Hallo! Unser Verein (Kindergarten Elterninitiative) hat demnächt Jubiläum. Um diese Veranstaltung in einem „vernünftigen“ Rahmen zu gestalten möchte wir von ansässigen Firmen Spenden sammeln.
Ich als 1.Vors. möchte div. Personen eine Bescheinigung ausstellen, woraus hervorgeht, das sie für den Verein Spenden annehmen dürfen. Gibt es dafür irgendwo einen Mustervordruck? (Der Verein ist gemeinnützig)
Beste Grüße
Hallo Cpt.Concho.
Verstehe ich es richtig, dass Du den Spendensammlern diese Bescheinigung mitgeben möchtest, damit sie den Firmen gegenüber dokumentieren können, dass die Spenden für diese auch abzugsfähig sind?
Dann würde ich vorschlagen, dass Du den Spendensammlern einfach eine Kopie des Freistellungsbescheids Eures Finanzamts mitgibst, da sich hieraus die Gemeinnützigkeit und somit die Abzugsfähigkeit der Spenden ergibt. Außerdem erhalten die Firmen hinterher doch sicher eine ordnungsgemäße Zuwendungsbestätigung (vgl. BMF-Schreiben vom 13.12.2007, IV C 4 - S 2223/07/0018), die ihnen Sicherheit geben sollte.
Viele Grüße
cyxoqua
moin moin,
einfach mal spendenquittung muster bei ixquick.de eingeben oder den link hier unten nehmen.
gutes gelingen
Hallo,
sorry, ist mir nichts bekannt. Denke, ich würde schlicht selbst einen entwerfen oder aber, wenn die Personen vertrauenswürdig sind, Quittungen vorbereiten (ohne Betrag und Datum) und mitgeben.
mfg. Ulrike
Der Verein ist Spendenbescheinigungssberechtigt.
Jetzt ist doch nur sicherzustellen, dass der Verein seine dafür tätigen Person mit entspr. Schreiben ausstattet.
- Vos. stellv. Vorsistzender Kassenwart und Schriftführer sowie weitere Mitglieder können doch jetzt im Namen des Vereins Spenden einwerben.
Gibt kein Vordruck. Nicht nach sowas schreien, das hören Behörden-Mitarbeiter.
Die Spendenquittungen würde ich nur zentral beabeiten.
Es gibt Sachspenden- und Geldspenden-Quittungen.
Geldspenden dürfen den Jahres-Etat nicht beliebig ü bersteigen.
Also Porsche 956 ist als Spende sicherlich nicht absetzbar. Muß im Verhältnis zu den Vereinseinnahmen stehen.
Oft gibt es Sachspenden (für Tombola) von Firmen so. Zu komplex für kleine Firmen. Aber damit ruhig das Gespräch abrunden. Wenn die Firmen dann keine Spendenbescheinigung haben wollen. Auch ok, oder?
Hallo - Diese Spendenquittungen müssen käuflich erworben werden. Mein Tipp - unter www.Shopping.de werden sehr preisgünstig diese angeboten. Hoffe Euch geholfen zu haben . viele Grüße
Hallo Cpt.Concho!
Bin zwar nicht sicher und sage das ohne Gewähr, ich denke aber, daß eine Bescheinigung für Spendensammler formlos ausgestellt werden kann. Name und Lichtbild des Sammlers, Zweck der Spende, Spendenempfänger und rechtlich verbindliche Angaben des Vereins und des Vorstandes sollten darauf ersichtlich sein.
Ich bekam erst kürzlich Besuch von einer feundlichen Mitarbeiterin des ortsansässigen Roten Kreuzes, die sehr charmant für Spenden geworben hat. Hier war das alles wie oben beschrieben der Fall. Außerdem wurde der gespendete Betrag vermerkt und man bekam sofort eine Quittung ausgestellt.
Alternativvorschlag, der vielleicht auch praktikabler ist: die Firmen bzw. Personen anschreiben und schriftlich um Spendenbeteiligung bitten. Macht insgesamt vielleicht weniger Arbeit.
Jedenfalls viel Erfolg!
Hallo! Unser Veür spenden in den Haushalten rein (Kindergarten Elterninitiative) hat
demnächt Jubiläum. Um diese Veranstaltung in einem
„vernünftigen“ Rahmen zu gestalten möchte wir von ansässigen
Firmen Spenden sammeln.
Ich als 1.Vors. möchte div. Personen eine Bescheinigung
ausstellen, woraus hervorgeht, das sie für den Verein Spenden
annehmen dürfen. Gibt es dafür irgendwo einen Mustervordruck?
(Der Verein ist gemeinnützig)
Beste Grüße
Hallo Cpt. Concho,
ich versuche nach bestem Wissen und Gewissen deine Frage zu beantworten.
Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es darum, dass du „jemanden“ oder einige Leute hast, welche die Spenden für dich bzw. für den Verein entgegennehmen sollen.
Ich denke, es wird nicht ganz so einfach, denn die Spender erhalten im Allgemeinen eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung, -quittung),diese Bestätigung muss unter Verwendung einer förmlichen (von einer zeichnungsberechtigten Person), z. B. Kassenwart oder Vorsitzender unterschrieben und mit Stempel des Vereins versehen sein, damit der Spender oder das Mitglied bei seiner Einkommensteuer-Veranlagung keinen „Ärger“ mit dem Finanzamt bekommt.
Für Vereine gibt es zwei unterschiedliche Muster, je nachdem, ob
Mitgliedsbeiträge und andere Geldzuwendungen
oder
Sachzuwendungen
zu bestätigen sind.
Das heißt in eurem Falle, eigentlich darf dies nur der Kassenwart oder der Vorsitz selbst.
Denn Vereine sollten die Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen ernst nehmen. Dies gebietet nicht nur die Klugheit, sondern auch die Vorsicht. Werden Zuwendungsbestätigungen unrichtig ausgestellt (oder Zuwendungen fehlverwendet), können Verein und verantwortliche Vorstandsmitglieder in Haftung genommen werden.
Du fragtest noch, wo man Muster für diese her bekommt. Also ich habe diese aus einer kleinen Broschüre des Ministerium für Finanzen (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit), per Internet bestellt. Nennt sich „Vereine und Steuern“, enthält sehr viele nützliche Tipps und Ratschläge. Und ist kostenfrei. Diese wird es für jedes Bundesland geben, denke ich.
Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen 1monchen
Hallo,
Grundsätzlich darf jeder Spenden annehmen, da es sich dabei rein rechtlich um
" Eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, ist Schenkung, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt. "§516 (1) BGB
Es wäre natürlich von Vorteil, gerade um „Schindluder“ zu Unterbinden, wenn Sie ihre Spendensammler mit einem offiziellen Schreiben ausrüsten. Einen Mustervordruck gibt es dafür nicht, aber wenn das Schreiben evtl. gar eine Mappe mit Bildern und einem gut Verfassten Text über den Kindergarten usw beinhaltet, macht die ein oder andere Firma ein wenig mehr locker.
Aus meiner Erfahrung ist es meist so dass einige Firmen eh im Jahresetat diverse Spendenbeträge beinhalten und die schauen sich sowas eh nicht an, andere machen prinzipiell nix locker.
Aber immer darauf achten eine Spendenquittung bzw im Amtsdeutsch „Zuwendungsbescheinigung“ auszustellen.
Grüße
Hallo Cpt.Concho,
ich gehe davon aus, dass ihr über das zuständige Finanzamt oder über das Internet an einen Mustervordruck oder Mustertext gelangen könnt.
Gruß
B. Kaufmann
Hallo, ich würde einfach ein paar nette Zeilen als Dankeschön schreiben, mitteilen dass Ihr als gemeinnütziger Verein anerkannt seid und dass sie anfang nächsten Jahres eine Spendenbescheinigung erhalten. Für die Spendenbescheinigungen gibt es Vorschläge bzw. Musterformulare beim zuständigen Finanzamt. Hessen z.B. gibt einen Steuerwegweiser für gemeinnützige Vereine raus ein Heft wo man all sowas nachlesen kann.
Lieben Gruß
b wie butterblume
Hallo Captain,
sind alle steuerlichen Fragen hier schon auch zum richtigen Formular geklärt?
Für die nächste Vereanstaltung des Vereins, zB also den Weihnachtsbasar, sollten unbedingt die neuen Steuervorschriften des Bundesfinanzministeriums aus dem zweiten Halbjahr 2012 beachtet werden, mit denen bundeseinheitliche Texte und Formulare durchgesetzt werden sollen.
Hier wäre zwei Links dazu:
http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken…
http://www.fm.rlp.de/fileadmin/fm/downloads/service/…
Hier geht es ja auch darum, dass viele Spender sowohl gerne spenden, aber über die korrekte steuerliche Darstellung daran auch gerne den Staat nachträglich daran beteiligen möchten, darauf haben sie dann auch ein gutes Recht.
Na dann auf zum erfolgreichen Spendensammeln, die Vorweihnachtszeit soll ja dafür besonders geeignet sein!
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin,
Lutz Bernard, Ass. jur.