Sperrzeit bei Ablehnung Vermittlungsgutschein?

Hallo Leute,

ich habe vom Arbeitsamt folgendes Arbeitsangebot bekommen:

„Buchhalter, in der Elektro-Branche, sehr gute Englisch-Kenntnisse, Debitoren, Kreditoren,
Reisekosten- und Spesenabrechnung, mindestens 2 Jahre Berufserfahrung notwendig.“

Arbeitgeber ist eine Personal-Vermittlung in X-Dorf.

Dazu ist folgendes zu sagen:

Ich war in den letzten fünf Jahren, dreimal insgesamt 2 1/2 Jahre arbeitslos (was ich auch im Lebenslauf drinstehen habe) und habe nur 1,5 Jahre Berufserfahrung bei einer einzigen Firma gesammelt, die mich vor drei Jahren gefeuert hat. Eine Bewerbung unter diesem Aspekt ist eigentlich von vornherein offensichtlich zum Scheitern verurteilt.

Dennoch habe ich mich schriftlich bei der Firma beworben, denn man will ja nicht, dass einem die Jungs und Mädels vom Arbeitsamt eine Sperrzeit „reinwürgen“.

Nun rief mich der Personalfuzzi von dieser Firma an und verlangte von mir, ich solle mir noch heute(!) einen Vermittlungsgutschein vom Arbeitsamt holen! Ohne diesen könne man gar nicht tätig werden! So, als ob er das unterstreichen wolle, sagte er mir ganz nebenbei, er hätte früher mal beim Arbeitsamt gearbeitet, und er kenne sich bestens aus.
Allerdings konnte er mir auf Nachfrage die Notwendigkeit des Vermittlungsgutscheins nicht erklären.

Ich war baff und rief dann die Beamtin an, die mir den Job angeboten hat (die Dame ist übrigens nicht meine Arbeitsvermittlerin). Diese sagte daraufhin, der Vermittlungsgutschein würde dieser Firma nur dazu dienen, zweimal abzukassieren, nämlich einmal von dem Kunden (das ist die Elektro-Firma) und dann - bei erfolgreicher Vermittlung - nochmal zusätzlich vom Arbeitsamt. Ich könne, müsse aber nicht den Vermittlungsgutschein in Anspruch nehmen. Als Leistungsbezieher nach drei Monaten hätte ich aber einen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein. Allerdings hätte ich auch einen Anspruch daraufhin, vom Vermittler Näheres über meinen zukünftigen Arbeitsplatz zu erfahren. Das wollte dieser Herr X von der Vermittler-Firma aber nicht.

Nun meine Fragen:

  1. Darf mir eigentlich jeder Beamte Arbeitsvorschläge unterbreiten und nicht nur mein Arbeitsvermittler? Will sagen: Darf ein Beamter in Berlin mir auch so ein Ding schicken, obwohl ich in X-Dorf wohne?

  2. Es gibt einen Passus im Rechtsbehelf, der besagt, dass mir eine Sperrzeit drohe, wenn ich das Zustandkommen eines Arbeitsverhältnisses verhindere (z. B. wenn ich mich nicht vorstelle). Habe ich nun mit dem Abschicken meiner Bewerbung meiner dieser Pflicht nicht schon Genüge getan? Von einer Vorstellung beim Arbeitgeber war nämlich nie die Rede!

  3. Droht mir eine Sperrzeit wie unter Nr. 2 beschrieben, wenn ich mich weigere, diesen Vermittlungsgutschein in Anspruch zu nehmen? Ich sehe nämlich nicht ein, warum diese Personalfuzzis noch zusätzlich am deutschen Steuerzahler verdienen sollen!

  4. Wenn ein Vermittlungsvorschlag von vornherein keine Aussicht auf Erfolg hat (weil wie hier mein Profil den Anforderungen nicht entspricht), muss ich dann überhaupt eine Bewerbung abschicken? Oder kriege ich dann sofort 'ne Sperrzeit? Oder kann ich mir hier das Porto sparen und lediglich eine ablehnende Begründung an den Arbeitsvermittler schicken?

Ich möchte von vornherein klarstellen: Ich kann und will arbeiten! Aber es muss auch Sinn machen, zum richtigen Zeitpunkt das richtige zu tun!

Über Eure Erfahrungen - sowohl von Arbeitsvermittlern aus ihrer Berufspraxis als auch von betroffenen Arbeitslosen wäre ich sehr dankbar.

