Sperrung und Rückbuchung

Also meine Anliegen ist folgendes:
Wie kann man verhindern das eine Sperrung oder Rückbuchung eines Schecks vollzogen werden kann.
Im einzelnen hat es folgenden Grund:
Ich habe durch eine von mir geschrieben Annonce ( Internetseite )die Möglichkeit erhalten einen Artikel ( Tonbandmaschine ) zu verkaufen. Nun hat der Käufer ( Ausland ) mir einen Scheck zukommen lassen und den ich dann einlösen werde.
Dazu halt meine Frage: Welche Möglichkeiten gibt es, um eine Rückbuchung oder Sperrung dieses Schecks zu verhindern und nicht das es mir passiert, das ich dann den Artikel versende und anschließend der Käufer den besagten Scheck zurück bucht oder sogar sperren lässt.
Also wer mir in der Angelegenheit einen Tipp geben könnte.??
Danke Walter

Hallo Walter,

ich muss dich nach meinem Kenntnisstand enttäuschen.
Du kannst nicht verhindern, dass der Scheck gesperrt und somit nicht eingelöst wird.

Deine Bank wird je nach Bonität bei der Einlösung ebenfalls warten bis sie das Geld von der Auslandsbank hat oder die Summe vorstrecken mit Eingang vorbehalten.

Wenn du demnächst auf Nummer sicher gehen willst, dann hilft nur sich das ganze per Überweisung zahlen zu lassen. Ist die erstmal auf dem Konto ist das Geld sicher.

Viele Grüße

Also erst einmal Danke für Deine Rückmeldung.
Wen ich Deine Antwort so richtig verstehe,kann der Käufer nachdem das Geld auf meinem Konto eingegangen ist keine Sperrung oder Rückbuchung mehr vornehmen.?? Oder
Walter

Hi

Tonbandmaschine ) zu verkaufen. Nun hat der Käufer ( Ausland )
mir einen Scheck zukommen lassen und den ich dann einlösen
werde.

Das ist eine beliebte Betrugsmasche (einige Varianten, aber bei weitem nicht alle, sind in der FAQ:3355 aufgelistet). Wenn der Käufer nicht bereit ist, Dir das Geld zu überweisen, dann lasse die Finger von der Sache.

Gruß
Edith

Wenn er erstmal beim anderen abgebucht ist (Deckung vorhanden), dann bist du nach meinem Wissen auf der sicheren Seite.

Guten Tag,

Hallo Edith der Link war sehr aufschlussreich und dafür meinen Dank.
Gerade der letzte Abschnitt ist für mich von grosser Interesse den so wollte ich eigentlch auch verfahren. Das ich keine Ware verschicke bevor das Geld auf meinem Konto eingegangen ist, ist mir klar.
Was wiegesagt in diesem Zusammenhang halt mleine Frage ist und war, ist oder ob der Käufer auch nachträglich diesen besagten Scheck wieder zurück buchen lassen kann.??
In dieser Sache bin ich mir nicht ganz Sicher.!!
Walter

hi

Was wiegesagt in diesem Zusammenhang halt mleine Frage ist und
war, ist oder ob der Käufer auch nachträglich diesen besagten
Scheck wieder zurück buchen lassen kann.??

Ja, kann er. Kommt auf das Scheckrecht an, das in dem Land gilt wo der Käufer sitzt.
Aber in diesen Betrugsfällen wird der Scheck meist gar nicht eingelöst, sondern platzt schon vorher, was dem Einreicher nur Spesen verursacht und eventuell auch noch verlorene Ware, wenn er sie schon verschickt hat

Die Bank bei der ich arbeite nimmt Auslandsschecks, die aus Internetgeschäften herrühren gar nicht mehr an, sondern weist den Kunden gleich darauf hin auf Überweisung zu bestehen - bislang hat noch keiner unserer Kunden danach wieder was vom Käufer gehört, geschweige denn Geld erhalten. Aber durch unsere Warnungen konnte Betrugsschaden von unseren Kunden abgewendet werden.

In dieser Sache bin ich mir nicht ganz Sicher.!!

wie gesagt: bestehe auf einer Banküberweisung, dann bist Du auf der sicheren Seite, sobald das Geld auf Deinem Konto gutgeschrieben ist.

Wenn der Käufer seriös ist, wird er das Geld überweisen.

Gruß
Edith

Wenn er erstmal beim anderen abgebucht ist (Deckung
vorhanden), dann bist du nach meinem Wissen auf der sicheren
Seite.

Bei rd. 200 verschiedenen Scheckrechte auf diesem Planeten eine recht mutige Aussage. Davon abgesehen, bekommt man hier ja nicht unbedingt mit, ob der Betrag dem Konto des Ausstellers (erfolgreich) belastet wurde. Darauf, daß das Geld auf dem eigenen Konto bleibt, nachdem es gutgeschrieben wurde, würde zumindest ich mich nicht verlassen.

