Sperre wegen Eigenkündigung?

Hallo liebe Community,

ich weiß einfach nicht was ich tun soll.
Lange Zeit habe ich einen Angehörigen gepflegt und war auf Alg2 angewiesen, dieser Angehörige ist nun verstorben. Mir wurde vom Jobcenter ein Jobangebot in einem Pflegeheim angeboten darauf hin sagte ich meinem Sachbearbeiter schon das ich diesen Job nicht gerne machen würde und lieber in den Verkauf gehen würde da ich psychisch noch nicht dazu bereit wäre. Mündlich sagte er mir zu das ich es doch probieren sollte und wenn ich immer noch der Meinung bin das es nicht geht, ich zum Arzt gehen solle und mir ein Attest geben lassen soll worin steht das ich dies nicht ausüben darf und ich dann nochmals zu ihm kommen soll und wir drüber sprechen und ich dann selbst kündigen darf. So unterschrieb ich den Vertrag im Pflegeheim, allerdings wurde ich 1 Woche vor Dienst operiert und war zum eigentlichen Beginn meines Antritts noch krank geschrieben. Vor 2 Tagen war ich auf der Arbeit und wurde zur Begrüßung erstmal rundgemacht das dies ja kein guter Einstieg sei, bei den Patienten war mir psychisch auch nicht wohl weil mir Erinnerungen meines Angehörigen hoch kamen.
Zudem möchte ich unter Anweisungen arbeiten, dort wird mir allerdings nur gesagt „Mach einfach irgendwas“ und von den Kollegen, die ich bereits aus dem Schnellkurs für Pflege kenne, wurde ich auch nicht richtig aufgenommen und eher abwertend angesehen.

Kann ich die Stelle jetzt selbst kündigen und mir wieder ein Job im Verkauf suchen ohne das ich für die Zeit eine Sperre vom Jobcenter zu befürchten habe? Und falls ich doch eine Sperre bekommen sollte, wieviel Prozent würde die betragen? Ich bin ü25.

Vielen lieben Dank für Ihre Antworten

Servus,

So, wie Du das beschreibst, wirst Du die Probezeit wohl kaum überstehen, von daher erledigt sich das wahrscheinlich von selber.

Wenn Du von Dir aus kündigst (unabhängig davon, ob es sich wie hier wahrscheinlich um eine Trainingsmaßnahme oder um ein reguläres Arbeitsverhältnis handelt), musst Du mit einer Kürzung des ALG II um dreißig Prozent rechnen.

Es spricht nichts dagegen, dass Du während Deiner jetzigen Beschäftigung eine Arbeit suchst, die Dir besser gefällt. Das machen die meisten Leute so, wenn sie die Arbeitsstelle wechseln wollen - man muss dafür nicht arbeitslos sein.

Schöne Grüße

MM

Mach es doch wie der Typ vom Jobcenter gesagt hat. Lass dir einfach ein Attest ausstellen, dann ist die Sache wasserdicht.

Viel Glück und lass dich nicht unterkriegen.

cineast.

Hallo,

  1. „Sperre“ gibt es vom JC, beim Alg2 nicht. Das ist ein Begriff aus dem Alg, SGB III. Nennt sich aber Sperrzeit. Nach dem SGB II können lediglich Leistungskürzungen verhängt werden.
  2. Sanktionen nach dem SGB II (JC) können nur verhängt werden wenn davor eine schriftliche Rechtsfolgenbelehrung erteilt. Deiner Schilderung nach trifft dies hier nicht zu. guck http://www.hartziv.org/hartz-iv-sanktionen.html

Nach deiner Schilderung: Null

Gruß
Otto

Nach welcher Rechtsgrundlage?

Gruß
Otto

§ 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 31a Abs. 1 S. 1 SGB II

Schöne Grüße

MM

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Aha. Soso. Jaja.

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Servus,

damit

lehnst Du Dich recht weit aus dem Fenster - in Anbetracht dessen, dass @SandraJa dadurch in Versuchung kommen könnte, den Job hinzuschmeißen, und danach richtig fett in der Jauche sitzen kann: 70 % von ALG II wünsche ich keinem meiner Feinde.

Es irgendwas zwischen unwahrscheinlich und ausgeschlossen, dass sie die nötige Rechtsfolgenbelehrung nicht spätestens zu dem Gespräch in die Hand gedrückt bekommen hat, dessen Inhalt teilweise ab „Mündlich sagte er mir zu …“ wiedergegeben ist.

Schöne Grüße

MM

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Danke,

alles Gute im neuen Jahr.

Gruß
Otto