Spendenliste: Politiker spenden Jahreseinkommen!

Politiker sämtlicher Parteien spenden ihr Jahreseinkommen, Erläuterung s. u. Hier die Spendenliste:

**BUNDESREGIERUNG:**
Gerhard Schröder 242.616,00 DM
Joschka Fischer 209.016,00 DM
Kurt Bodewig 209.016,00 DM
Edelgard Bulmahn 209.016,00 DM
Herta Däubler-Gmelin 209.016,00 DM
Otto Schily 209.016,00 DM
Jürgen Trittin 209.016,00 DM
Heidemarie Wieczorek-Z. 209.016,00 DM
Gisela Altmann 208.601,00 DM
Gerd Andres 208.601,00 DM
Hans-Martin Bury 208.601,00 DM
Wolf-Michael Catenhusen 208.601,00 DM
Karl Diller 208.601,00 DM
Ursula Eid 208.601,00 DM
Achim Grossmann 208.601,00 DM
Barbara Hendricks 208.601,00 DM
Stephan Hilsberg 208.601,00 DM
Fritz Rudolf Körper 208.601,00 DM
Walter Kolbow 208.601,00 DM
Ulrike Mascher 208.601,00 DM
Angelika Mertens 208.601,00 DM
Sigmar Mosdorf 208.601,00 DM
Edith Nieheus 208.601,00 DM
Christa Nickels 208.601,00 DM
Eckhart Pick 208.601,00 DM
Simone Probst 208.601,00 DM
Brigitte Schulte 208.601,00 DM
Rudolf Schwanitz 208.601,00 DM
Cornelie Sonntag-Wolgast208.601,00 DM
Gerald Thalheim 208.601,00 DM
Ludger Volmer 208.601,00 DM
Christoph Zöpel 208.601,00 DM
Christine Bergmann 14.400,00 DM
Hans Eichel 14.400,00 DM
Werner Müller 14.400,00 DM
Walter Riester 14.400,00 DM
 
**BAYERN:**
Edmund Stoiber 207.840,00 DM
Barbara Stamm 195.840,00 DM
Günther Beckstein 183.840,00 DM
Reonhold Bocklet 183.840,00 DM
Kurt Faltlhauser 183.840,00 DM
Monika Hohlmeier 183.840,00 DM
Erwin Huber 183.840,00 DM
Josef Miller 183.840,00 DM
Manfred Weiss 183.840,00 DM
Otto Wiesheu 183.840,00 DM
Hans Zehetmair 183.840,00 DM
Marianne Deml 171.840,00 DM
Karl Freller 171.840,00 DM
Hermann Regensburger 171.840,00 DM
Georg Schmid 171.840,00 DM
Hans Spitzner 171.840,00 DM
Christa Stewens 171.840,00 DM
 
**BADEN-WÜRTTEMBERG:**
Erwin Teufel 171.900,00 DM
Walter Döring 147.900,00 DM
Ulrich Müller 147.900,00 DM
Friedhelm Repnik 147.900,00 DM
Thomas Schäuble 147.900,00 DM
Gerhard Stratthaus 147.900,00 DM
Klaus von Trotha 147.900,00 DM
Willi Stächele 135.900,00 DM
Rudolf Körberle 135.900,00 DM
Johanna Lichy 135.900,00 DM
Stefan Mappus 135.900,00 DM
Wolfgang Rückert 135.900,00 DM
Michael Sieber 135.900,00 DM
 
**BREMEN:**
Henning Scherf 31.200,00 DM
Hartmut Perschau 23.400,00 DM
 
**HESSEN:**
Roland Koch 74.256,00 DM
Volker Bouffier 65.856,00 DM
Christean Wagner 65.856,00 DM
Karlheinz Weimar 65.856,00 DM
Karin Wolff 65.856,00 DM
 
**MECKLENBURG-VORPOMMERN:**
Harald Ringstorff 77.232,00 DM
Helmut Holter 71.004,00 DM
Till Backhaus 71.004,00 DM
Martina Bunge 71.004,00 DM
Rolf Eggert 71.004,00 DM
Sigrid Keler 71.004,00 DM
Gottfried Timm 71.004,00 DM
 
