Hallo, liebe w-w-w-Gemeinde.
Ich habe eine Frage, die aus Frage Kündigung rechtlich korrekt? entstanden ist.
Wenn Arbeitgeber und Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag zum 1. Juli schließen und es würde dabei eine Art Abfindung gezahlt (sagen wir 2 oder 3 Monatsgehälter), und das Arbeitsamt würde eine Sperrfrist (sagen wir mal ungünstigenfalls 3 Monate) ansetzen. Würde dann diese Sperrfrist für Juli/August/September gelten und ab Oktober der Arbeitnehmer/Arbeitssuchende AL-Geld bekommen, wenn er bis dahin keine neue Stelle gefunden hat?
(Unabhängig davon würde der ehem. Angestellte auf Arbeitssuche gehen)
Vielen Dank für fachkundige Antworten.
N°1