Hallo,
vor unserem Haus wurde vor 2 Jahren ein Behindertenparkplatz eingerichtet. Direkt neben einer Auffahrt zu einer (mittlerweile nicht mehr nutzbaren) Garage. Diese wurde rückseitig verkleinert und dient nun lediglich als Warenlager für einen Elektrobetrieb. An der Garagentür befindet sich immer noch das Schild: Auffahrt frei halten. Muss man sich daran noch halten? Und noch eine Frage zu dem Behindertenparkplatz: der wurde nämlich kurze Zeit später wieder aufgehoben und das Schild demontiert. Was blieb ist eine dreieckige Sperrfläche, die an die Garagenauffahrt grenzt. Direkt gegenüber der Sperrfläche befindet sich ein Durchfahrtstor im Haus, in das aber kein Auto einfährt. Der Innenhof gibt das gar nicht her. In der Durchfahrt werden ledigich Fahrräder abgestellt und an der Tür ist auch kein weiteres Schild angebracht. Auch die Bordsteinkante davor (zwischen Durchfahrtstür und Sperrfläche) ist nicht abgesenkt. Da ich davon ausging, dass man sich lediglich ersparen wollte die Sperrflächenmarkierung mit dem Aufheben des Behindertenparkplatzes auch noch zu entfernen, oder dies einfach vergessen hatte, habe ich hin und wieder auch auf dieser Sperrfläche geparkt. Einmal hat mir dann das OA ein Strafmandat verpasst. Später habe ich dann bei keinem der ebenfalls auf dieser Sperrfläche parkenden Autos jemals einen Strafzettel gesehen. Auf Befragen der OA Mitarbeiter würde mir erklärt, dasss die Mietarbeiter das wohl unterschiedlich handhaben, aber wohl nicht mehr geahndet wird. Nun war es mal wieder so weit. Ein Anruf der Polizei, dass sich ein Bewohner unseres Hauses darüber beklagt habe, dass unser Auto auf dieser Sperrfläche parkt. Was ist zu tun?
Danke!