Sperre bei ALG1

Hi!

Bei Sperre bei ALG1-Bezug, was ist mit der KV? Bleibt der Gesperrte über die Arbeitsagentur krankenversichert?

Tschüssikowski!

Hallo,
Krankenversicherungsschutz bleibt bestehen - schuam la hier - da ist es gut erklärt - https://www.haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/krankenversicherungspflicht-waehrend-sperrzeit-neu-geregelt_240_404670.html
Gruss
Czauderna

Hi Czauderna!!

Thx erstmal.

Im Link steht Krankenversicherungspflicht ab dem ersten Tag - aber wer zahlt? Zahlt die Arbeitsagentur oder muss der Versicherte selbst zahlen?

Tschüssikowski

Hallo,
das Arbeitsamt - früher zahlte das Arbeitsamt erst ab dem 29. Tag bei einer Sperre - meist war aber der Betroffene beitragsfrei, wenn die Zeit zwischen zwei kranken versicherungspflichtigen Versicherungsverhältnissen lagen (nachgehender Anspruch), wenn allerdings vorher ein krankenversicherungsfreies Versicherungsverhältnis vorlag, dann musst ggf. der Versicherte während der Sperrzeit, also die ersten 28 Tage selbst zahlen. Möge mich ein anderer Experte gerne korrigieren, wenn ich da falsch liegen sollte.
Gruss
Czauderna