**NIEDERSACHSEN:**
Sigmar Gabriel 48.360,00 DM
Heinrich Aller 36.360,00 DM
Heiner Bartling 36.360,00 DM
Wolfgang Jüttner 36.360,00 DM
Thomas Oppermann 36.360,00 DM
Wolfgang Senff 36.360,00 DM
 
**NORDRHEIN-WESTFALEN:**
Wolfgang Clement 176.952,00 DM
Gabriele Behler 152.952,00 DM
Peter Steinbrück 152.952,00 DM
Bärbel Höhn 31.200,00 DM
 
**RHEINLAND-PFALZ:**
Kurt Beck 128.412,00 DM
Hans-Artur Bauckhage 108.420,00 DM
Florian Gerster 108.420,00 DM
Herbert Mertin 108.420,00 DM
Gernot Mittler 108.420,00 DM
Walter Zuber 108.420,00 DM
 
**SAARLAND:**
Peter Müller 81.360,00 DM
Annegr. Kramp-Karrenbauer64.560,00 DM
Jürgen Schreier 64.560,00 DM
 
**SACHSEN:**
Kurt Biedenkopf 145.164,00 DM
Steffen Flath 121.164,00 DM
Georg Mildbradt 121.164,00 DM
Matthias Rößler 121.164,00 DM
Christine Weber 121.164,00 DM
 
**SACHSEN-ANHALT:**
Reinhard Höppner 58.860,00 DM
Jürgen Heyer 49.260,00 DM
Gerlinde Kuppe 49.260,00 DM
Manfred Püchel 49.260,00 DM
 
**SCHLESWIG-HOLSTEIN:**
Heide Simonis 63.956,00 DM
Ute Erdsiek-Rave 58.236,00 DM
Ingrid Franzen 58.236,00 DM
Bernd Rohwer 58.236,00 DM
 
**THÜRINGEN:**
Bernhard Vogel 129.672,00 DM
Andreas Trauvetter 117.672,00 DM
Christian Köckert 117.672,00 DM
Frank-Michael Köckert 117.672,00 DM
Franz Schuster 117.672,00 DM
Volker Sklenar 117.672,00 DM

Insgesamt sind das 16.047.632,00 DM oder ca. 8.184.292,00 EUR… Pardon für die Überschrift - selbstverständlich sind das keine Politikerspenden. Diese bis auf wenige Ausnahmen komplette Liste (Stand 2000) beinhaltet all die „Schatteneinkommen“, die Regierungschefs, Ministerpräsidenten, Senatoren und Staatssekretäre - überwiegend mit, selten ohne Abgeordnetenmandat - alljährlich zusätzlich zu ihren normalen Gehältern, üppigen Rentenansprüchen und sonstigen Privilegien erhalten. Zwar sind solche „Schatteneinkommen“ verfassungswidrig, aber gegen diese illegalen Zubrote dürften - wie sinnig! - nur die Betroffenen selbst klagen.
   Dabei soll nicht unerwähnt bleiben, dass die Diäten der gesamten Parlamentspolitiker, also nicht nur der regierenden, in den letzten Jahrzehnten dramatisch anstieg, wobei sie bei der Durchsetzung ihrer Gehaltserhöhungen beim Bundesverfassungsgericht zumeist auf Wohlwollen stiessen. Dies mag nicht verwunderlich sein, werden die Bundesverfassungsrichter von Bundestag und Bundesrat ernannt. Somit bleibt alles in der Familie namens politische Klasse.
   Wenn man uns das nächste Mal unvermeintlichen Lohnraub und notwendigen Sozialabbau verkaufen will, dann wissen wir, woran wir sparen müssen: an diesen abgehobenen Politikern!
   Mit dem Sparen könnten wir schon am 22. September beginnen, indem wir Parteien wählen, die trotz des gern erwähnten Meinungspluralismus in den Medien nicht auftauchen, aber natürlich auf den Stimmzetteln stehen. Es nutzt leider wenig, nicht zur Wahl zur gehen, denn per Gesetz - das die politische Klasse selbst beschlossen hat - erhalten die etablierten Parteien die volle Parteienfinanzierung.
   Gut abgeschottet werden sie dabei durch die Fünf-Prozent-Hürde: alle Stimmen für Parteien, die unterhalb dieser Hürde bleiben, verfallen. Wen mag es dabei verwundern, dass die Bundesverfassungsrichter davon ausgehen, dass diese Hürde nicht gegen Grundgesetz spricht. Ein Grundgesetz übrigens, das trotz der damaligen Forderungen der Alliierten nicht von der Bevölkerung legimiert worden war, weil sich die ersten deutschen Nachkriegspolitiker gegen eine Volksabstimmung aussprachen.

