Liebe Steuer- und Rechtsexpertinnen,
folgender Sachverhalt: Ein Landesverband einer kleinen und jungen Partei erhielt Geldspenden. Seit Eingang dieser Spenden ist ein Jahr vergangen.
Der Landesverband besitzt ein eigenes Konto und die Spenden wurden ausdrücklich zu seiner Verwendung gespendet. Die Spendenquittungen kann jedoch lt. Parteisatzung nur der Schatzmeister des Bundesverbandes ausstellen.
Leider erhalten weder die Spender noch der Landesverband diese Quittungen trotz mehrfacher Aufforderung.
Welche Möglichkeiten hat nun dieser Landesverband die Ausstellung dieser Quittungen zu erzwingen?
Die Partei selbst hat kein Schiedsgericht. Gibt es andere rechtliche Möglichkeiten, z.B. eine Klage einzureichen (und das möglichst kostengünstig)?
Im Voraus herzlichen Dank für die Beantwortung meine Fragen!
Kamen die Spender aus der Schweiz ? Oder weiß man das nicht ?
Das war eine andere Partei