Fordern QS-9000, VDA 6.1 ein physisch eigenständiges (räumlich abgetrenntes) Sperrlager? Wenn ja, an welcher Stelle steht diese Forderung?
Oder ist es auch zulässing, dass gesperrte Ware neben freigegebener Ware im Lager steht und nur die Lagerhaltungssoftware dafür sorgt, dass die gesperrte Ware nicht entnommen werden kann. Welche Mindestvoraussetzungen bestehen für ein solches „elektronisches Sperrlager“?
Wo es genau steht weiss ich jetzt auf Anhieb auch nicht.
Eines ist jedoch sicher: Es muß sichergestellt sein, das niemand, also auch kein uninformiertes Personal, Teile aus dem Sperrlager nehmen kann un es dem Prozess wieder zuführen kann.
Dafür bietet sich nunmal ein physikalisch getrenntes Lager am besten an.
Nur 2 Personen haben den Schlüssel, dann ist es ideal.
Wenn ich per PPS System immer sagen kann, das habe ich im Sperrlager, dann heißt es ja immer noch nicht, das es auch nach x- Wochen auch noch da ist.
Grüße
Fred
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