Quellen:

Marco

pfui! Schmutzfink!..
wie kannst Du es wagen, den gläsernen Politiker zu schaffen?!
Wo sie doch schon am unterstem Existenzminimum vegetieren!
Danke für die Liste
Grüße
Raimund

weg mit 5%-Hürde
Hallo Marco,

toller Beitrag.
weg mit der 5%-Hürde und Volksabstimmung/-begehren u.ä. müssen hier wieder aktuelles Thema werden.
Ich sehe mich im Moment von keiner Partei vertreten. Überhaupt keiner. Entweder sind die reformen schlecht durchdacht, nicht tiefgreifend genug oder gehen, a la derzeitige Großparteien, völlig nach hinten los.

auf das sich hier sozial mal was ändert
Frank

Das ist ja ein Hungerlohn!
Hi!

Für einen so aufreibenden Managementposten nur 242 TDM?

Sorry, aber darüber lacht sich jeder Geschäftsführer eines mittelständischen Betriebs nur kaputt!

Grüße
Guido

sozialneid…
ist in deutschland ziemlich populär…

gruss

HI

ein mittelmäßiger Cocacola-Vertretter verdient wesentlich mehr.

nicki

Sind Nebeneinkommen für Politiker denn eigentlich illegal?
Ich dachte immer die müssten nur irgendwo angegeben werden, damit überprüft werden kann dass keine Interessenkonflikte entstehen…

SAN

hallo frank,

weg mit der 5%-Hürde und Volksabstimmung/-begehren u.ä. müssen
hier wieder aktuelles Thema werden.

auf gar keinen fall weg mit der 5-pro-huerde, ich habe wenig lust das zu begruenden. wie stellst du dir das vor? das es besser wird?

zu volksabstimmung, ok, darueber kann man gerne nachdenken. denn darueber kann man sicherlich den fuer 4 jahre gewaehlten regierungen/parlamenten zwischendurch die meinung geigen zu dem, was sie gesagt haben einstmals und was sie hinterher tun oder unterlassen. allerdings sollte dazu der volksmund sich ein wenig mehr mit politik und wirtschaftlichen zusammenhaengen beschaeftigen, denn ansonsten fallen sie nur wieder auf demagogen herein und wir haben unter anderem wahlkampf around the year.
viele meinen, viel zu viele meinen, der staat waere fuer alles verantwortlich. und der staat behauptet zuweilen, kommt auch auf die regierung an, dass die wirtschaft an allem schuld haette :frowning:

nun ja :wink:

denn die erfahrung wie die schweiz mit volksabstimmungen liegen hier sicherlich nicht vor.

viele gruesse, lego

da hat CocaCola aber einen dicken Geldbeutel, wenn ihre Vertreter 400.000 DM (200.000 €) im Jahr verdienen.
Ich sattle sofort um. Das will ich auch verdienen!
Grüße
Raimund

hallo mGuido,
ein Geschäftsführer ja, für ein Aufsichtsratsmitglied, der sogar nur selten dabei ist (und vielleicht nicht mal alle Aufsichtsratspöstchen kennt, in denen er sitzt und Geld bekommt) ist das recht wacker!
Grüße
Raimund

Für einen so aufreibenden Managementposten nur 242 TDM?

Sorry, aber darüber lacht sich jeder Geschäftsführer eines
mittelständischen Betriebs nur kaputt!

Hallo Guido!

(Eine interessante Auffassung, dass sich solche Geschäftsführer „kaputtlachen“. Dann scheint es den mittelständischen Unternehmen vergleichsweise doch nicht so schlecht zu gehen, wie ich es in den hiesigen Politik-Brettern bisweilen als Gegenargument auf Kritik an Grosskonzernen gelesen habe.)

