Hallo,ich habe foldende Frage.Ich war von Juni 2009 bis Februar 2010 arbeitslos.Im März 2010 habe ich einen neuen Job über Zeitarbeit angenommen und bin im Fabruar 2011 übernommen worden.Dadurch mußte ich bei der Zeitarbeitsfirma fristlos kündigen. Meine Frage ist nun: Wenn ich meinen Job jetzt in den nächsten Monaten verlieren würde, kann das Arbeitsamt mir dann einen Strick daraus drehen, dass ich bei der Zeitarbeitsfirma fristos gekündigt habe und mir eine Sperrzeit reindrücken?
Nein, davor brauchen Sie keine Angst zu haben. Unabhängig ob es sich um eine Zeitarbeitsfirma oder einen „normalen“ Arbeitgeber handelt steht es Ihnen frei einen Arbeitsplatzwechsel vorzunehmen.
Ob dieser Arbeitsplatzwechsel richtig war und wie lange dann das anschließende Arbeitsverhältnis andauert können Sie zu Beginn des Arbeitsplatzwechsels nicht vorhersagen.
vg eifeler
Nein Du hast ja gekündigt da du einen neuen AV hattest. Da kann das Amt nichts draus drehen.
Herzlichen Glückwunsch, dass die Übernahme geklappt hat. Für dieses neue Arbeitsverhältnis ist die Kündigung des alten unbedeutend. Eine Sperrzeit droht nur, wenn Du in der neuen Firma Anlaß zur Kündigung gibst oder selbst kündigst. Siehe auch http://www.abfindunginfo.de/arbeitslosengeld.htm
Leider ja, die Sperrfrist ist aber eine Kann-Bestimmung. Ich empfehle Ihnen, auf jeden Fall dem Sachbearbeiter der BA gegenüber, sollte es zu einer Sperrfrist kommen, mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht zu drohen und diese dann auch durchzuziehen. Erfahrungsgemäß werden die Richter beim Arbeitsgericht Verständnis für Ihren Entscheidungsnotstand aufbringen, wenn Ihnen ihr jetziger Arbeitgeber die Übernahme nur unter der Bedingng angeboten hat, dass sie sofort bei ihm anfangen. Alledrdings ist das Verhalten ihres jetzigen Arbeitgebers auch nicht seriös, denn so wie er sie jetzt bekommen hat, wird er mit Ihnen auch umgehen, wenn er sie aus welchen Gründen auch immer später einmal loswerden will. Ich rate deswegen Zeitarbeitnehmern immer, sich nicht auf solche Deals einzulassen. Denn wenn der neue Arbeitgeber sie wirklich einstellen will, kann er ihre Kündigungsfrist abwarten oder wird Ihnen zumindest die Chance geben, sich von ihrem alten Arbeitgeber per Auflösungsvertrag
zu trennen. Das wäre auch schon nicht in ihrem Sinne, denn arbeitsrechtlich ist ein Auflösungsvertrag nicht anders zu bewerten wie eine fristlose Kündigung durch sie. Aber dadurch würde ihre Entscheidungssituation transparenter und sie würden nicht als vertragsbrüchig dastehen wie bei einer fristlosen Kündigung.
dieri
Wenn ich das alles nur früher gewußt hätte…
Ich habe sowas auch schon befürchtet und die Frage auch deshalb eingestellt.
Wie das Übernahme-Angebot kam, habe ich mich erst darüber und auch nicht groß darüber nachgedacht.
Wobei ich der Firma gegenüber immer skeptisch war: Eine Firma stellt Mitarbeiter über Zeitarbeiter ein, lässt sie fast ein Jahr zappeln,und bietet einem dann „großzügigerweise“ einen Aushilfsvertrag an, bei dem man nichtmal bezahlten Urlaub hat und Krankheitstage nicht bezahlt werden. Außerdem wurde vor Kurzem eine Mitarbeiterin über Zeitarbeit (sie war bereits 5 Monate dabei) entlassen, weil angeblich das Arbeitsaufkommen zu gering sei.Zeitgleich wurde aber eine neue Zeitarbeitskraft eingestellt. Zum anderen machte es mich auch stutzig, dass mich die Zeitarbeitsfirma um eine firstlose Kündigung gebeten hat. Kann mir hier vielleicht nachträglich noch etwas drehen, um die fristlose Kündigung irgendwie umzuwandeln?
Man kann als Arbeitnehmer kostenlos die Beratung des zuständigen Arbeitsgerichtes in Anspruch nehmen, allerdings muss man sich dann an die Beratungszeiten halten. Zu den Arbeitsverhältnissen: Warum wurden Sie erst jetzt skeptisch, das ist kein versteckter Vorwurf, sondern eine aufrichtige Frage. Ich kann als ehemaliger Arbeitgeber nur präzise Tipps geben, wenn ich nachvollziehen kann, aufgrund welcher Überlegungen
oder aufgrund welcher Unkenntnis Arbeitnehmer offensichtlich in Fallen tappen, die sie vorher nicht gesehen haben. Was sie schildern, ist arbeitsrechtlich alles höchst bedenklich. Aber wenn man Ross und Reiter nicht kennt, kann man daraus keinen Schuh machen. Also Butter bei die Fische!
dieri
JA! Wenn der Vertrag bei der Zeitarbeitsfirma unbefristet war und der jetzige befristet dann auch…
Es kommt aber immer auf dem Vermittler beim Arbeitsamt an…
Also,ich versuche, den Fall ganz genau zu schildern.
Ich bin am 17.03.2010 über eine Zeitarbeitsfirma eingestellt worden. Ich habe der Firma (dem Einsatzort, also meinem jetzigen Arbeitgeber) von Anfang an misstraut. Normalerweise wird man bei einem Einsatz über Zeitarbeit ja nach ca. 3-6 Monaten übernommen. Aber als dann kein Übernahmeangebot kam,war ich zunächst schon etwas verärgert, hab’ aber nach wie vor meinen Job nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Mitte Januar 2011 wurde mir dann ein Übernahmeangebot gemacht auf den 01.02.2011.Ich habe mich schon vorher mit der Möglichkeit beschäftigt und von Kollegen Informationen über die Konditionen bekommen und mir alles durchgerechnet. Bei einer Übernahme bekommt der Mitarbeiter einen sogenannten Aushilfsvertrag, bei dem keine Urlaubs-und Krankheitstage bezahlt werden. Aus meiner Sicht sehr bedenklich! Aber als dann das Angebot kam hab’ ich mich dann darüber gefreut und alle Bedenken beseite geschoben.‚Das wird schon alles gut gehen!‘ Dann hat mich die Zeitarbeitsfírma gebeten, eine fristlose Kündigung zu schreiben.Ich habe das als Sonderkündigungsrecht ausgelegt.In der Aussicht auf eine Übernahme und 300-400 Eur mehr im Monat sieht man vieles in einem anderen Licht. Doch die Zweifel hatte ich schon bevor das Angebot überhaupt kam. Wie gesagt, habe ich mich darüber gefreut und daher vieles anders gesehen und wollte auch meinen neuen Arbeitgeber nicht verärgern, indem ich den Vertrag ablehne und über Zeitarbeit dort bleibe. Im Nachhinein denke ich, das wäre besser gewesen, da ich im Moment eine Bewegung sehe, dass die Leute wieder entlassen werden.
Das Beste wäre wohl,ich suche mir aus meiner Arbeit heraus einen 'vernünftigen’Job.
Es ist aber sehr positiv, dass hier Jemand meien Frage wirklich grünglich gelesen hat und der Sache wirklich auf den Grund gehen will.
Vielen Dank!
JA! Wenn der Vertrag bei der Zeitarbeitsfirma unbefristet war
und der jetzige befristet dann auch…Es kommt aber immer auf dem Vermittler beim Arbeitsamt an…
Der Vertrag bei der Zeitarbeitsfirma wurde am 16.03.2010 geschlossen und war ursprünglich bis zum 31.12.2010 befristet. Danach wurde der Zeitarbeitsvertrag bis zum 01.07.2011 verlängert.
Die Übernahme fand am 01.02.2011 statt und dieser Vertrag ist befristet bis 31.01.2012.
Hallo Schaf1234,
das Arbeitsamt dreht einem gern einen Strick aus solchen Sachen. Sie behaupten, Sie hätten eine unbefristete Tätigkeit gegen eine befristete eingetauscht. Das ist Quatsch und das können Sie Ihrem Sachbearbeiter auch ruhig sagen.
Das Arbeitsamt schiebt gern so etwas vor, um eine Sperre zu verhängen, aber mit ein bisschen Druck können Sie das vermeiden.
Viele Grüße,
Paula
Vorweg:
Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Erlaubt ist nur die Behandlung abstrakter Fragen.
Im März 2010 habe ich einen neuen Job
über Zeitarbeit angenommen und bin im Fabruar 2011 übernommen
worden.Dadurch mußte ich bei der Zeitarbeitsfirma fristlos
kündigen. Meine Frage ist nun: Wenn ich meinen Job jetzt in
den nächsten Monaten verlieren würde, kann das Arbeitsamt mir
dann einen Strick daraus drehen, dass ich bei der
Zeitarbeitsfirma fristos gekündigt habe und mir eine Sperrzeit
reindrücken?
Meiner Meinung nach gilt der letzte Arbeitsvertrag. Wenn man dort nicht selbst gekündigt hat, so wird auch keine Sperrzeit ausgegeben.
Natürlich kann es vorkommen, das man nur eine geringere Zeit ALG bekommt, da schon vorher Unterstützung vom Arbeitsamt erhalten wurde.
Hallo, leider kann ich das nicht rechtssicher beantworten. ich bin mir aber sicher, das hier ein wirtschaftlicher Grund vorhanden ist und daher auch ein berechtigter Grund zum Wechsel. Das nächste mal würde ich mit dem AL eine Lösung suchen. VG
Dann sollte es keinen Stress geben-da ja der neue Vertrag länger läuft!!
Das kann man als Argumentation sagen-da gibt es keine Sperrzeit.
Viel Glück!
Moin moin,
nein, die Agentur kann nichts machen. Ein Arbeitsplatz in den Du übernommen wurdest, ist im Übrigen viel sicherer, als einer in der Zeitarbeit. Das weiß auch die Agentur. Etwas anderes wäre es, wenn Du den jetzigen Job kündigen würdest! Dann würdest Du eine Sperre von 12 Wochen bekommen, sofern nicht ernste Gründe vorlägen.
Grüße marineblau
Hallo
zum ersten lassen Sie sich zukünftig darauf nicht ein, ein Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen.
Das Zeitarbeitsunternehmen kann mit dem Kundenbetrieb eine Vereinbarung treffen und Sie müssen nicht fristlos kündigen.
Wenn Sie nach der fristlosen Kündigung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis gewechselt sind, gibt es bei der nächsten Arbeitslosigkeit keine Sperre, das wünsche ich IHnen aber nicht.
Alles Gute
Hallo Schaf1234,
Ohne lange darüber nachzudenken würde ich spontan „Nein“ sagen.
Für die Sperrzeit ist m. E. nur die Beendigung des letzten Arbeitsverhältnisses VOR der Arbeitslosigkeit ausschlaggebend.
Falls Du die jetzt drohende Kündigung nicht selbst verursacht hast (Abmahnungen, etc.) dann sollte Dir Dein ALG sicher sein, da Du ja durchgehend beschäftig warst und Beiträge entrichtet hast.
Gruß
Harry
Natürlich kann einem das nicht nachteilig angerechnet werden. Man hat ja gekündigt und ist in einen anderen Job gewechselt.
Hallo,
für eine Auskunft bin ich nicht der Ansprechpartner.
Tut mir leid. Da kenne ich mich zuwenig aus.