Sperrmüll im Garten - Muss ich das hinnehmen?

Zum Mehrfamilienhaus, in das ich ziehe, gehört ein kleiner Garten, der aber nun nicht nutzbar ist, da er voller Müll ist.

Muss ich das hinnehmen?

In der Hausordnung steht, Haus und Grundstück seien sauber zu halten und Sperrmüll dürfe weder im Haus noch sonst wo gelagert werden…

Lol. Der stand da schon bei der Besichtigung und ich dachte, die würden den wegschaffen. Nichts da!

Kann ich unter Fristsetzung den Vermieter auffordern, ihn zu beseitigen und andernfalls die Miete mindern?

Ich meine, gut es kann von einem anderen Mieter sein, aber wenn der den Scheiß da nicht wegnimmt, muss sich eben der VM drum kümmern und dem Mieter in Rechnung stellen…

Guter Start.

Erzähl mal, ob das überhaupt dein Garten ist und was über die Gartennutzung und Gartenpflege im Mietvertrag steht.

Ist halt ein Gemeinschaftsgarten und dass man den halt nutzen darf, aber Rücksicht nehmen muss und sowas…

Der Müll ist da seit mindestens drei Wochen…Das kann doch nicht sein, dass man das hinnehmen muss.

Ich hab jetzt z. B. das hier gefunden:

„LG Osnabrück (WuM 1986, 93): Wird der Garten als
Ablagerungsstätte für Baumaterial genutzt, stellt dieses wegen des
Aussehens und der fehlenden und beeinträchtigten Erholungsmöglichkeiten
eine Zweckentfremdung und damit einen Mangel dar. Das Gericht sprach dem Mieter bei einer Miete von 655 DM eine Mietminderung in Höhe von 455 DM zu.“

Das ist wahrscheinlich nicht vergleichbar, weil die Mietminderung schon extrem hoch ist, vielleicht war der Garten da riesig.

Hallo,
Du verwendest fast beliebig

  • Muell
  • Sperrmuell
  • Baumaterial
    Soll keine Antwort kommen, oder drei verschiedene?
    .
    Ich versuch mal eine,
    liegt dort Sperrmuell bis zur naechsten Abfuhr.
    Dann ist es von jemandem und vernutlich legal. Dies kann mancher mit Worten ohne Mietminderung klaeren, denn ssooo viele sind es nicht, mehrere Familien im Mehrfamilienhaus und der Vermieter muessten mal gefragt werden. Denn ich kann / wir koennen die Leute nicht so fragen wie Du.
    Gruss Helmut

Naja, Sperrmüll, Teppiche und sowas ist das.

Und das Urteil ist insofern vergleichbar, als auch hier der Garten scheiße aussieht und eine Erholungsmöglichkeit nicht gegeben ist.

Der Garten ist hinten und insofern gar nicht von der Sperrmüllabfuhr zu erreichen. Außerdem darf Sperrmüll laut Hausordnung erst einen Tag vorher herausgestellt werden…

Es sollte ja eigentlich weg sein und man sollte sich perfekt im Sommer dahinsetzen können, so wurde es angepriesen.

Gestrichen werden sollte die Wohnung auch in weiß, ich hoffe wenigstens das haben die getan.

Hallo,

der Vermieter muss den Verstoß gegen die Hausordnung bekämpfen.

Die Mietsache ist mangelhaft, wenn der Garten zur Nutzung freigegeben ist.
Steht in deinem Mietvertrag nichts von Gartennutzung, so ist die fehlende Nutzbarkeit auch kein Mangel.
Es käme dann allenfalls ein Mangel wegen der Wohnwertbeeinträchtigung durch den „schlimmen Anblick“ in Frage.

Eine Mietminderung ist nicht an eine Fristsetzung gebunden.
Sie kann ab dem Zeitpunkt erfolgen, zu welchem die Mietsache mangelhaft wurde.

Dein Beispielurteil ist extrem.
Ich denke, dass jetzt, während der Sommermonate, ein nicht nutzbarer Garten durchaus 15% oder 20% Mietminderung rechtfertigen könnte.
Wie immer: Das kommt auf den EInzelfall an. Lieber vorher beraten lassen (nix Forum, sondern Anwalt / Mieterverein) und die Mietminderung niedrig ansetzen.

Meinst du wikrlich, dass es sinnvoll ist, dich auf diese Weise mit deinem neuen Vermieter und deinen neuen Nachbarn bekannt zu machen? Wäre es nicht vielleicht möglich, erst einmal freundlich zu fragen, was es mit den Sachen auf sich hat?