Gerne werden die Politiker mit Managern gleichgesetzt, aber dafür gibt es keine stichhaltigen Gründe. Es sind nun einmal vom Volk gewählte Menschen, keine Manager. (Bzw. es sollten vom Volke gewählte sein, doch faktisch ist das nicht so. Aber das ist ein anderes Thema.) Die Managergehälter stiegen in den vergangenen zwanzig Jahren in dramatischer Weise an, was allerdings gut nachzuvollziehen ist, sitzen in den Kontrollgremien der einen AG viele Manager anderer AGs. Das ist so, als würde Betriebsrat der Firma X über die Arbeitslöhne der Firma Y entscheiden und umgekehrt. In ähnlicher Weise verhält es sich mit den Politikerdiäten; hier bestimmt die politische Klasse selbst ihr Salär, wobei sie nur allzu selten vom Bundesverfassungsgericht ausgebremst wird.
   Wollte man die Politiker- mit Managergehältern gleichsetzen, müsste man in einigen Jahren eine Verdopplung der Diäten diskutieren, da es immer Manager geben wird, die sehr viel mehr verdienen. Zudem erfolgt die Auswahl der Politiker nach politischen Kriterien, und Regierungsstellen werden nicht ausgeschrieben. Somit existiert kein offener Markt.
   Politiker sind gewählte Personen, deren Aufgabe es eigentlich sein sollte, sich um das Gemeinwohl zu kümmern. Zu früheren Zeiten waren dies sogar teilweise noch Ehrenämter. Dann erfolgten Aufwandsentschädigungen, und heute besteht eine „Rundum“-Versorgung für sie.
   Normalerweise werden Politiker auf Zeit gewählt, und dafür sollen sie eine Entschädigung erhalten, da sie in dieser Zeit kaum ihrer ursprünglichen Arbeit nachgehen können. Doch anscheinend gibt es in Bundes- und Landtagen zu wenig Arbeit und Auslastung, da etliche nebenher noch ihrem eigentlichen Beruf (etwas als Jurist oder Berater) oder einem anderen nachgehen. Beispielsweise ist es auch ein anderer Beruf, wenn man als Abgeordneter in den Bundestag gewählt und dann Parlamentarischer Staatssekretär wird. Beide Tätigkeiten lassen sich zwar zeitlich nicht vereinbaren, trotzdem werden für beide Tätigkeiten Gehälter bezogen
   Man könnte es auch anderweitig ausdrücken: Wollen Politiker Managergehälter erhalten wollen, sollen sie eben in die freie Wirtschaft gehen. Denn ginge es nach Leistung und Verantwortung, müssten auch beispielsweise Krankenschwestern auf Intensivstationen erheblich höhere Gehälter erhalten und üppige Altersversorgungen geniessen, da bei vielen nach Jahren harter Arbeit das Burn-out-Syndrom auftritt. Auf einen solchen Vergleich kommt natürlich niemand, aber Politiker möchte man gerne als Manager sehen… Von den Liberalen wird doch stets gefordert, dass Leistung sich lohnen soll - weshalb dies allerdings nur punktuell gesehen wird, bleibt unverständlich.

Punkt vergessen: Des Bundeskanzlers Gehalt!

Für einen so aufreibenden Managementposten nur 242 TDM?

Nochmals „Hallo“,

die von mir aufgestellte „Spendenliste“ benennt nur die verfassungswidrigen Zubrote. Schröder erhält 603.256 DM brutto, wovon die besagten 242.616 DM verfassungswidrige „Schatteneinkommen“ sind. Als Bundeskanzler bekommt er 408.640 DM und gleichzeitig als Bundestagsabgeordneter 194.616 DM.

(Dies ist, nebenbei gesagt, auch noch aus einem anderen Grund kritisch zu sehen. Wenn gewählte Abgeordnete gleichzeitig in der Regierung sitzen, müssten sie sich - als Parlamentarier - quasi selbst kontrollieren. Somit wird die Kontrollfunktion des Parlaments teilweise aushebelt.)