Euer Carsten

Hallo Carsten!

Ich kann und will
arbeiten! Aber es muss auch :Sinn machen, zum richtigen
Zeitpunkt das richtige zu :tun!

Was hindert Dich, den Vermittlungsschein zu nehmen und Dich bei der Firma vorzustellen? Ich habe zwar keine Ahnung, wer wann weshalb von wem für die Vermittlung Geld bekommt. Interessiert mich auch nicht und Dich sollte es auch nicht interessieren, wenn es die Chance gibt, wieder in Lohn und Brot zu kommen.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

zum besseren Verständnis: Der Vermittlungsgutschein kann vom Arbeitslosen zwar kostenlos angefordert werden, aber: Zu einer Auszahlung vom Arbeitsamt an den Vermittler (ich glaube ca. 1500 Euro) kommt es erst, wenn der Arbeitslose definitiv eingestellt ist!!!

In meinem Fall sieht es aber so aus:

  1. beschissener Lebenslauf in Kürze: 1993-98 BWL-Studium an der FH, Ziel: Steuerberater zu werden, nach dem Studium ca. 170 Bewerbungen erfolglos bei STB- und WP-Gesellschaften, arbeitslos bis 1.6.1999, danach Buchhalter bei der Firma XY (Einstellung erfolgte nur, weil dem Junior-Chef meine als Diskette geschickte Bewerbung als HTML-Seite gefiel), am 23.10.2000 wg. Differenzen mit dem Senior-Chef gefeuert und freigestellt (mit Wirkung zum 30.11.2000), danach bis heute arbeitslos (mit einer kleinen Unterbrechnung als Selbständiger)

  2. Profil passt nicht: zuwenig Berufserfahrung (nur 1,5 statt der geforderten 2 Jahre), außerdem keine Kenntnisse in Spesen- und Reisekostenabrechnungen.

  3. Der Mann von der Vermittler-Firma (das ist die Firma TIME AG in Düsseldorf) hat nur zugesagt, bei Zustellung eines V-Scheins als Vermittler überhaupt tätig zu werden (was er normalerweise auch ohne den Schein tun kann, wohl aber nicht will), von einer definitiven Einstellung beim Kunden war aber nicht die Rede, so dass der Schein wg. Nr. 1 und 2 wohl gar nicht erst eingelöst werden kann.

  4. Ich sollte mich gar nicht erst persönlich vorstellen, das wollte der Herr wohl nicht. Ansonsten liegen ihm meine sämtlichen Angaben in der Bewerbungsmappe vor.

Da frage ich mich - wohl mit Recht: Was soll diese Posse? Zu einer Einstellung wird es nach Lage der Dinge gar nicht kommen. Ich kann aus der Erfahrung aus jetzt 313 Bewerbungen von 1998 bis heute sagen (weil teilweise bei den Personalchefs nachgefragt): Man richtet sich nach Schema F. Passt das nicht, fliegt man aus der Bewerbungsmasse (pro Zeitungsanzeige etwa 250-300 Bewerbungen) definitiv 'raus! Und den Einstellungsfaktor „Mitleid“ gibt es noch nicht!

Ich möchte nur wissen: Habe ich irgendwelche Nachteile - will sagen: Sperrzeit vom Arbeitsamt zu befürchten, wenn ich nix mache, d. h. den Vermittlungsgutschein gar nicht erst anfordere?

In diesem Sinne tschö mit ö

Carsten

Profil passt nicht: zuwenig Berufserfahrung (nur 1,5 statt
der geforderten 2 Jahre), außerdem keine Kenntnisse in Spesen-
und Reisekostenabrechnungen.

Hallo Carsten,

18 oder 24 Monate Berufserfahrung halte ich für völlig nebensächlich. Kenntnisse in Spesen- und Reisekostenabrechnungen sind für einen in der Buchhaltung versierten Menschen binnen kürzester Frist arbeitsbegleitend zu erwerben. Du weißt sofort, worum es geht und die paar Details hast Du binnen weniger Stunden drauf. Solche geringfügigen Abweichungen von den Vorstellungen eines Arbeitgebers werden bei jedem Bewerber vorhanden sein. Du solltest Dich unbedingt und umgehend auf die Stelle bewerben.

Gruß
Wolfgang

Hallo Carsten,

in Anlehnung an Wolfgangs Schreiben kann ich nur unterstellen, dass Du hier einen Weg suchst, aus Deiner Verpflichtung der Gesellschaft gegenüber irgendwie herauszukommen.

Wen interessieren ein halbes Jahr Erfahrung hin oder her?

Welcher Mensch der lesen und schreiben kann und noch dazu BWL studiert ist nicht in der Lage, sich binnen kürzester Zeit in das Thema RK-Abrechnungen einzuarbeiten?

Zum Schluß: viele Leute müssen wegen dem Job umziehen und liegen dabei nicht der Allgemeinheit auf der Tasche. Daher darf das in Deinem Fall sowieso kein Argument sein, Deine Verpflichtung ist es, so schnell wie möglich wieder selbst für Deinen Lebensunterhalt aufzukommen.

Grüße und viele Erfolg,

Mathias

Hallo Carsten,

in Anlehnung an Wolfgangs Schreiben kann ich nur unterstellen,
dass Du hier einen Weg suchst, aus Deiner Verpflichtung der
Gesellschaft gegenüber irgendwie herauszukommen.

Mitnichten, auch bei dieser Firma liegt meine Bewerbungsmappe bereits vor.
Mir geht es nur darum zu erfahren, ob die Bewerbung allein schon ausreicht, um eine Sperrzeit zu verhindern oder ob ich den Vermittlungsgutschein annehmen m u s s oder nicht!

Wen interessieren ein halbes Jahr Erfahrung hin oder her?

Nach meinen Erfahrungen sind die Personalfuzzis da leider sehr genau. Denn: Wer hat schon Bock darauf, sich alle 250-300 Bewerbungen genau durchzulesen? Das macht doch kein Personalchef mehr! Man macht es sich in den Personalabteilungen der Firmen - nach meinen Recherchen - sehr einfach. Gibt ja soviele Arbeitslose, da kann man ja wählen!

Zum Schluß: viele Leute müssen wegen dem Job umziehen und
liegen dabei nicht der Allgemeinheit auf der Tasche. Daher
darf das in Deinem Fall sowieso kein Argument sein, Deine
Verpflichtung ist es, so schnell wie möglich wieder selbst für
Deinen Lebensunterhalt aufzukommen

Daraus liest sich zwischen den Zeilen, Du hast wahrscheinlich noch nie Arbeitslosigkeit hinnehmen müssen. Bei 313 schriftlichen Bewerbungen und ungefähr genauso vielen Telefonaten seit 1998 kann von „absichtlich auf der Tasche liegen“ und fehlenden Bemühungen ja nun wirklich keine Rede mehr sein.

In diesem Sinne so long

Carsten

was soll diese Verweigerung?
Hallo,

Deine Argumentation entbehrt jeder Grundlage. Da die Bude durch den Vermittlungsschein nur dann Geld einstreicht, wenn Du eingestellt wirst , kostet das den Steuerzahler bzw. Arbeitslosenversicherungszahler in jedem Fall nicht mehr als Dein Arbeitslosengeld. Insofern wäre es sogar begrüßenswert, wenn die Sperre greifen würde - was ich allerdings nicht weiss.

Gruß,
Micha

  1. Darf mir eigentlich jeder Beamte Arbeitsvorschläge
    unterbreiten und nicht nur mein Arbeitsvermittler? Will sagen:
    Darf ein Beamter in Berlin mir auch so ein Ding schicken,
    obwohl ich in X-Dorf wohne?

Ja, jeder Vermittler aus ganz Deutschland kann Dir Vermittlungsvorschläge unterbreiten. Wobei nicht jeder Vermittler zwangsläufig ein Beamter ist. Wenn ich als Vermittler ein Stellenangebot habe, was genau auf Dich paßt, dann vermittle ich, egal wo Du herkommst. Damit ist dem Arbeitgeber und dem Alo geholfen.

  1. Es gibt einen Passus im Rechtsbehelf, der besagt, dass mir
    eine Sperrzeit drohe, wenn ich das Zustandkommen eines
    Arbeitsverhältnisses verhindere (z. B. wenn ich mich nicht
    vorstelle). Habe ich nun mit dem Abschicken meiner Bewerbung
    meiner dieser Pflicht nicht schon Genüge getan? Von einer
    Vorstellung beim Arbeitgeber war nämlich nie die Rede!

Erst einmal reicht es aus. Wenn der AG sagt, daß Du Dich noch zusätzlich vorstellen sollst, dann mußt Du das auch tun, weil es sonst trotzdem Sperrzeit geben kann. Die Entscheidung obliegt dann deinen zuständigem Vermittler. Ich vergebe bei so was allerdings dann immer eine Sperrzeit…

  1. Droht mir eine Sperrzeit wie unter Nr. 2 beschrieben, wenn
    ich mich weigere, diesen Vermittlungsgutschein in Anspruch zu
    nehmen? Ich sehe nämlich nicht ein, warum diese Personalfuzzis
    noch zusätzlich am deutschen Steuerzahler verdienen sollen!

Wie oben beschrieben hängt das vom Vermittler ab. Die Antwort ist schwierig. Ich würde bei so etwas auf jeden Fall eine Anhörung nach SGB X durchführen. Kommt dann darauf an, was Du schreibst und wie Du in der Vergasngenheit schon aufgefallen bist. Wenn Du schon mal ein Arbeitsangebot abgelehnt hast, dann sieht es natürlich schlecht für Dich aus.
Eine andere Sache ist aber, daß Du ein Stellenangebot eines privaten Vermittlers zugeschickt bekommen hast. Dies ist eigentlich nur rechtens, wenn Du einmal schriftlich beim Vermittler zugestimmt hast, daß du einverstanden bist, daß Deine Sozialdaten an Dritte (priv. AV) weitergegeben werden.

  1. Wenn ein Vermittlungsvorschlag von vornherein keine
    Aussicht auf Erfolg hat (weil wie hier mein Profil den
    Anforderungen nicht entspricht), muss ich dann überhaupt eine
    Bewerbung abschicken? Oder kriege ich dann sofort 'ne
    Sperrzeit? Oder kann ich mir hier das Porto sparen und
    lediglich eine ablehnende Begründung an den Arbeitsvermittler
    schicken?

Wenn Du schriftlich darlegen kannst, daß Du ungeeignet bist für die Stelle, dann ist das kein Problem. Die Begründung muß halt stimmen!

Holger

Hallo Carsten,

ich muß ja gestehen, daß ich bis vorhin überhaupt keine Ahnung hatte, was ein Vermittlungsgutschein eigentlich ist :smile: Aber sowas gibt man ja nicht gerne zu und googelt erstmal selber nach und dank http://www.arbeitsamt.de/hst/services/vermittlungsgu… bin ich nun schlauer :wink:
Und da Du ja nun schon länger arbeitssuchend bist, kriegst Du ja auch nen recht „hohen“ (keine Ahnung, was „branchenübliche“ Honorare für Arbeitsvermittler sin) Gutschein. Klingt also irgendwo verständlich, daß der Typ Dich gerne (mit Gutschein) vermitteln möchte.
Das einzige, was ich nicht verstanden habe ist, ob Du nun nur einen einzigen Vermittlungsgutschein kriegst, oder ob Du diese Teile im Dutzend billiger kriegst :wink: Aber wie auch immer, so wie mir die Sache da klingt, hast Du eigentlich nix zu verlieren. (Außer natürlich Du hättest nur Anspruch auf einen solchen Gutschein und eigentlich nen anderen Arbeitsvermittler im Auge…).

Nun rief mich der Personalfuzzi von dieser Firma an und
verlangte von mir, ich solle mir noch heute(!) einen
Vermittlungsgutschein vom Arbeitsamt holen! Ohne diesen könne
man gar nicht tätig werden!

Das hab ich nun so verstanden, daß der mit Dir als erstes so nen „Beratungsvertrag“ machen will. Und da kannst Du - statt Dein Scheckbuch zu zücken - eben diesen Gutschein einreichen. Aber auch da würd ich sicherheitshalber nochmal beim Arbeitsamtfritzen nachfragen…

Ob oder ob nicht Du für diesen Job geeignet bist, würde ich mich aus der Ferne nicht zu beurteilen trauen, ich wünsch Dir aber alles, alles Gute bei der Jobsuche!

Liebe Grüße

Petzi

Das einzige, was ich nicht verstanden habe ist, ob Du nun nur
einen einzigen Vermittlungsgutschein kriegst, oder ob Du diese
Teile im Dutzend billiger kriegst :wink:

Du hast Anspruch auf einen Gutschein, kannst aber natürlich mehrere Vermittler in Anspruch nehmen. Der Vermittler, der einen dann vermittelt, kann den Gutschein einlösen.

