Berechtigte Frage.
Letztendlichen Aufschluss darüber dürfte nur die ausführliche Urteilsbegründung geben.
Ich lass irgendwo was, dass der Unterschied u.A. damit begründet wurde, dass das Europaparlament keine wirkliche legislative Gewalt hat, der Bundestag schon.
Also quasi, „bei Parlamenten die nichts zu sagen haben, achten wir auf Demokratie, bei den anderen Parlamenten ist ein bisschen Mangel an Demokratie schon gut“.
Man muss den Richtern natürlich zu Gute halten, dass unsere Verfassung allerdings scheinbar auch nicht gerade ein Musterbeispiel an Klarheit ist. ( Man bedenke, dass seinerzeit der angerufene Senat mit 6 zu 2 Stimmen zu dem Ergebnis kam, ein Spitzensteuersatz von 50 % sei verfassungswidrig, während der andere, nicht angerufene Senat mit 5 zu 3 Stimmen zu einem gegenteiligen Ergebnis kam . Ein Gesetz das soviel Interpretationsspielraum offen lässt ist weit davon entfernt , perfekt zu sein ).
Grüßle
Eric