Sind Nebeneinkommen für Politiker denn eigentlich illegal?
Ich dachte immer die müssten nur irgendwo angegeben werden,
damit überprüft werden kann dass keine Interessenkonflikte
entstehen…

Hallo SAN,

nein, sie sind nicht illegal; sie müssen jedoch dem Bundestagspräsidenten angezeigt werden. Die „Schatteneinkommen“ jedoch schon, weil hier (in den meisten Fällen) gleichzeitig Geld für Regierungs- und Abgeordnetenmandat erhalten wird.
   Wie auf http://www.bundestag.de/mdb14/mdbinfo/133/1336.html nachzulesen ist, arbeiten rund 25 Prozent aller Bundestagsparlamentarier „nebenher“. Jaja, die steuerpflichtige Diät von 77.256 DM und die steuerfreie Kostenpauschale von 58.680 DM lassen die meisten Abgeordneten am Hungertuch nagen - da muss man nebenher arbeiten, um die Butter auf’s Brot zu verdienen. Aber damit zeigt sich auch, dass entweder nicht viel Arbeit am Gemeinwohl geleistet werden muss, oder dass die Abgeordneten nicht ausgelastet sind.
   Übrigens: Richtig „süss“ ist dieser Ausriss auf der oben genannten Bundestags-Seite: „Nebeneinkünfte unterliegen strengen Verhaltensregeln. Wer gegen sie verstößt, muss damit rechnen, dass diese Tatsache veröffentlicht wird.“ - Ist es nicht interessant, dass hier als Strafandrohung einzig und allein die Veröffentlichung steht!?
   Aber die Politiker wissen das auch anders zu regeln, s. Scharping. Es werden Honorare für (angeblich) vergangene oder auch mal zukünftige Leistungen gezahlt, oder man erhält eine üppig entlohnte „Beratertätigkeit“ nach dem Rücktritt oder dem Rückzug aus dem Parlament, s. Hürland-Büning.

ist in deutschland ziemlich populär…

Hallo Lars,

Sozialneid wird zwar immer und gerne genannt, aber daraus ergibt sich noch kein Argument. Abgesehen davon hat Verfassungsbruch, und diesen beinhaltet diese „Spendenliste“ ja mannigfaltig, nichts mit Neid zu tun, sondern mit dem eigenwilligen Vorgehen der politischen Klasse, sich mehr und mehr Privilegien einzuräumen. Dies sind Personen, die ursprünglich dazu gedacht waren, sich um unser Gemeinwohl zu kümmern - und nicht, um sich zu bereichern und gleichzeitig den Sozialabbau voranzutreiben.
   Wenn wir dies mit einem sozialen Neid erklären wollen, brauchen wir nicht mehr über Rechte und Gesetze sowie demokratische Strukturen nachzudenken.

Hallo Marco,

richtig ist, dass Bundestagsabgeordnete ihre Einkünfte dem Bundestagspräsidenten darlegen müssen. Einnahmen von Landespolitikern dagegen müssen dem Bundstagspräsidenten nicht gemeldet werden.

Die Bundesländer haben Einkommen und Meldepflicht unterschiedlich geregelt. Einige Länder verlangen grundsätzlich den Nachweis gegenüber dem Landtagspräsidenten.

Sind Nebeneinkommen für Politiker denn eigentlich illegal?
Ich dachte immer die müssten nur irgendwo angegeben werden,
damit überprüft werden kann dass keine Interessenkonflikte
entstehen…

Hallo SAN,

nein, sie sind nicht illegal; sie müssen jedoch dem
Bundestagspräsidenten angezeigt werden. Die
„Schatteneinkommen“ jedoch schon, weil hier (in den meisten
Fällen) gleichzeitig Geld für Regierungs- und
Abgeordnetenmandat erhalten wird.

Schatteneinkommen sind Schwarzgelder. Schwarzgeld wird wohl kaum ein Abgeordneter, wenn er so Geld verdient, melden.

   Wie auf http://www.bundestag.de/mdb14/mdbinfo/133/1336.html
nachzulesen ist, arbeiten rund 25 Prozent aller
Bundestagsparlamentarier „nebenher“. Jaja, die
steuerpflichtige Diät von 77.256 DM und die steuerfreie
Kostenpauschale von 58.680 DM lassen die meisten Abgeordneten
am Hungertuch nagen - da muss man nebenher arbeiten, um die
Butter auf’s Brot zu verdienen.

Aber hallo mal, dieses Nettoeinkommen der Abgeordneten steht nun mal diesen nicht voll zur Verfügung. Teilweise sind mit den Geldern auch Mitarbeiter zu bezahlen. Ausserdem, würdest Du bei 80 und mehr Stunden in der Woche für dieses Geld arbeiten ?

