Sperre Arbeitslosengeld 1 bei befristetem Arbeitsvertrag

Hallo,

Person X hat bei einer Zeitarbeitsfirma einen unbefristeten Arbeitsvertrag und arbeitet so schon seit Jahren in der selben Firma. Nun bot diese Firma ihr eine Festeinstellung an. Dieser neue Arbeitsvertrag ist befristet auf 1 Jahr und beinhaltet 6 Monate Probezeit. Wenn Person X diesen AV annimmt, steigt ihr da das Arbeitsamt aufs Dach, in Form einer Sperre oder gilt heutzutage die Zeitarbeit noch als Sprungbrett in eine „normale“ Firma. Ich muss noch anführen, dass in obiger Firma mehrere hundert Leute fest eingestellt wurden, aus rechtlichen Gründen. Eine handvoll Leute hat einen unbefristeten AV bekommen, der Rest einen befristeten.

Für Ihre Antworten bedanke ich mich recht herzlich.

Hallo,
es geht hier offenkundig nicht um „Meinungsforschung“, sondern um eine rechtliche Fachauskunft - derartige Fragen sollten Sie an einen Fachanwalt richten (Rechtsberatungsgesetz !).
Frohe Ostern  USKO

Hallo,

Wenn Person X diesen AV annimmt, steigt ihr
da das Arbeitsamt aufs Dach,

Die Agentur für Arbeit (Arbeitsamt war vorgestern) beschäftigt keine Dachsteiger.

Für Ihre Antworten bedanke ich mich recht herzlich.

Gern geschehen

Hallo,
wenn die Person bei der Firma einen neuen Arbeitsvertrag schließt und es sich keine zeitliche Lücke ergibt, wüsste ich keinen Grund, warum die Arbeitsagentur das mit einer Sperre belegt.
Das neue Arbeitsverhältnis ist halt mit dem Risiko verbunden, dass es nach dem einen Jahr kein Anschlussvertrag gibt und dann die Person arbeitslos wird.

Im Falle einer Arbeitslosigkeit werden die Leistungen nach den zurückliegenden Einkünften berechnet, Dabei ist es unerheblich, ob die Beschäftigung bei mehreren Arbeitsgebern war.

Viel Erfolg Gruß C

Wenn X den neuen Vertrag unterschreibt, passiert zunächst von seiten des Arbeitsamtes gar nichts. Läuft der neue Vertrag allerdings nach 1 Jahr aus, droht eine Sperrzeit, weil X von einem unbefristeten in einen befristeten Arbeitsvertrag gewechselt hat.
Es spricht viel dafür, dass der neue Vertrag nach 1 Jahr ausläuft: Warum der Wechsel von unbefristet in befristet (ist für X doch eine Verschlechterung!)?
Warum 6 Monate Probezeit, wo X doch schon Jahre dort arbeitet?
Das Angebot ist - gelinde gesagt - merkwürdig; ich würde dankend ablehnen.
Robby1

guck auf meine Antwort. Dein Post enthält keine Frage…

Hallo DJHanka !
Ehrlich gesagt, es ist eine schwierige Sache! Auf Nummer sicher gehen, sich beim Arbeitsamt erkundigen, oder einen Fachanwalt zu Rate ziehen.
Ich wünsche Dir viel Glück. Gruß bycicle.