Hallo,
ich habe da mal eine Frage zu meinem Anspruch auf ALG1.
und zwar habe ich von meinem Arbeitgeber eine Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen zum 30.4. bekommen. Diese zieht ja eine Sperre nach sich.
Nun habe ich allerdings einen neuen Job zum 1.5. in Aussicht was ja bedeutet, dass ich dann garkein Arbeitslosengeld beziehen würde, bzw. keine Sperre ausgeprochen werden würde.
Dieser Job ist allerdings erstmal auf 6 Monate befristet. Was wenn dieser danach nicht mehr verlängert wird, würde ich dann noch eine Sperre aufgrund der verhaltensbedingten Kündigung bekommen oder wäre das dann aus der Welt??
Danke schon mal für Eure Antworten
Uschi