Aber damit zeigt sich auch,

dass entweder nicht viel Arbeit am Gemeinwohl geleistet werden
muss, oder dass die Abgeordneten nicht ausgelastet sind.
   Übrigens: Richtig „süss“ ist dieser Ausriss auf der oben
genannten Bundestags-Seite: „Nebeneinkünfte unterliegen
strengen Verhaltensregeln. Wer gegen sie verstößt, muss damit
rechnen, dass diese Tatsache veröffentlicht wird.“ - Ist es
nicht interessant, dass hier als Strafandrohung einzig und
allein die Veröffentlichung steht!?

Und, Herr Thierse hält ja Veruntreuung von Steuergeldern für nicht schlimm und stuft sie als „in der Hektik begangenen Fehler ein“. Erkläre Du mal einem Staatsanwalt, dass Du in der Hektik Deinem Arbeitgeber beschissen hast und es Dir erst aufgefallen ist, als es die BILD-Zeitung gemeldet hat. Wegen Uneinsichtigkeit wirst Du dann eher einige Monate mehr verurteilt.

   Aber die Politiker wissen das auch anders zu regeln, s.
Scharping. Es werden Honorare für (angeblich) vergangene oder
auch mal zukünftige Leistungen gezahlt, oder man erhält eine
üppig entlohnte „Beratertätigkeit“ nach dem Rücktritt oder dem
Rückzug aus dem Parlament, s. Hürland-Büning.

Warum kräht eigentlich alles nach Scharping. Künast lässt sich einladen, erhält knapp unter 20 000 DM, andere auch. Und was tut der Schlauch in Thailand ?

Gruss Günter

Hallo

nein, sie sind nicht illegal; sie müssen jedoch dem
Bundestagspräsidenten angezeigt werden. Die
„Schatteneinkommen“ jedoch schon, weil hier (in den meisten
Fällen) gleichzeitig Geld für Regierungs- und
Abgeordnetenmandat erhalten wird.

Wie ist das jetzt genau zu verstehen? Ich meine wofür bekommt man denn doppelt Geld und wenn es illegal ist warum zeigt es niemand an? Allerdings muss ich sagen dass ich kein Gesetz kenne welches diese „Doppelvergütung“ als illegal auszeichnen würde.

   Wie auf http://www.bundestag.de/mdb14/mdbinfo/133/1336.html
nachzulesen ist, arbeiten rund 25 Prozent aller
Bundestagsparlamentarier „nebenher“.

Auch gegoogelt? Genau diese Seite habe ich mir vor meinem Post durchgelesen.

Jaja, die
steuerpflichtige Diät von 77.256 DM und die steuerfreie
Kostenpauschale von 58.680 DM lassen die meisten Abgeordneten
am Hungertuch nagen - da muss man nebenher arbeiten, um die
Butter auf’s Brot zu verdienen. Aber damit zeigt sich auch,
dass entweder nicht viel Arbeit am Gemeinwohl geleistet werden
muss, oder dass die Abgeordneten nicht ausgelastet sind.

Erm hier sehe ich nun den Punkt nicht ganz. Diese Nichtauslastung könnte man im Prinzip jedem Vorwerfen der mehr als eine Tätigkeit gleichzeitig ausübt und was dagegen spricht einen Nebenjob anzunehmen selbst wenn man viel Geld verdient sehe ich auch nicht. ( Es sei denn es entstehen Interessenkonflikte aber das wird ja überprüft…)

   Übrigens: Richtig „süss“ ist dieser Ausriss auf der oben
genannten Bundestags-Seite: „Nebeneinkünfte unterliegen
strengen Verhaltensregeln. Wer gegen sie verstößt, muss damit
rechnen, dass diese Tatsache veröffentlicht wird.“ - Ist es
nicht interessant, dass hier als Strafandrohung einzig und
allein die Veröffentlichung steht!?

Ja, da lesen es dann Wähler, andere Journalisten, Staatsanwälte etc.

SAN

Einnahmen von
Landespolitikern dagegen müssen dem Bundstagspräsidenten nicht
gemeldet werden.

Die Bundesländer haben Einkommen und Meldepflicht
unterschiedlich geregelt. Einige Länder verlangen
grundsätzlich den Nachweis gegenüber dem Landtagspräsidenten.

Hallo Günther,

Du hast recht. Ich war in jenem Augenblick auf die Bundestagspolitiker „fixiert“.

Marco

Hallo SAN!

nein, sie sind nicht illegal; sie müssen jedoch dem
Bundestagspräsidenten angezeigt werden.