An alle noch einmal Danke.
In dieser Beziehung gibt es doch unterschiedliche Meinungen und Aussagen. Ob jetzt demnach ein Ausländischer Scheck oder ein anderer, birgt diese Zahlungsweise also immer noch seine Gefahren.!!
Okay das eine Überweisung dann wahrscheinlicher sicherer ist, ist verständlich. Im nachhinein und als Facit werde ich dann wohl nachdem ich den Scheck eingelöst habe einige Zeit vergehen lassen und darauf warten was passiert und in wieweit sich der Käufer verhält. Was ich auf keinen Fall machen werde, ist die Ware vorschnell zu versenden.
Walter

Hallo,

In dieser Beziehung gibt es doch unterschiedliche Meinungen
und Aussagen.

die gibt es immer, nur sollte man die Aussagen auch gewichten.

Ob jetzt demnach ein Ausländischer Scheck oder
ein anderer, birgt diese Zahlungsweise also immer noch seine
Gefahren.!!

Nein, bei deutschen Schecks gibt es keine nennenswerten Gefahren. Nach etwa einer Woche ist man da auf der sicheren Seite.

wohl nachdem ich den Scheck eingelöst habe einige Zeit
vergehen lassen

Ich würde bei einem ausländischen Scheck ein halbes Jahr als Minimum veranschlagen.

Gruß
Christian

Hallo ich möchte noch einmal auf meine Frage zurück kommen und das heist, das wen ein Ausländischer Scheck von meiner Bank akzeptiert wurde und der Bertag auf meinem Konto erscheint im nachhinein noch storniert oder zurück gebucht oder sogar gesperrt werden.???
Sorry das ich so Direkt noch einmal nach Frage, aber ich kenne mich leider so nicht Bankgeschäften aus.
Danke im vorraus für Eure Rückmeldungen.

Hallo ich möchte noch einmal auf meine Frage zurück kommen und
das heist, das wen ein Ausländischer Scheck von meiner Bank
akzeptiert wurde und der Bertag auf meinem Konto erscheint im
nachhinein noch storniert oder zurück gebucht oder sogar
gesperrt werden.???
Sorry das ich so Direkt noch einmal nach Frage, aber ich kenne
mich leider so nicht Bankgeschäften aus.

Das hängt vom Scheck ab. Rufe einfach mal Deine Bank an.

P.S.: Wir nehmen lösen solche Schecks generell nicht ein
-weil es eh zu fast 100% Betrug ist.
-weil wir auch bei geplatztem Scheck dem Kunde unseren Aufwand berechnen müßten (was der Kunde leider oft nicht akzeptieren würde).

Es gibt leider kaum Zahlungsmethoden aus dem Ausland an deutsche Privatkonten, welche sicher sind. Selbst die gute alte Überweisung z.B. aus England zu Dir ist nicht sicher, wenn diese von einem gefishten Konto aus illegal erfolgte.

Erdbeerzunge

Moin,

Es gibt leider kaum Zahlungsmethoden aus dem Ausland an
deutsche Privatkonten, welche sicher sind.

Wie stehts mit SEPA?

Gruß,
-Efchen

Es gibt leider kaum Zahlungsmethoden aus dem Ausland an
deutsche Privatkonten, welche sicher sind.

Wie stehts mit SEPA?

Wie schon geschrieben ist selbst die gute alte Überweisung (und sicherlich die SEPA- Überweisung ebenso) nicht sicher, falls diese von einem gefishten Konto aus erfolgte.
Rechtsgrundsatz: An Diebesgut (z.B. an geklautem Geld) erwirbt auch der ehrliche Erwerber kein Eigentum.

Gruß,
-Efchen

Grüße

Erdbeerzunge

Wie schon geschrieben ist selbst die gute alte Überweisung
(und sicherlich die SEPA- Überweisung ebenso) nicht sicher,
falls diese von einem gefishten Konto aus erfolgte.
Rechtsgrundsatz: An Diebesgut (z.B. an geklautem Geld) erwirbt
auch der ehrliche Erwerber kein Eigentum.

Das steht im BGB aber ganz anders.

Das steht im BGB aber ganz anders.

Was denn?

Das steht im BGB aber ganz anders.

Was denn?

Das man an gestohlenem Geld - auch gutgläubig - keinen Eigentum erwerben kann.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__935.html

Im konkreten Fall geht es natürlich nicht um Eigentum an geklautem Geld, sondern um Guthaben, bei denen es noch andere Aspekte zu berücksichtigen gilt. Dennoch wollte ich das so nicht stehenlassen.