ist aus dem Abfall-Lexikon auf der offiziellen Seite
der Stadt München
http://www.muenchen.de/
Mit Hinweis auf die Satzung zur Regelung der allgemeinen Grundsätze für die Abfallentsorgung im Gebiet der Landeshauptstadt München (Allgemeine Abfallsatzung) wollte ich dich nur zur Differenzierung anhand des der örtlichen Rechtslage anregen. Das Beispiel München hast du gebracht.
Mit rechtlich nicht bindenden Interpretationen bin ich vorsichtig geworden. Hier wird oft Unfug abgeschrieben. Meine einzelne Mandarinenschale verdirbt sonst bald die gesamte Biosphäre.
Dein „Zitat“ bezog sich auf den Restmüll und nicht auf die Biotonne. Weitere Hinweise in dem von dir benannten Abfalllexikon beziehen sich auch eher auf die Eigenkompostierung und nicht auf die Biotonne.
Wir können uns gerne in einem angemessenen Brett mit der Thematik differenziert weiter auseinandersetzen, wenn du Gründe dagegen anführst, dass Fritz (der Fragesteller) ab und zu einen Schwaps Sonnenblumenöl in seine Biotonne gibt.
Grüße
Ulf