:paw_prints:

Also du bist da noch nicht einmal eingezogen und regst dich jetzt schon so auf?
Also ich würde da erstmal das nächstliegende tun und beim Vermieter anrufen und das Problem ansprechen.
Entweder, schon dass Gespräch bringt nix oder es wird nicht innerhalb einer Woche gehandelt, dann würde ich einen Brief schreiben und über eine Mietminderung nachdenken.
Aber keinesfalls würde ich sofort mit Kanonen auf Spatzen schießen, du wirst da ja noch länger wohnen, nehme ich an.

Bufo

Nun mal langsam! Du gehst davon aus, dass der Vermieter weiß, dass der Kram da schon so lange steht, er nichts unternommen hat und auch nichts unternehmen wird. Woher nimmst du diese Gewissheit?

Ich würde zunächst mal unterstellen, dass einem Vermieter eine solche Situation nicht egal ist, und dass er diesbezüglich auch etwas unternimmt, wenn er davon weiß.

Insoweit sollte man das Thema zunächst mal ganz neutral ansprechen im Sinne: „Mir ist aufgefallen, dass da noch der selbe Sperrmüll wie vor x Wochen steht. Ist ihnen das auch schon aufgefallen?“ und je nach Antwort geht es dann weiter. Kann sein, dass der Vermieter tatsächlich das Thema noch nicht so wahrgenommen hat, kann sein, dass er schon etwas unternommen hat, kann auch sein, dass es ihm am Besagten vorbei geht. Nur im letzteren Fall macht es Sinn, das Verhältnis gleich mal ordentlich mit der Ankündigung einer Mietminderung zu belasten. In den anderen Fällen kann man sich so schnell ein böses Eigentor schießen, und dafür sorgen, dass einem der Vermieter dann auch keinen Krümel wird durchgehen lassen.

Viele der bisherigen Antworten raten Dir dazu, vor irgendwelchen „dickeren Geschützen“ wie „Pochen auf Mietvertrag, Mietminderung usw“ erstmal Naheliegendes zu tun. Dazu rate ich ebenfalls :
Freundlich im Gespräch auf die unbefriedigende Situation kommen - also auch nicht damit gleich anfangen - und einfach fragen, wie denn das Problem gelöst werden kann.
Neben dem Vermieter würde ich auch einige der Wohnungsnachbarn darauf ansprechen. Hier ist es z. B. üblich, sich bei den nächsten Wohnungsnachbarn kurz als neuer Mieter vorzustellen.
Dabei könntet Du unter Anderem auch die Müllproblematik ansprechen. Aber eben unter Anderem - z. B. im Zusammenhang mit der Frage, wie die denn den Gemeinschaftsgarten nutzen, wer ihn pflegt und ob man da glgt auch grillen darf.
Wenn Du gleich von Anfang an nur meckerst und auf Deinen „Rechten“ bestehst, machst Du nicht nur Anderen, sondern vor Allem auch Dir selber das Leben unnötig schwer.
LG
Amokoma1

Hallo,

Evtl. hat ein Mieter mit den anderen Mietern und dem Vermieter abgesprochen dass der Sperrmüll bis zur Abholung dort gelagert wird, da er nicht so lange auf der Straße liegen darf. Wir wissen nicht wie oft bei euch Sperrmüll abgeholt wird.

Einen Tag vor der Abholung auf die Straße herausgestellt. Schließlich darf dort der Sperrmüll nicht gelagert werden.

Ist bereits Sommer?

Du bist noch nicht einmal eingezogen aber möchtest schon Fristen setzen und die Miete mindern? Woher weißt du dass der Sperrmüll nicht bis zum Tag deines Einzugs oder kurz danach weg ist?

Gruß
Tobias

2 Like

Hallo,

erst jetzt bemerke ich:

Du wohnst da noch gar nicht, du ziehst da erst ein?

Hömma, jetzt mal Klartext:

Arbeite an deiner Sozialkompetenz!
Du kannst doch nicht gleich zum EInstand mit Mietminderung, Mängelrüge und Co. kommen!
Das MACHT man einfach nicht.
Außer, man will direkt den Ruf eines Querulanten und Piefke bekommen.

Eine freundliche Frage, wie es denn mit der Gartennutzung aussieht, ob man beim Säubern vielleicht mal gemeinsam anpacken könne, so machst du dir Freunde.