Guten Tag,
mein Man ist ab Juni, 2016 von Hamburg nach Bayern beruflich versetzt geworden. Bis Ende Juli, 2017 haben wir eine „Wochenendehe“ geführt. Da mein Man der Hauptverdiener ist und wir ein „Normales Leben“ führen möchten, habe ich zum 31.07.2017 gekündigt (durch Eigenkündigung) und zu ihm nach Bayern gezogen. Damals habe ich rechtzeitig bei AA Hamburg gemeldet und nach dem Umzug wieder bei AA in Bayern gemeldet.
Heute habe ich einen Berief von Arbeitsagentur bekommen, oben steht:" Diese Gründe (Familienzusammenführung) konnten jedoch bei Abwägung Ihrer Interessen mit denen der Versichertengemeinschaft den Eintritt einer Sperrzeit nicht abwenden." Also, eine Sperrzeit von 12 Wochen habe ich bekommen. Vor einigen Jahren haben wir durch Zufall mitbekommen, dass eine Kündigung wg. Familienzusammenführung gibt, ohne dass eine Sperrung des ALG erfolgt.
Meine Frage:
- Ist ein Widerspruch gegen dieser Sperrzeit gerechtfertigt? Gibt es gesetzliche Anhaltspunkte dafür?
- Falls ja, welche Argumentation könnte hier hilfreich sein, die Sperrzeit trotzdem zu vermeiden oder zu verkürzen?
Vielen Dank im Voraus für die Rückmeldung
Mit besten Grüßen
Bao