Sperrfrist für angekauftes Gold

Ich hoffe das man mir mitteilen kann, ob es eine Sperrfrist für Goldankäufer (nicht per Post oder Online) gibt?! Das ist auf das einschmelzen bezogen. Dürfen die das direkt nach dem Ankauf (Belege etc wurden nicht vorgewiesen der Schmuck war geklaut) einschmelzen lassen??? Es geht dabei gar nicht um den materiellen Wert, der Schmuck hat jemandem viel bedeutet.
Hier nochmal die Zusammenfassung der Frage:

Dürfen Schmuckankäufer die gekaufte Ware im Wert von mehreren Tausend Euro direkt einschmelzen?

Danke schon mal im Vorraus

Es gibt keine Sperrfrist. Wenn der Kauf gültig ist, kann der Käufer damit machen was er will.

Bei gestohlenem Schmuck ist der Kaufvertrag zwar ungültig, aber ich gehe jetzt einmal davon aus das der Ankäufer nichts davon wusste und legales Eigentum annahm. Dann ist die Sache auch vorbei wenn der Schmuck schon eingeschmolzen ist.

Schadenersatz kann man dann vom Dieb verlangen.

Wenn ich Goldschmuck ankaufe, versuche ich mich immer zu vergewissern das der Hintergrund stimmig ist. Hochwertige Schmuckstücke bleiben bei mir auch erhalten und werden als Schmuckstück weiter zum Verkauf angeboten, so dass das Risiko des Unterganges gering ist.

Mit freundlichem Gruß
Heinrich Butschal
Goldschmiedemeister und Gutachter für Schmuck Diamanten und Edelsteine.