Sperrzeit trotz Familienzusammenführung ?

Guten Tag,

mein Man ist ab Juni, 2016 von Hamburg nach Bayern beruflich versetzt geworden. Bis Ende Juli, 2017 haben wir eine „Wochenendehe“ geführt. Da mein Man der Hauptverdiener ist und wir ein „Normales Leben“ führen möchten, habe ich zum 31.07.2017 gekündigt (durch Eigenkündigung) und zu ihm nach Bayern gezogen. Damals habe ich rechtzeitig bei AA Hamburg gemeldet und nach dem Umzug wieder bei AA in Bayern gemeldet.

Heute habe ich einen Berief von Arbeitsagentur bekommen, oben steht:" Diese Gründe (Familienzusammenführung) konnten jedoch bei Abwägung Ihrer Interessen mit denen der Versichertengemeinschaft den Eintritt einer Sperrzeit nicht abwenden." Also, eine Sperrzeit von 12 Wochen habe ich bekommen. Vor einigen Jahren haben wir durch Zufall mitbekommen, dass eine Kündigung wg. Familienzusammenführung gibt, ohne dass eine Sperrung des ALG erfolgt.

Meine Frage:

  1. Ist ein Widerspruch gegen dieser Sperrzeit gerechtfertigt? Gibt es gesetzliche Anhaltspunkte dafür?
  2. Falls ja, welche Argumentation könnte hier hilfreich sein, die Sperrzeit trotzdem zu vermeiden oder zu verkürzen?

Vielen Dank im Voraus für die Rückmeldung
Mit besten Grüßen
Bao

Hallo.

Ja, natürlich.

Konkrete Verweise auf Paragraphen und Urteile findest du u.a. hier:

Gruß,
Steve

Und dieses Urteil eines (höchsten) Sozialgerichtes ist dem AA natürlich unbekannt ?
Eine bewusste Falschaussage, „Im Sinne der Versichertengemeinschafft nicht tragbar“ wäre m.E. sogar strafbar.

Hallo Duck,

wenn du wüßtest, wie viel an höchstrichterlicher Rechtsprechung im gesamten Sozialrecht von den jeweiligen Behörden mehr oder weniger bewußt ignoriert wird (selbst wenn man sie ausdrücklich darauf hinweist)
Es gibt in meinem Arbeitsbereich als SBV eine Behörde, mit der meine „Schäfchen“ immer wieder zu tun haben, bei der beträgt die Widerspruchsquote ca. 90% und die (Teil-)Erfolgsquote dieser Widersprüche ca. 66%.
Bei einem bestimmten Hilfsmittel (Hörgeräte) liegt die (Teil-)Erfolgsquote der von unseren AN erhobenen Widersprüche bei ca. 90 %.
Auch als ehrenamtlicher Richter am SG erlebe ich oft, daß bei Behördenhandeln das Thema „Rechtsmißbrauch“ eine Rolle spielt.

Das läuft anscheinend immer öfter nach dem Motto „Mal schauen, ob der sich wehrt. Falls nicht, haben wir schon Geld gespart“.

Und viele wehren sich nicht, weil sie (ohne Rechtsschutz) nicht wissen, wie oder gar nicht wissen, daß man sich überhaupt mit Aussicht auf Erfolg wehren kann. Manche kostenträger versuchen ja schon zu verschleiern, daß ein Bescheid auch tatsächlich ein Bescheid ist.

&Tschüß
Wolfgang

Exakt! Das ist das Muster, wie in einer Bananenrepublik.

Ich habe das selbst vor ca. 10 Jahren erlebt, als ich einige Monate arbeitslos war. Ich lebte zu der Zeit in Hamburg und bekam eine unbefristet Vollzeitstelle in Frankfurt angeboten. Also habe ich beim AA einen Antrag auf Erstattung der Umzugskosten gestellt. Die Anforderungen (Vollzeit, unbefristet, über 100km entfernt) waren ganz eindeutig erfüllt und trotzdem wurde mein Antrag abgelehnt. Ich habe natürlich Widerspruch eingelegt und dann einige Wochen später die volle Summe erhalten. Wie viele Berechtigte sich von der ersten Ablehnung abschrecken lassen möchte ich lieber gar nicht so genau wissen…