Nur kurz zu meinem obigen Satz. Günter hat bereits korrigiert, dass dies nicht auf Landespolitiker zutrifft. Ich hatte mich bei der Angabe versehentlich nur auf die Bundespolitiker konzentriert.

Wie ist das jetzt genau zu verstehen? Ich meine wofür bekommt
man denn doppelt Geld und wenn es illegal ist warum zeigt es
niemand an? Allerdings muss ich sagen dass ich kein Gesetz
kenne welches diese „Doppelvergütung“ als illegal auszeichnen
würde.

Steuerfreien Pauschalen. Nach einer Bestimmung im Einkommensteuergesetz bleibt alles, was in Gesetzen oder Haushaltsplänen als „Aufwandsentschädigung“ bezeichnet wird, automatisch steuerfrei, selbst wenn womöglich gar kein Aufwand entsteht. Das Finanzamt darf dann keine Nachweise verlangen. So kommt es zu hohen steuerfreien Pauschalen, nur weil sie als „Aufwandsentschädigung“ etikettiert sind. Das Finanzamt muss das akzeptieren, selbst wenn solche hohen Beträge offensichtlich ein zusätzliches Einkommen darstellen. Allerdings verfügen Minister über Sekretariat, Dienstwagen und Fahrer, Hilfskräfte und Zuarbeiter, die sie nicht aus ihrer Aufwandsentschädigung zu bezahlen brauchen.
   Da die Abgeordneten selbst darüber entscheiden, welche Beträge als „Aufwandsentschädigung“ bezeichnet werden und steuerfrei bleiben, ist diese Regelung problematisch. Die Verfassung zieht jedoch Grenzen: Eine Pauschalierung ist zwar nicht ausgeschlossen, aber sie muss sich am tatsächlichen angefallenen erstattungsfähigen Aufwand orientieren. Das Bundesverfassungsgericht hob hervor, es käme „nicht darauf an, ob eine Einnahme nach dem Steuergesetz formal als steuerfreie Aufwandsentschädigung anzusehen ist; die einkommenssteuerliche Regelung wäre ihrerseits verfassungswidrig, wenn sie Abgeordneten in grösserem Umfang als dargelegt steuerfreie Entschädigungen einräumte.“ Damit verstösst sie gegen das Angemessenheitsgebot und den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz.
    Steuerpflichtige Abgeordnetendiäten von Regierungsmitgliedern. Die Besoldung von Ministern wird von dem so genannten Alimentationsprinzip getragen, welches das ganze deutsche öffentliche Besoldungsrecht beherrscht. Danach darf niemand zweifach aus öffentlichen Kassen bezahlt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat im Diätenurteil von 1975 geschrieben, es fehle „an jedem sachlich zureichenden Grund“, das Zusammentreffen von Minister- und Abgeordnetenbezügen anders als nach den beamtenrechtlichen Anrechungsgrundsätzen zu behandeln „und die Abgeordneten zu privilegieren … Das wäre unvereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz“
    Keine Klage wegen „Doppelvergütung“. Es kommt zu keinem tatsächlichen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Schatteneinkommen, weil im Allgemeinen nur Angehördige der politischen Klasse selbst, nicht jedoch die einfachen Bürger und Steuerzahler klagebefugt sind. Ohne Kläger kann es somit auch kein Urteil geben. Damit bleibt öffentliche Kritik aussen vor, von der auch das Bundesverfassungsgericht gesagt hat, dass sie bei Entscheidungen der politischen Klasse in eigener Sache „die einzig wirksame Kontrolle“ wäre.

Auch gegoogelt? Genau diese Seite habe ich mir vor meinem Post
durchgelesen.

Ich sah im Schlagwortverzeichnis der Bundestags-Seite nach („Nebenjobs“).

