Folgendes Beispiel.
Im öffentlichen Dienst läuft ein Projekt aus früher aus als geplant und mit dem Mitarbeiter wird ein Aufllösungsvertrag für ende April angeboten, der noch einen Vertrag bis ende Juli hätte. Muss der Mitarbeiter dann mit einer Sperzeit bei Arbeitsamt für ALG 1 rechnen. Das Projekt hat keine Finanzmittel mehr zur Verfügung. Ich hab gehört die Speerzeit wird nochmal durch die Arbeitsagentur geprüft . Nach welchen Kriterien läuft diese Prüfung ab.