Sperrvermerk ohne unser wissen auf Sparbuch

Hallo,
haben vor ca. 3 Jahren wegen Umzug ein Konto in einer Sparkasse Girokonto eröffnet, der Sparkassenleiter sagt null problemo, Sie können hier eröffnen (trotz 5.000 € Überziehungskredit bei der alten Bank) Konto wurde abgelöst klappte alles wunderbar, wir wurden noch überredet ein Sparbuch zu eröffnen und stimmten einem Monatlichem Sparvertrag zu, nun ging das alte Auto kaputt und ein neues muss her, ist ja heut zutage kein Problem, Summe x anzahlen, Rest wird in monatlichen, Leasinraten bezahlt, wollte heute Geld für Anzahlung vom Sparbuch abheben ging aber nicht, man müsste erst den SPK-leiter Informieren, der natürlich heute im absoluten Terminstress ist, Handy-Nr. hinterlassen der Typ ruft an und erklärt uns das er die Kohle zum bezahlen des Dispokredits nutzen will und verweigert die Auszahlung.
Ist da alles rechtens? wir haben nie einem Sperrvermerk zugestimmt

Gruß Pinsel

Hi,

interne Vermerke kann die Bank so viel machen wie sie möchte, aber die Auszahlung des Sparguthabens kann sie nur in bestimmten Fällen verweigern. In diesem Fall stellen sich mir folgende Fragen:

  • Ist es ein richtiger Sparvertrag ? Der wäre (wie eben ein Vertrag) nur mit Zustimmung beider Seiten kündbar.
  • Wird das Sparbuch bzw. bei Loseblattsparbuch die letzte Urkunde vorgelegt ? Fehlt die, kann es Probleme geben (die man aber mit einem so genannten Verlustrevers lösen könnte)
  • Ist eine Verpfändungs- oder Abtretungserklärung unterschrieben worden ?
  • Wichtigste Frage: Ist die Kreditforderung der Bank fällig gestellt ? (Dazu müsste es einen Kündigungsbrief geben, in dem sinngemäss steht „kündigen den Kredit bzw. das Limit und stellen den Restbetrag bzw. Inanspruchnahme zur Rückzahlung fällig“.

Wenn es sich um einen Sparvertrag handelt, kann die Bank die Auflösung verweigern, ebenso dann, wenn eine Verpfändung bzw. Abtretung vorliegt. Dann hast Du keine Chance.

Es ist aber häufiger so, dass bei paralleler Kreditinanspruchnahme das Sparkonto intern gesperrt und eine Auszahlung verweigert wird, obwohl das rechtlich nicht immer in Ordnung ist.

Es gibt immernoch nicht wenig Bankkaufleute, die glauben, man kann einfach so das Sparguthaben zurückhalten, weil der Kunde ja noch den Kredit hat. Das ist ohne Abtretung/Verpfändung nicht möglich, jedenfalls nicht, solange der Kredit nicht fällig gestellt ist. Es gibt zwar das so genannte AGB-Pfandrecht, das der Bank ein Pfandrecht an vorhandenen Guthaben verschafft und die Möglichkeit gibt, die Forderung des Kunden (Sparbuch) mit der Forderung der Bank (Kredit) gegeneinander aufzurechnen.

Jetzt kommt das grosse Aber: Nach §387 BGB ist nur die Aufrechnung von gleichartigen Forderungen möglich. Der Unterschied ist aber, dass die Rückzahlung der Spareinlage fällig ist (jedenfalls unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten), der Kredit jedoch nicht fällig ist. Die Aufrechnung und somit die Ausnutzung des AGB-Pfandrechts geht aber nur nach Fälligstellung des Kredits.