Erm hier sehe ich nun den Punkt nicht ganz. Diese
Nichtauslastung könnte man im Prinzip jedem Vorwerfen der mehr
als eine Tätigkeit gleichzeitig ausübt und was dagegen spricht
einen Nebenjob anzunehmen selbst wenn man viel Geld verdient
sehe ich auch nicht. ( Es sei denn es entstehen
Interessenkonflikte aber das wird ja überprüft…)

Auf den Bundestags-Seiten ist zu lesen, dass das Grundgesetz in Art. 48 Abs. 3 bestimmt, dass „Abgeordnete einen Anspruch auf angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben.“ (http://www.bundestag.de/mdb14/mdbinfo/133/1333.html)
   Sie bräuchten keinem zweiten Beruf nachzugehen, weil sie „versorgt“ werden und somit ihre Arbeitszeit und -kraft gänzlich der Tätigkeit widmen könnten, für die sie gewählt wurden. Es ist sowieso etwas merkwürdig, dass insbesondere im höchsten Parlament des Landes die Gewählten doch über soviel Zeit verfügen, noch andere Tätigkeiten auszuüben. Man könnte es auch anders regeln, wie es etwas bei Arbeitlosen- oder Sozialhilfeempfängern der Fall ist. Wenn sie etwas zur staatlichen Leistung hinzuverdienen, wird dieses Einkommen anteilig abgezogen.
   Auch widerspricht die Vollalimentation der Abgeordneten gegen eine weitere Erhöhung der Diäten; zumindest bei denjenigen, die scheinbar nicht ausgelastet sind. Vielleicht sollte man ebenso über eine drastische Reduzierung der Abgeordneten im Bundestag nachdenken und die Arbeit auf die Verbliebenen verteilen. In Unternehmen wird ja ebenfalls rationalisiert, wenn die Leute nicht benötigt werden.
   Grundsätzlich gilt, dass eine Abgeordnetentätigkeit nicht irgendein Beruf sein sollte, mit dem sich schnell viel Geld verdienen und eine üppige Altersversorgung erstellen lässt. Abgeordnete sollten Menschen sein, die wir aus unserer Mitte wählen, damit sie sich um unsere Belange kümmern und dafür eine Entschädigung erhalten.

Ja, da lesen es dann Wähler, andere Journalisten,
Staatsanwälte etc.

Es ging ja darum, dass als einzige Strafe die Veröffentlichung genannt wird. Jedenfalls verhinderten Kohl und Kanther 1993 ein Gesetz, dass Abgeordnetenbestechung unter Strafe gestellt wird. Weniger als zehn Jahre später wissen wir, warum: der eine hatte sein Ehrenwort gegeben, der andere erklärte die Treibjagd für beendet. (Als Lektüre nebenbei: „Politische Korruption: Drei Beispiele“: http://www.kpd.net/rmarchiv/ik03002.htm) Zwar „dürfen Abgeordnete für die Ausübung ihres Mandats von Dritten - Privatpersonen oder Firmen - kein Geld oder andere Vermögensvorteile annehmen“ (http://www.bundestag.de/aktuell/presse/2002/pz_02031…), aber Spenden dürfen nach wie vor angenommen werden, und selbstverständlich geschieht die Korruption nicht so offensichtlich (http://www.freies-wort.de/nachrichten/archiv/resyart…). Und wie in der hauseigenen Postille „Das Parlament“ zu den Forderungen von Transparency International Deutschland in einem kleinen Satz zu lesen ist, sind „entsprechende Beeinflussungen von Abstimmungen in Ausschüssen etc. (…) derzeit nicht strafbewehrt“ (http://www.bundestag.de/dasparlament/2001/32_33/beil…).
   Somit hat es Staatsanwälte nicht zu interessieren, Journalisten berichten nur eingeschränkt darüber - sofern sie es überhaupt wissen oder „wissen wollen“ - und der Wähler hat nach einem langen Arbeitstag auch nicht ständig die Lust und Zeit, sich selbst ausführlich zu informieren. (Ginge es danach, dürften die beiden „Volksparteien“ spätestens seit den sechzehn bzw. vier Jahren keine Regierungsarbeit mehr übernehmen.) Am besten verzichtet man auf die bekannten Medien und liest gleich ein Buch von Hans Herbert von Arnim, wie etwa „Das System“, 2001, Droemer. ;o)

Hinweis: Insbesondere aus den ersten Absätzen wurden Zitate aus Hans Herbert v. Arnims „Politik Macht Geld“, 2000, Droemer, entliehen, ohne diese als solche zu kennzeichnen.

Da hast Du grundsätzlich zwar Recht, aber sobald es um Diäten und Vergünstigungen für Politiker geht, oder auch um Abfindungen für Ex-Manager, ist das Geschrei immer gross, wie unfair und ungerecht und unverdient das doch alles sei.

Gruss