Sperrfrist vom Arbeitsamt in der Probezeit nach Wechsel aus langjähriger Festanstellung

Sehr geehrte Experten für Arbeitsrecht,

angenomme jemand ist 59 Jahre und als Roboter-Programmiererin für die Automobilindustrie tätig. und seit 17 Jahren in der gleichen Firma - viel Wochenendarbeit, kaum Stunden abfeiern und Termindruck.
Burnout in Sicht!

Jetzt hat diejenige ein Angebot von einem anderen Unternehmen mit folgenden Konditionen bekommen: keine Wochenendarbeit , etwas weniger Geld und 1 Stunde längere Arbeitszeit pro Woche. Alles akzeptabel.

Jetzt die Frage: Was passiert, wenn nun der neue Arbeitgeber in der Probezeit kündigt?
Gibt es dann eine Sperrfrist, weil ja vorher nach 17 Jahren aus dem Festarbeitsverhältnis heraus den Job gewechselt habe?
Zusatzfrage:
Wenn ja : Wie lange muß man im neuen Job sein, um dieser Sperrfrist zu entgehen?

Danke für alle hilfreichen Antworten

Die Fragestellerin

Nein, bekommt er nicht. nur wenn der Vertrag befristet ist, muss er sich 3 oder 6 Monate vorher beim Arbeitsagentur Melden. tut er es nicht, und der Vertrag wird nicht verlängert, bekommt er eine sanktion. das kann eine Sperre bedeuten.

Nein, gibt es nicht.

Gruß,
Steve