Gruß,
Steve

Erstmal vielen Dank für die Info.
Ich möchte vorher nochmal mit AA sprechen bevor ich den Widerspruch einlegen, habe bei AA Service Hotline angerufen um einen Rückruf bezüglich der Sperrzeit angefordert. Ist auch geschehen:" Sie mussten voraussehen, dass Sie durch Ihre eigene Kündigung arbeitslos werden, denn Sie hatten keine konkreten Aussichten auf einen Anschlussarbeitsplatz."
Mein Mann war zuvor nach Bremen für 3 Jahren versetzt. Das erste Jahr hat er eine kleine Wohnung in Bremen genommen und letzte 2 Jahren hat er gependelt. Aber bei jetzige Entfernung (>800 Km) ist es unmöglich. Sobald mein Mann den unbefristeten Vertrag bekommen hat, habe ich selbst gekündigt, da die Wochenendbeziehung echt ein HORROR ist (unglaubliche viele körperliche und finanzielle Belastung). Ein Tag nach der Kündigung habe ich bei AA als Arbeitssuchend gemeldet.
Nach der Kündigung musste ich neben meiner Berufstätigkeit neue Wohnung suchen, Umzug organisieren, etc. Da ich unbedingt diesem Branchen bleiben will, habe ich mit meinen Kunden, sowie Geschäftspartner über mögliche Stelle gebeten für mich umzuhören.
Wird das alles von AA nicht Anerkennt? In Diesem Moment bin nur traurig. Was soll ich noch in meinen Widerspruch schreiben? Was würde ihr sagen ob der Widerspruch auch Erfolgreich würde?

LG
Bao

Das klingt eher so nach „doofstellen und abwarten ob sie Widerspruch einlegt“. Also unter Verweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung einen Widerpsruch schreiben und sehen was kommt.

Hallo,

dass du bei der Hotline nichts erreicht hast überrascht mich leider nicht im geringsten. Wenn schon der Sachbearbeiter nicht in der Lage ist, einen korrekten Bescheid zu erstellen, wie soll es der Telefonist besser machen können? Die Hotline hat einen begrenzten Rahmen in dem sie nützlich ist, dein Fall gehört nicht dazu.

An deiner Stelle würde ich einen freundlich aber bestimmt formulierten Widerspruch einreichen.

Dieser sollte enthalten:

  • wie lange ihr verheiratet seid
  • wie lange dein Mann schon am neuen Ort arbeitet
  • wie groß die Distanz zwischen Euren Wohnorten ist

Dann würde ich erwähnen, dass diese Fakten im Rahmen von §159 SGB 3 durchaus einen wichtigen Grund bilden, die eigene Anstellung zugunsten einer Familienzusammenführung aufzugeben. Abschließend würde ich darauf verweisen, das Artikel 6 des Grundgesetzes die Ehe unter den besonderen Schutz staatlicher Ordnung stellt und daher Euer Interesse an einer Zusammenführung die Interessen der Versichertengemeinschaft überwiegt. Die Sperrzeit sei daher aufzuheben.

Das Ganze mit freundlichen Grüßen versehen und als Einschreiben zur Post. Viel Erfolg!

Gruß,
Steve

Hallo,

bei Behörden empfiehlt sich geundsätzlich

ein „Einschreiben mit Rückschein“, da der Zugangsnachweis des Rückscheins für manche Fristen wichtig ist. Auch hat der Versand per Rückschein u. U. Auswirkungen bei einem Streit über den Inhalt des Schreibens.

&Tschüß
Wolfgang

Ich habe keinerlei Einblick in die inneren Vorgänge einer Behörde. Deshalb meine Frage: kann es wirklich sein, dass das von einem Vorgesetzten angeordnet wird? Dass das zu Prämien oder Belobigungen der Sachbearbeiter führt?

Oder ist es eher so, dass da jemand selbstherrlich seine Machtposition misbraucht und eigentlich öfter mal einer Dienstaufsichtsbeschwerde bedarf?
Gruß
anf

Hallo,

ich melde mich wieder mal, da eine gute Neuigkeit gibt’s. Ich habe gestern einen Anruf von AA bekommen und konnte leider nicht entgegennehmen. Später fand ich eine Nachricht auf meinen Sprachbox, dass der Bescheid von AA zurückgenommen wird und ich werde einen neuen Bescheid bekommen. Ich bin einfach Dankbar.

Nun ist es jetzt die Frage: Die Frist für den Widerspruch liegt bei 4 Wochen. D.h. ich warte 14 Tage mal ab, wenn der Bescheid nicht kommen sollte, dann sollte ich meinen Widerspruch gegen jetzigen Bescheid doch ausschicken. Oder?

Ich bedanke mich nochmal herzlich bei EUCH für die wertvolle Infos.

Lg
Bao1

In jedem Fall. „Denn was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen“