Spende als Rechungsnachlass?

Hallo,
Handwerker A ist Einzelunternehmer und arbeitet für eine „Freie Gemeinde“, die Mitglied in einem „Bund freier Gemeinden KdöR“ ist und die angibt, als solche Spendenbescheinigungen zur steuerlichen Absetzbarkeit auszustellen.

Waren werde geliefert und eingebaut, am Ende steht ein vierstelliger Betrag, etwa 4359,28€.
Er verteilt sich etwa je hälftig auf Waren und Arbeitszeit.

A ist Willens, 359,28€ „gegen Spendenquittung“ von der Zahlung zu erlassen. so dass eine „runde Summe“ entstünde.
(A ist sich absout bewusst, dass er wie immer die volle Umsatzsteuer vom Gesamtbetrag abführen muss!)

A möchte unter der Endsumme auf der Rechnung vermerken:
„Gegen Ausstellung einer Spendenquittung über 359,28€ vermindert sich Ihr Zahlbetrag auf 4000€.“

Geht das oder muss das anders?
Im Prinzip ist es ja eine Geldspende, bei der man sich nur ein Hin- und Her-Überweisen der 359,28€ sparen würde.

A hat aber im Hinterkopf, dass es da wegen missbräuchlicher Spenden Änderungen beim BMF gegeben hat. Eine Internetrecherche brachte Widersprüchliches, teils ganz ohne Datum des Artikels.

Hallo,
rechtssicher kann da das Finanzamt Auskunft geben, aber mir ist das so bekannt:
Die Rechnung sollte anders formuliert sein: Rechnungsbetrag ./. Spende = Zahlbetrag
Zusatz, dass die Spende sich auf die Arbeitsleistung bezieht. (bei Abzug vom Warenwert kann mE nur der Einkaufspreis angesetzt werden).
und natürlich der Zusatz: „um eine Spendenquittung wird gebeten“.

Es muss erkennbar sein, dass die Spende freiwillig erfolgt und dass der Rechnungsbetrag zusteht und dass die Gemeinde in der Lage ist, den vollständigen Betrag zu zahlen. Ein Verzicht auf die 300 EUR, „da die Gemeinde das eh nicht zahlen kann“ ist unzulässig, bzw. nicht als Spende abzusetzen.
Die Gemeinde muss den Rechnungsbetrag als Ausgabe und die Spende als Einnahme buchen, was auch in einem Buchungsvorgang (Splittbuchung) erfolgen kann.

Gruß
HaWeThie

Mein Steuerberater ist jetzt wieder erreichbar (war bis gestern krank) - ich habe vor 10min mit ihm gesprochen.
Zusammengefasst:

  • das ist einer Geldspende mit abgekürztem Zahlungsweg
  • die Rechnung wird ganz normal erstellt
  • in einem Schlusssatz schreibe ich „Gegen Ausstellung einer Spendenquittung über 359,28€ vermindert sich der Zahlbetrag auf 4000€.“
  • ich führe die volle Umsatzsteuer ab (das war mir sowieso klar)
  • ich bekomme eine Spendenquittung über eine Geldspende (nicht Sachspende), da ich eben auf einen Geldbetrag verzichte (und nicht auf Bezahlung einer bestimmten Lieferung oder Leistung)

Dies ist eine Abkürzung, ich hätte auch den vollen Betrag einfordern und im Anschluss die 359,28€ überweisen können.

Deine Antwort kam zeitgleich mit meinem Telefonat.

vom Prinzip sind beide Antworten ja gleich :wink: