Spekulationssteuer bei gesellschafterwechsel Neubeginn der 10 Jahresfrist?

Hallo zusammen, folgendes Problem bzw Frage habe ich:

Oktober 2008 habe ich (A) mit Person (B) und © als GBR eine Immobilie (3 Familienhaus) erworben. Jeder war zu 1/3 Eigentümer der Immobilie.

Februar 2011 ist Person (D) mit ins Boot gekommen und Person B und C raus aus der Gbr. PERSON B HAT SEINE ANTEILE UNENTGELTLICH AN Person D übertragen und der Anteil von Person C wurde hälftig auf A und D aufgeteilt, sodass am Ende a und d zu je 1/2 Eigentümer waren und B und C komplett raus sind. Die Übertragung der Gesellschaftsanteile erfolgte unentgeltlich aber dafür müssten a und d auch die Schulden bei der Bank übernehmen. Das würde alles natürlich notariell festgehalten.

Die EG Wohnung der Immobilie wurde von 2008 bis 2017 von A und D bewohnt und die zwei weiteren Wohnungen waren durchgehend vermietet. Seit 2017 ist auch die EG Wohnung vermietet und ich und D wohnen nicht mehr dort.

Aktuell haben wir ein sehr gutes Angebot erhalten das Objekt zu verkaufen. Wir würden einen Gewinn von ca 60000 Euro erzielen p. Unterliegen diese der spekukationssteuer ? Die 10 Jahre sind ja bereits abgelaufen da ich die immobile ja mit b und c 2008 erworben haben und wir bereits 2019 haben. Oder ist Durch die Anteilsübernahme und der neuen Gesellschafterin D im Jahre 2011 die Frist erneut von vorne gestartet? Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt. Danke vorab für eure Antworten uns Mühen

Servus,

kurz vorab: Eine GbR ist betreffend Einkommensteuer (und um diese geht es hier, eine Spekulationssteuer gibt es in Deutschland nicht) kein Steuersubjekt. Außerdem gibt es zivil- oder handelsrechtlich auch keine Anteile an einer GbR.

Es geht also darum, die Sache für jede einzelne Person A … D zu beurteilen.

B und C, nach denen Du nicht gefragt hast, obwohl das auch ganz interessant wäre, lass ich mal weg.

Und für die übrigen A und D stellst Du jetzt bitte zusammen:

Wer von A und D hat welchen Anteil an dem Haus wann zu welchem Preis angeschafft? Und wer von den beiden hat welchen Anteil an dem Haus von wann bis wann zu eigenen Wohnzwecken genutzt?

Dass das natürlich auch ein Preis ist, wenn ich Dir was gebe und Du übernimmst im Gegenzug zigtausend Euro Schulden von mir, ist Dir sicherlich klar, wenn Du mal den Gesellschaftsanteil-Nebel abziehen lässt.

So, und wenn das beieinander ist, kann man schauen, ob hier irgendwas Einkommensteuerpflichtiges ansteht.

Schöne Grüße

MM

Hey,

zunächst vielen Dank für die Antwort.

Also: A hat das Haus zusammen mit B und C im Jahre 2008 für EUR 130000 angeschafft.
(B und C waren nur mit im Grundbuch und Darlehensvertrag, da A sonst keine Finanzierung zu dem Zeitpunkt erhalten hätte, daher wurde es so gelöst). Also offiziell hatte A 1/3 Anteil an dem Haus und B und C ebenfalls je 1/3.

Im Jahre 2011 hat D die Anteile an dem Haus vom B unentgeltlich erhalten (natürlich gegen Übernahme sämtlicher Kreditschulden bei der Bank). Der Anteil von C wurde auf A und D aufgeteilt.

Also hatten 2011 dann "A"1/2 Anteil am Haus und „D“ ebenfalls 1/2. B und C waren komplett raus aus dem Darlehensvertrag und Grundbuch.

Eine Wohnung im Haus wurde von A und D von 2008 bis 2017 bewohnt.