Ich hoffe das man mir mitteilen kann, ob es eine Sperrfrist für Goldankäufer (nicht per Post oder Online) gibt?! Das ist auf das einschmelzen bezogen. Dürfen die das direkt nach dem Ankauf (Belege etc wurden nicht vorgewiesen der Schmuck war geklaut) einschmelzen lassen??? Es geht dabei gar nicht um den materiellen Wert, der Schmuck hat jemandem viel bedeutet.
Hier nochmal die Zusammenfassung der Frage:
Dürfen Schmuckankäufer die gekaufte Ware im Wert von mehreren Tausend Euro direkt einschmelzen?
Danke schon mal im Vorraus