Hallo,
Handwerker A ist Einzelunternehmer und arbeitet für eine „Freie Gemeinde“, die Mitglied in einem „Bund freier Gemeinden KdöR“ ist und die angibt, als solche Spendenbescheinigungen zur steuerlichen Absetzbarkeit auszustellen.
Waren werde geliefert und eingebaut, am Ende steht ein vierstelliger Betrag, etwa 4359,28€.
Er verteilt sich etwa je hälftig auf Waren und Arbeitszeit.
A ist Willens, 359,28€ „gegen Spendenquittung“ von der Zahlung zu erlassen. so dass eine „runde Summe“ entstünde.
(A ist sich absout bewusst, dass er wie immer die volle Umsatzsteuer vom Gesamtbetrag abführen muss!)
A möchte unter der Endsumme auf der Rechnung vermerken:
„Gegen Ausstellung einer Spendenquittung über 359,28€ vermindert sich Ihr Zahlbetrag auf 4000€.“
Geht das oder muss das anders?
Im Prinzip ist es ja eine Geldspende, bei der man sich nur ein Hin- und Her-Überweisen der 359,28€ sparen würde.
A hat aber im Hinterkopf, dass es da wegen missbräuchlicher Spenden Änderungen beim BMF gegeben hat. Eine Internetrecherche brachte Widersprüchliches, teils ganz ohne Datum des Artikels.