  1. Darf mir eigentlich jeder Beamte Arbeitsvorschläge
    unterbreiten und nicht nur mein Arbeitsvermittler? Will sagen:
    Darf ein Beamter in Berlin mir auch so ein Ding schicken,
    obwohl ich in X-Dorf wohne?
  1. Droht mir eine Sperrzeit wie unter Nr. 2 beschrieben, wenn
    ich mich weigere, diesen Vermittlungsgutschein in Anspruch zu
    nehmen? Ich sehe nämlich nicht ein, warum diese Personalfuzzis
    noch zusätzlich am deutschen Steuerzahler verdienen sollen!

Wie oben beschrieben hängt das vom Vermittler ab. Die Antwort
ist schwierig. Ich würde bei so etwas auf jeden Fall eine
Anhörung nach SGB X durchführen. Kommt dann darauf an, was Du
schreibst und wie Du in der Vergasngenheit schon aufgefallen
bist. Wenn Du schon mal ein Arbeitsangebot abgelehnt hast,
dann sieht es natürlich schlecht für Dich aus.
Eine andere Sache ist aber, daß Du ein Stellenangebot eines
privaten Vermittlers zugeschickt bekommen hast. Dies ist
eigentlich nur rechtens, wenn Du einmal schriftlich beim
Vermittler zugestimmt hast, daß du einverstanden bist, daß
Deine Sozialdaten an Dritte (priv. AV) weitergegeben werden.

Hallo Holger,

wie ich Deinen Zeilen entnehme, bist Du Arbeitsvermittler.
Interessant: Ich kann mich gar nicht erinnern, meinem Arbeitsvermittler eine schriftliche Zustimmung für die Übermittlung meiner Sozialdaten an Dritte gegeben zu haben.
Ich habe meinen Arbeitsvermittler erst einmal persönlich gesprochen.
Oder hat man bei der Antragsstellung (hier: Alhi) in irgendeinem Formular - ohne es zu wissen - dieser Übermittlung zugestimmt?
Wäre toll, wenn Du da was wüßtest.

Zu dem Arbeitsvorschlag: Auf dem Formular stand nur „Arbeitnehmer-Überlassung“. Erst durch den Anruf von Herrn X von dieser Firma entpuppte sich diese Firma als private Arbeitsvermittler. Oder ist das das gleiche wie eine Zeitarbeitsfirma.
Da könnte man ja sagen, die Firma XY hätte dann das Arbeitsamt über ihren wahren Status getäuscht, so dass das ganze dann ja von vornherein nicht ganz astrein wäre…

In diesem Sinne schönes Wochenende

Carsten

Hallo Holger,

wie ich Deinen Zeilen entnehme, bist Du Arbeitsvermittler.
Interessant: Ich kann mich gar nicht erinnern, meinem
Arbeitsvermittler eine schriftliche Zustimmung für die
Übermittlung meiner Sozialdaten an Dritte gegeben zu haben.
Ich habe meinen Arbeitsvermittler erst einmal persönlich
gesprochen.
Oder hat man bei der Antragsstellung (hier: Alhi) in
irgendeinem Formular - ohne es zu wissen - dieser Übermittlung
zugestimmt?
Wäre toll, wenn Du da was wüßtest.

Nein, mit dem Leistungsantrag hat dies nichts zu tun. Wir haben bei uns im Amt ein eigenständigers Formular entworfen.

Zu dem Arbeitsvorschlag: Auf dem Formular stand nur
„Arbeitnehmer-Überlassung“. Erst durch den Anruf von Herrn X
von dieser Firma entpuppte sich diese Firma als private
Arbeitsvermittler. Oder ist das das gleiche wie eine
Zeitarbeitsfirma.

Nein, ist es nicht. Eine Zeitarbeitsfirma (ZAF) ist ein normaler Arbeitgeber, mit dem Du ein Versicherungspflichtverhältnis eingehst. Der priv. AV vermittelt Dich bloß zu einem Arbeitgeber.

Da könnte man ja sagen, die Firma XY hätte dann das Arbeitsamt
über ihren wahren Status getäuscht, so dass das ganze dann ja
von vornherein nicht ganz astrein wäre…

Es ist kein Problem, wenn ein priv.AV im AA ein Stellenangebot aufgibt. Nur dürfen wir Vermittler dann nicht einfach Vermittlungsvorschläge an x-beliebige Alos zuschicken. Erst wenn die Zustimmung für priv. AV einmal vorgelegen hat, darf ich vermitteln.

In diesem Sinne schönes Wochenende

sehe ich genauso :wink:
Holger