Fazit: Ich würde (nachdem das mit dem Sparvertrag nochmal geprüft wurde) in die Filiale gehen und die Auszahlung fordern. Wenn die verweigert wird, nett (!) nach der Rechtsgrundlage fragen, wo die ersten vielleicht ins Stottern kommen. Sagt man dann „AGB-Pfandrecht“, würde ich darauf hinweisen, dass das nicht zieht, da der Kredit nicht fällig gestellt ist. Zahlt man immernoch nicht, bringt ein Aufstand in der Filiale garnichts, die wissen es vielleicht nicht besser. Ich würde stattdessen an die Zentrale der Sparkasse einen netten Brief schreiben und nett aber bestimmt die Rückzahlung der Einlage fordern, dies wurde in der Filiale verweigert. (Am Besten gleich im Brief betonen, dass man das Konto löschen will, eine Kontonummer zur Gutschrift bei der anderen Bank angeben und Sparbuch beifügen)

Achtung, die Aktion in der Filiale kann dann nach hinten losgehen, wenn Du denen die Gründe für die Kündigung des Kredites geliefert hast (Bonitätsverschlechterung, Ratenrückstände etc.). Wenn Du dann triumphierend auf den nicht fälligen Kredit hinweist, kann man theoretisch sagen „dem Mann kann geholfen werden“, schreibt schnell eine Fälligstellung, Du bist das Sparguthaben los und darfst den Restkredit zurückzahlen. Aber das kann die Bank nur machen, wenn bestimmte bonitätsmässige Voraussetzungen gegeben sind.

Man sollte noch erwähnen, dass so eine kleine „Rebellion“ in der Sparkasse nicht gut ankommt, besonders dann, wenn Du Dir über die Zentrale Dein Recht verschaffst. Die Filiale wird Dich danach sicher nicht mehr so zuvorkommend behandeln wie (eventuell) vorher.

Gruss Hans-Jürgen
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Hallo Hans Jürgen,

ich bin mir bei Deiner Begründung mit der Aufrechnung im Rahmen des AGB-Pfandrechtes nicht sicher.
Wäre es ein Allzweckdarlehen, eine Baufi o.ä. würde ich das genau so sehen, aber bei einem Girokonto muss man meines Erachtens den Dispo nicht fällig stellen, um ein Sparkonto zu sperren und das Guthaben nicht auszuzahlen.

Die Fälligstellung sehe ich nur als Voraussetzung für den eigentlichen Ausgleich der Forderung durch Umbuchung der Spareinlage.

In der Praxis wird es vermutlich so aussehen, dass die Bank meint, gute Gründe für die Verweigerung zu haben, die konsequenterweise auch zur Kündigung des Dispos und damit zur Fälligstellung der Forderungen führen werden, wenn der Kunde hier dicke Arme macht.

Ganz klar, das Ganze ist ein Graubereich zwischen zwei Schritten, von denen der eine aber bei Interaktion der Kunden zum anderen führen wird:

Ich sehe das eher so, dass die Bank hier dem Kunden erspart, den Dispo zu kündigen, den Saldo festzustellen und eventuell noch einen Schuf-Eintrag zu generieren.

Wie gesagt, natürlich hat hier vielleicht auch ein Bankmitarbeiter voreilig gehandelt, Sachverhalte falsch verstanden u.ä.
Das ist aber nichts, was sich in einem vernünftigen gespräch erwachsener Leute nicht klären ließe.

Grüße

Uwe

Hallo Uwe,

wir sind da ja garnicht weit auseinander und ich bin auch kein Jurist.

Bei uns ist das entsprechend von unseren Hausjuristen so gesagt worden, wenngleich auch ich nicht ausschliessen kann, dass auch in unserem Hause in den Filialen versucht wird, das Guthaben erstmal nicht aus der Hand zu geben. Möglicherweise sehen andere Rechtskundige das anders (zwei Juristen, der Meinungen - mindestens) aber für mich als rechtlich interessierten klingts logisch.

Gruss Hans-Jürgen
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Nachtrag
…das soll fürs erste als Beweis dafür dienen, dass die manchmal berüchtigten Hausjuristen von Banken nicht immer nur so reden, wie es der Bank wirtschaftlich recht ist, sondern vielmehr bei entsprechender Rechtslage auch klar sagen „da hat der Kunde Recht“ und empfehlen, wie vom Kunden gefordert zu handeln, um eine Klage zu vermeiden.

Gruss Hans-Jürgen
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