Hallo Leute,
ich habe vom Arbeitsamt folgendes Arbeitsangebot bekommen:
„Buchhalter, in der Elektro-Branche, sehr gute Englisch-Kenntnisse, Debitoren, Kreditoren,
Reisekosten- und Spesenabrechnung, mindestens 2 Jahre Berufserfahrung notwendig.“
Arbeitgeber ist eine Personal-Vermittlung in X-Dorf.
Dazu ist folgendes zu sagen:
Ich war in den letzten fünf Jahren, dreimal insgesamt 2 1/2 Jahre arbeitslos (was ich auch im Lebenslauf drinstehen habe) und habe nur 1,5 Jahre Berufserfahrung bei einer einzigen Firma gesammelt, die mich vor drei Jahren gefeuert hat. Eine Bewerbung unter diesem Aspekt ist eigentlich von vornherein offensichtlich zum Scheitern verurteilt.
Dennoch habe ich mich schriftlich bei der Firma beworben, denn man will ja nicht, dass einem die Jungs und Mädels vom Arbeitsamt eine Sperrzeit „reinwürgen“.
Nun rief mich der Personalfuzzi von dieser Firma an und verlangte von mir, ich solle mir noch heute(!) einen Vermittlungsgutschein vom Arbeitsamt holen! Ohne diesen könne man gar nicht tätig werden! So, als ob er das unterstreichen wolle, sagte er mir ganz nebenbei, er hätte früher mal beim Arbeitsamt gearbeitet, und er kenne sich bestens aus.
Allerdings konnte er mir auf Nachfrage die Notwendigkeit des Vermittlungsgutscheins nicht erklären.
Ich war baff und rief dann die Beamtin an, die mir den Job angeboten hat (die Dame ist übrigens nicht meine Arbeitsvermittlerin). Diese sagte daraufhin, der Vermittlungsgutschein würde dieser Firma nur dazu dienen, zweimal abzukassieren, nämlich einmal von dem Kunden (das ist die Elektro-Firma) und dann - bei erfolgreicher Vermittlung - nochmal zusätzlich vom Arbeitsamt. Ich könne, müsse aber nicht den Vermittlungsgutschein in Anspruch nehmen. Als Leistungsbezieher nach drei Monaten hätte ich aber einen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein. Allerdings hätte ich auch einen Anspruch daraufhin, vom Vermittler Näheres über meinen zukünftigen Arbeitsplatz zu erfahren. Das wollte dieser Herr X von der Vermittler-Firma aber nicht.
Nun meine Fragen:
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Darf mir eigentlich jeder Beamte Arbeitsvorschläge unterbreiten und nicht nur mein Arbeitsvermittler? Will sagen: Darf ein Beamter in Berlin mir auch so ein Ding schicken, obwohl ich in X-Dorf wohne?
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Es gibt einen Passus im Rechtsbehelf, der besagt, dass mir eine Sperrzeit drohe, wenn ich das Zustandkommen eines Arbeitsverhältnisses verhindere (z. B. wenn ich mich nicht vorstelle). Habe ich nun mit dem Abschicken meiner Bewerbung meiner dieser Pflicht nicht schon Genüge getan? Von einer Vorstellung beim Arbeitgeber war nämlich nie die Rede!
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Droht mir eine Sperrzeit wie unter Nr. 2 beschrieben, wenn ich mich weigere, diesen Vermittlungsgutschein in Anspruch zu nehmen? Ich sehe nämlich nicht ein, warum diese Personalfuzzis noch zusätzlich am deutschen Steuerzahler verdienen sollen!
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Wenn ein Vermittlungsvorschlag von vornherein keine Aussicht auf Erfolg hat (weil wie hier mein Profil den Anforderungen nicht entspricht), muss ich dann überhaupt eine Bewerbung abschicken? Oder kriege ich dann sofort 'ne Sperrzeit? Oder kann ich mir hier das Porto sparen und lediglich eine ablehnende Begründung an den Arbeitsvermittler schicken?
Ich möchte von vornherein klarstellen: Ich kann und will arbeiten! Aber es muss auch Sinn machen, zum richtigen Zeitpunkt das richtige zu tun!
Über Eure Erfahrungen - sowohl von Arbeitsvermittlern aus ihrer Berufspraxis als auch von betroffenen Arbeitslosen wäre ich sehr dankbar.
Euer Carsten