Spesen auf Lohnabrechnung versteuert... kann ich trotzdem bei der Steuererklärung Spesen geltend machen?

Hi, ich bin Kraftfahrer im Nahverkehr. Meine Firma bezahlt mir 102.00 Euro Spesen pro Monat. Diese werden allerdings voll Versteuert. Die Spesen werden vermutlich gezahlt, da ich mehr als 8 Stunden Täglich abseits der Firma unterwegs bin… vermutlich. … gesagt hat dazu noch niemand etwas. Auf jeden Fall nicht für eventuelle Ausgaben ect., denn sowas fällt bei uns nicht an.

Jetzt meine Frage dazu… Ich bin an den Vorbereitungen für die Steuererklärung dran. Kann ich zusätzlich noch Spesen beim Finanzamt geltend machen, da meine erhaltenen Spesen den Tatsächlich gültigen Spesensatz nicht abdecken und zudem noch Versteuert sind?

Vielen Dank für eure Hilfe

Gruß Danny

Du kannst den pauschalen Verpflegungsmehraufwand über die Steuererklärung geltend machen, dafür gibst du einfach die Anzahl der Tage in der Anlage N an, Zeilen 52 - 54. Idealerweise lässt du dir eine Bescheinigung des Arbeitgebers darüber geben, aber zur Not reicht auch eine plausible Aufstellung.

Die gezahlten Spesen deines Arbeitgebers erhöhen deinen Arbeitslohn, durch den Ansatz in der Steuererklärung berichtigst du das steuerlich, Sozialversicherungsbeiträge bleiben allerdings bestehen.

Ich frage mich gerade, wer da in der Lohnbuchhaltung arbeitet. Warum werden die Spesen steuer- und sv-pflichtig abgerechnet, wo der AG mit im Boot sitzt? Den Nachweis über den pauschalen Aufwendungsersatz von 102€ bei einem Berufskraftfahrer zu führen, dürfte bei einem Spesensatz von 24€ pro Tag nicht allzu schwierig sein.

Soon

Moin,

zusätzlich, zu dem, was rotalge schrieb, ein kleiner Tip. Wenn du längere Touren regelmäßig fährst, also oft Autohöfe benutzen musst und im LKW übernachten musst, kannst du über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten eine Aufstellung deiner Kosten auf dem Autohof (Duschen, Wäsche waschen etc) machen. Daraus bildest du einen Durchschnitt und setzt ihn pro Nacht als Übernachtungskosten an. Sollte sich das Finanzamt querstellen, kannst du ihnen dieses Urteil und die daraus folgende Anweisung des BMF unter die Nase halten:

Soon

Bei Nahverkehr werden möglicherweise die 8 Stunden regelmäßig nicht erreicht, vor allem, wenn der Mitarbeiter in seiner Schicht noch Be- und Entladetätigkeiten ausführt.

Ich habs überlesen :grimacing:. Dann ist auch meine andere Antwort obsolet.