Sperzeit nach Auflösungsvertrag

Folgendes Beispiel.

Im öffentlichen Dienst läuft ein Projekt aus früher aus als geplant und mit dem Mitarbeiter wird ein Aufllösungsvertrag für ende April angeboten, der noch einen Vertrag bis ende Juli hätte. Muss der Mitarbeiter dann mit einer Sperzeit bei Arbeitsamt für ALG 1 rechnen. Das Projekt hat keine Finanzmittel mehr zur Verfügung. Ich hab gehört die Speerzeit wird nochmal durch die Arbeitsagentur geprüft . Nach welchen Kriterien läuft diese Prüfung ab.

Hallo,

grundsätzlich besteht natürlich die Gefahr einer Sperrzeit. Ob dies im konkreten Fall tatsächlich droht, kann aber nur die AA beantworten, mit der man unbedingt vor Unterzeichnung des Auflösungsvertrages sprechen sollte.

Und natürlich muß ein befristeter Vertrag auch von beiden Seiten eingehalten werden - auch vom AG.
Wenn der AG unbedingt im Vertrag ein fixes Datum setzen wollte statt zB die Zweckerreichung, dann muß der AG auch dafür geradestehen und das hier

ist dann kein Argument.

&Tschüß
Wolfgang