Hallo zusammen !
Ich habe heute einen Brief bekommen,in dem stand,dass ich eine Woche Sperrzeit bekommen habe,wegen zu spät melden. Ich habe mich am 15.02.17 beim AA gemeldet und die Sperre für den 1.1.-07.01.17 bekommen. Nun meine Frage: Warum ???
Hatte noch 111 Tage Rest .
Danke schon mal für die Antworten
Hi,
die Frage hast du doch schon selbst beantwortet:
Außerdem tritt eine Sperrzeit ein, wenn Sie ohne wichtigen Grund
- eine von der Agentur für Arbeit angebotene Arbeit ablehnen oder
nicht antreten, sich weigern an einer Maßnahme zur beruflichen
Eingliederung teilzunehmen oder die Teilnahme an einer der genannten Maßnahmen abbrechen, - trotz Belehrung über die Rechtsfolgen die von der Agentur für Arbeit geforderten Eigenbemühungen nicht nachweisen,
- einer Aufforderung der Agentur für Arbeit, sich zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen,
- trotz Belehrung über die Rechtsfolgen nicht nachkommen oder
- Ihrer Pflicht zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung nicht
nachgekommen sind.
Bei dir trifft wohl der letzte Punkt zu. Wann hast du denn erfahren, dass du arbeitslos wirst?
Gruß
Christa
Ich meinte aber, warum die Sperrzeit sich auf den Januar bezieht. Weil ich habe mich erst im Februar gemeldet.
Ich wiederhole meine Frage:
Hier noch Infos konkret zur Sperrzeit:
https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Arbeitslosigkeit/Arbeitslosengeld/Sperrzeit/VerspaeteteArbeitsuchendMeldung/index.htm
Mit deiner Frage kannst du dich allerdings auch direkt beim Arbeitsamt wenden, das hoffentlich auch die ganze Geschichte kennt und dir nicht alles aus der Nase ziehen muss.
im November für den 31.12.
Dann passt das doch! Du hast eine Sperre für die Woche bekommen, die auf den 31.12. folgt! Was mit der Zeit zwischen dem 8.01. und dem 15.02. ist, weiß ich allerdings nicht. Das kann dir sicherlich das Arbeitsamt dann sagen!
Das meinte ich. Weil sie mir bei der Antrag Abgabe sagte;dass der Februar anteilig gerechnet wird . Deshalb wundere ich mich über den Januar. Oder kommen da die 111 Tage zum Einsatz, die ich noch hatte?!
???
Wenn Du mal ganz einfach gradeaus dächtest?
Eine Woche Sperrzeit heißt keine Leistungen für eine Woche. Die Kürzung erfolgt an der nächsten fälligen Auszahlung. Was hast Du dagegen?
Schöne Grüße
MM